Entlastungspakete in DGS – Inflationsausgleich Teil 2
Damit es als Folge der Inflation nicht zu einer steuerlichen Mehrbelastung kommt, wird die Steuerlast an die Preisentwicklung angepasst. Die eine Anpassung betrifft die Tarife der Einkommensteuer, die andere die Freibeträge. Dies kommt rund 48 Millionen steuerpflichtigen Bürgerinnen und Bürgern zugute. Menschen mit besonders hohen Einkommen zahlen jedoch weiterhin den Höchststeuersatz von 45 Prozent.