Die Wahl-Benachrichtigung

  • Bundesregierung | Startseite
  • Leichte Sprache

  • Bundes-Kabinett

  • Bundes-Presse-Amt

  • Erklärung zur Barriere-Freiheit

Drei Umschläge mit der Aufschrift: Amtliche Wahnbenachrichtung

Informationen in der Wahl-Benachrichtigung

Foto: imago images/Eibner

Der Bundes-Präsident hat den 23. Februar 2025
als Wahl-Tag bestimmt.

4 bis 6 Wochen vor dem Wahl-Termin
verschicken die Gemeinden die Wahl-Benachrichtigungen.
Bis zum 2. Februar sollen Sie die Wahl-Benachrichtigung
bekommen haben. 
Wenn Sie keine Wahl-Benachrichtigung bekommen haben,
dann fragen Sie im Rathaus nach.

Mit der Wahl-Benachrichtigung können Sie
Brief-Wahl beantragen.
Oder Sie können einen Wahl-Schein beantragen.

Mehr dazu im Artikel: 
Wo können Sie wählen?
 

Wichtig!
Bringen Sie zur Wahl Ihre Wahl-Benachrichtigung mit.
Und bringen Sie Ihren Personal-Ausweis oder Ihren Reise-Pass mit!

Sie wollen mehr Infos in leichter Sprache? 
Zur Bundestags-Wahl oder von der Bundes-Regierung?
Dann klicken Sie hier.