Die Wahl-Benachrichtigung

  • Bundesregierung | Startseite
  • Leichte Sprache

  • Bundes-Kabinett

  • Bundes-Presse-Amt

  • Erklärung zur Barriere-Freiheit

Drei Umschläge mit der Aufschrift: Amtliche Wahnbenachrichtung

Informationen in der Wahl-Benachrichtigung

Foto: imago images/Eibner

Der Bundes-Präsident, Frank-Walter Steinmeier,
hat den Wahl-Tag bestimmt.
Die Bundestags-Wahl ist am 23. Februar 2025

Haben Sie schon Ihre Wahl-Benachrichtigung?

Spätestens am 2. Februar 2025
sollen Sie Ihre Wahl-Benachrichtigung haben.
Wenn Sie keine Wahl-Benachrichtigung bekommen haben,
dann fragen Sie im Rathaus nach.

Mit der Wahl-Benachrichtigung können Sie

  • persönlich im Wahl-Lokal wählen.
  • die Brief-Wahl beantragen.
  • einen Wahl-Schein beantragen.

Sie möchten persönlich wählen.
Mehr Informationen im Artikel:
Wo können Sie wählen?
 

Wichtig!
Bringen Sie zur Wahl Ihre Wahl-Benachrichtigung mit.
Und bringen Sie Ihren Personal-Ausweis oder Ihren Reise-Pass mit!

Sie wollen mehr Infos in leichter Sprache? 
Zur Bundestags-Wahl oder von der Bundes-Regierung?
Dann klicken Sie hier.