Wann ist die Stimm-Abgabe ungültig?

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Ein Stimm-Zettel-Umschlag liegt zerissen auf einem Tisch

Jede Stimme ist wichtig

Foto: IMAGO/Bildgehege

Ihre Stimmen werden nicht gezählt:
Ihr Stimm-Zettel ungültig,

  • wenn man nicht klar erkennen kann,
    was Sie wählen möchten.
    Zum Beispiel:
    das Kreuz ist zwischen 2 Kästchen.
  • wenn Sie etwas Zusätzliches darauf schreiben.
  • wenn Sie mehr als 2 Kästchen ankreuzen.
  • wenn Sie bei der Brief-Wahl
    den Stimm-Zettel
    nicht in den amtlichen Stimm-Zettel-Umschlag stecken.

Sie kreuzen nur ein Kästchen an.
Dann zählt nur die eine Stimme.

Briefwahl

Bei der Brief-Wahl muss man nicht extra
in ein Wahl-Lokal gehen.
Sie können den Stimm-Zettel zu Hause ausfüllen.
Danach stecken Sie den Stimm-Zettel
in den amtlichen Umschlag.
Diesen schicken Sie an die Gemeinde zurück.
Oder Sie geben den Umschlag dort ab.

Wie funktioniert die Brief-Wahl?
Das steht in der Broschüre von der Bundes-Zentrale für politische Bildung (einfache Sprache)

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