Wahl des Bundes-Kanzlers

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Bundestag entscheidet Wahl des Bundes-Kanzlers

Alle 4 Jahre wählen die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland ein neues Parlament.
In Deutschland heißt das Parlament: Deutscher Bundestag.
Der Bundestag entscheidet wer Bundes-Kanzlerin oder Bundes-Kanzler wird.

Der Bundestag (Blick in den Plenar-Saal) wählt den Bundes-Kanzler der Bundes-Republik Deutschland.

Der Bundestag (Blick in den Plenar-Saal) wählt den Bundes-Kanzler der Bundes-Republik Deutschland.

Foto: picture alliance / Kay Nietfeld

Wer kann Bundes-Kanzlerin oder Bundes-Kanzler werden?
Man muss mindestens 18 Jahre alt sein.
Und die deutsche Staats-Bürgerschaft besitzen.
Man braucht nicht Mitglied von dem Bundestag zu sein.
Die Bundestags-Fraktionen sprechen mit dem Bundes-Präsidenten über die Kandidatinnen und Kandidaten.
In einer Fraktion sind alle Mitglieder einer Partei im Bundestag gemeint.
Der Bundes-Präsident schlägt dann die Kandidaten dem Bundestag vor.

Ablauf der Wahl

Die Wahl der Bundes-Kanzlerin oder des Bundes-Kanzlers regelt ein Gesetz.
Gewählt wird nachdem der Bundes-Präsident Kandidaten vorgeschlagen hat.
Es gibt keine Aussprache im Bundestag.

1.Wahl-Phase

Die Kanzlerkandidatin oder der Kanzlerkandidat braucht die absolute Mehrheit der Stimmen von den Abgeordneten.
Das bedeutet:

Die Mehrheit der Mitglieder von dem Bundestag haben die Kandidatin oder den Kandidaten gewählt.
Man spricht auch von der "Kanzler-Mehrheit".
Wenn es keine absolute Mehrheit gibt kommt es zu weiteren Wahlen.

Die 2. Wahl-Phase

Der Bundestag hat 14 Tage Zeit eine andere Kandidatin oder einen anderen Kandidaten zu wählen.
Wie oft gewählt wird ist nicht geregelt.
Aber auch hier braucht die Kandidatin oder der Kandidat die absolute Mehrheit.

Wenn niemand die absolute Mehrheit bekommen hat, kommt es zu der 3. Wahl-Phase.
Dann ist nur noch die relative Mehrheit nötig um die Wahl zu gewinnen.

Relative Mehrheit bedeutet:
Gewählt wird wer die meisten Stimmen bekommt.

Die Bundes-Kanzlerin oder der Bundes-Kanzler ist mit absoluter Mehrheit gewählt.
Dann muss der Bundes-Präsident sie oder ihn innerhalb von 7 Tagen nach der Wahl ernennen.

Die Bundes-Kanzlerin oder der Bundes-Kanzler ist mit relativer Mehrheit gewählt.
Dann hat der Bundes-Präsident 2 Möglichkeiten:

  • Er muss sie oder ihn in 7 Tagen ernennen.
  • Oder er muss den Bundestag auflösen.

Amts-Dauer

Nach der Wahl und nachdem die Bundes-Kanzlerin oder der Bundes-Kanzlers die Ernennungs-Urkunde vom Bundes-Präsidenten bekommen hat beginnt die Amts-Zeit.

Die Amts-Zeit ist beendet, wenn es einen neuen Bundestag gibt.
Das Parlament kann jedoch mit der Regierungs-Chefin oder dem Regierungs-Chef unzufrieden sein.
Dann kann das Parlament der Bundes-Kanzlerin oder dem Bundes-Kanzler das sogenannte Misstrauen aussprechen.
Dann müssen aber die Abgeordneten sofort eine Nachfolgerin oder einen Nachfolger wählen.

In der Vergangenheit ist das nur einmal passiert.
1982 gab es ein sogenanntes konstruktives Misstrauens-Votum gegen den damaligen Bundes-Kanzler Helmut Schmidt.
Gewählt wurde dann als Nachfolger Helmut Kohl.

Helmut Schmidt (rechts) gratuliert Helmut Kohl zu der Wahl zum Bundes-Kanzler.

Helmut Schmidt (rechts) gratuliert Helmut Kohl zu der Wahl zum Bundes-Kanzler.

Foto: REGIERUNGonline/Wegmann

Normalerweise dauert es immer einige Zeit bis nach einer Bundestags-Wahl eine neue Regierung gebildet wird.
Der Bundes-Präsident bittet dann die bisherige Bundes-Kanzlerin oder den bisherigen Bundes-Kanzler die Geschäfte weiter zu führen.
Bis ein neues Kabinett ernannt wird.