Neue Gesetze
Ab Januar 2025 gibt es einige neue Gesetze.
Die neuen Gesetze sind für verschiedene Bereiche.
Zum Beispiel aus den Bereich Gesundheit und Pflege.
Aber auch in vielen anderen Bereichen.
In diesem Text erfahren Sie,
was sich ab Januar ändert.
Änderungen beim Mindest-Lohn, Mini-Job und Midi-Job
Der Mindest-Lohn wird ab Januar mehr.
Mindest-Lohn bedeutet:
So viel müssen Arbeit-Geber mindestens für eine Stunde Arbeit bezahlen.
Die Arbeit-Geber dürfen auch mehr bezahlen.
Aber sie dürfen nicht weniger bezahlen.
Ab Januar ist der Mindest-Lohn 12 Euro und 82 Cent.
Das hat auch Folgen für Mini-Jobs.
Die Grenze für Mini-Jobs ist dann 556 Euro im Monat.
Bei einem Mini-Job müssen Sie keine Beiträge
zur Sozial-Versicherung bezahlen.
Vielleicht verdienen Sie in einem Job mehr als 556 Euro im Monat.
Aber Sie verdienen weniger als 2000 Euro im Monat.
Dann ist es ein Midi-Job.
Beim Midi-Job sind Beiträge zur Sozial-Versicherung zu bezahlen.
Aber die Beiträge sind weniger.
Es gibt länger Kurzarbeiter-Geld
Kurzarbeit bedeutet:
Manchmal hat eine Firma nur wenig Arbeit.
Sie hat zu wenig Arbeit für alle Mitarbeiter.
Aber die Firma möchte die Mitarbeiter nicht entlassen.
Denn:
Es gibt nur für kurze Zeit wenig Arbeit.
Bald hat die Firma wieder mehr Arbeit.
Dann kann die Firma Kurzarbeit beantragen.
Den Antrag muss der Arbeit-Geber bei der Agentur für Arbeit stellen.
Die Mitarbeiter können dann Kurzarbeiter-Geld bekommen.
Das Kurzarbeiter-Geld soll helfen,
dass die Arbeit-Nehmer ihre Arbeits-Stelle behalten können.
Bisher gab es das Kurzarbeiter-Geld höchstens 1 Jahr lang.
Ab Januar können Sie bis zu 2 Jahre lang
Kurzarbeiter-Geld bekommen.
Diese Regel gilt aber nur für das Jahr 2025.
Das bedeutet:
Nur wenn die Kurzarbeit im Jahr 2025 anfängt,
bekommen Sie das Geld bis zu 2 Jahren.
Mehr Wohn-Geld
Wohn-Geld ist eine Hilfe vom Staat.
Das Wohn-Geld
- ist für die Miete.
- ist für Menschen,
die wenig verdienen. - ist immer für einen Haushalt.
Zu einem Haushalt gehören alle Menschen,
die zusammenwohnen.
Die Miete für Häuser und Wohnungen wird immer teurer.
Deshalb wird ab Januar auch das Wohn-Geld mehr.
Das Wohngeld ist dann etwa 30 Euro mehr.
Das Wohn-Geld hilft vor allem diesen Menschen:
- Allein-Erziehende
- Familien
- Rentner und Rentnerinnen
Vielleicht bekommen Sie jetzt schon Wohn-Geld.
Dann müssen Sie nichts tun.
Sie bekommen ab Januar automatisch mehr Wohn-Geld.
Bürger-Geld und Sozial-Hilfe bleiben gleich
Die Höhe vom Bürger-Geld bleibt im Jahr 2025 gleich.
Und die Höhe von der Sozial-Hilfe bleibt gleich.
Diese Hilfe vom Staat darf nicht weniger werden.
Das nennt man Besitz-Schutz.
Eine einzelne Person bekommt 563 Euro im Monat.
Leben zwei Personen in einem Haushalt,
erhält jede Person 506 Euro im Monat.
Für Asyl-Bewerber gilt der Besitz-Schutz in den ersten 3 Jahren nicht.
Asyl-Bewerber sind Menschen aus anderen Ländern.
Sie sind aus ihren Heimat-Ländern geflüchtet
und suchen Schutz in Deutschland.
Die Asyl-Bewerber bekommen weniger Geld als im Jahr 2024.
Vielleicht bekommen die Asyl-Bewerber
schon seit mindestens 3 Jahren Geld-Leistungen vom Staat.
Dann bekommen Sie im Jahr 2025
gleich viel wie im Jahr 2025.
Änderungen bei der Erwerbs-Minderungs-Rente
Erwerbs-Minderungs-Rente bedeutet:
Sie können nicht mehr so viel arbeiten.
Zum Beispiel wegen einer Krankheit.
Oder weil Sie einen Unfall gehabt haben.
Sie können nur weniger Stunden arbeiten als früher.
Deshalb verdienen Sie auch weniger Geld.
Dann können Sie Erwerbs-Minderungs-Rente bekommen.
Vielleicht können Sie weniger als 3 Stunden am Tag arbeiten.
Dann können Sie die volle Erwerbs-Minderungs-Rente bekommen.
Vielleicht können Sie 3 bis 6 Stunden am Tag arbeiten.
Dann können Sie eine Teil-Erwerbs-Minderungs-Rente bekommen.
Sie können trotzdem noch Geld dazu verdienen.
Ab Januar 2025 dürfen Sie noch mehr Geld dazu verdienen:
Wenn Sie die volle Erwerbs-Minderungs-Rente bekommen,
dürfen Sie im Jahr bis zu 19.661 Euro dazu verdienen.
Wenn Sie eine Teil-Erwerbs-Minderungs-Rente bekommen,
dürfen Sie bis zu 39.322 Euro dazu verdienen.
Rente mit 66 Jahren und vier Monaten
Seit dem Jahr 2012 wird das Renten-Alter immer höher.
Das Renten-Alter ist das Alter,
in dem man in Rente gehen kann.
Ab diesem Alter bekommt man die volle Rente.
Bis zum Jahr 2031 sollen die Menschen erst mit 67 Jahren
in Rente gehen können.
Wichtig ist, in welchem Jahr sie geboren sind:
- Sie sind im Jahr 1960 geboren.
Dann können Sie mit 66 Jahren und 4 Monaten in Rente gehen. - Sie sind im Jahr 1961 geboren.
Dann können Sie mit 66 Jahren und 6 Monaten in Rente gehen. - Sie sind im Jahr 1962 geboren.
Dann können Sie mit 66 Jahren und 8 Monaten in Rente gehen. - Sie sind im Jahr 1963 geboren.
Dann können Sie mit 66 Jahren und 10 Monaten in Rente gehen. - Sie sind im Jahr 1964 oder später geboren.
Dann können Sie mit 67 Jahren in Rente gehen.
Vielleicht haben Sie sehr früh angefangen zu arbeiten.
Seit dieser Zeit zahlen Sie Beiträge für die Renten-Versicherung.
Dann können Sie auch etwas früher in Rente gehen.
Sie bekommen trotzdem die volle Rente.
Wichtig ist auch hier,
in welchem Jahr Sie geboren sind:
- Sie sind im Jahr 1961 geboren.
Dann können Sie mit 64 Jahren und 6 Monaten in Rente gehen. - Sie sind im Jahr 1962 geboren.
Dann können Sie mit 64 Jahren und 8 Monaten in Rente gehen. - Sie sind im Jahr 1963 geboren.
Dann können Sie mit 64 Jahren und 10 Monaten in Rente gehen. - Sie sind im Jahr 1964 oder später geboren.
Dann können Sie mit 65 Jahren in Rente gehen.
Bessere Kinder-Betreuung in Kitas
In den nächsten 2 Jahren gibt Deutschland viel Geld für die Kitas.
Insgesamt gibt Deutschland 4 Milliarden Euro dafür.
Das Geld soll dabei helfen,
dass die Kinder-Betreuung immer besser wird.
Zum Beispiel:
Es soll mehr Fach-Kräfte in den Kitas geben.
Das sind zum Beispiel Erzieher und Erzieherinnen.
Die elektronische Patienten-Akte ePA
Ab dem 15. Januar soll es die elektronische Patienten-Akte geben.
Die Abkürzung dafür ist ePA.
Patienten-Akte bedeutet:
Hier sind alle Informationen über Ihre Behandlungen beim Arzt gespeichert.
Zum Beispiel, welche Medikamente Sie bekommen.
Dort sind auch Briefe vom Arzt gespeichert.
Elektronisch bedeutet:
Die Patienten-Akte ist in einem Computer-Programm.
Die Akte ist nicht nur bei einem Arzt oder einer Ärztin.
Auch andere Ärzte können die Akte ansehen,
wenn Sie zu verschiedenen Ärzten gehen.
So können die Ärzte und Ärztinnen besser zusammen-arbeiten.
Und die Ärzte und Ärztinnen können Sie besser behandeln.
Vielleicht können Sie die elektronische Patienten-Akte
noch nicht ab Januar nutzen.
Denn das Programm wird zuerst getestet.
Später sollen alle die elektronische Patienten-Akte nutzen können.
Die elektronische Patienten-Akte
ist von den gesetzlichen Kranken-Kassen.
Ihre Kranken-Kasse kann Ihnen Fragen beantworten:
zum Beispiel:
Wie erhalte ich die App?
Wann funktioniert die App?
Was kann ich in der App sehen?
Was können die Ärzte in der App sehen?
Bessere Behandlungen im Krankenhaus
Die Krankenhäuser sollen weniger Geld-Probleme haben.
Und sie sollen die Patienten und Patientinnen
besser behandeln können.
Deshalb gibt es einige Veränderungen für Krankenhäuser.
Bisher haben die Krankenhäuser Geld
für jeden Patienten und jede Patientin bekommen.
Sie haben das Geld nur bekommen,
wenn sie bestimmte Behandlungen auch wirklich gemacht haben.
Jetzt sollen die Krankenhäuser auch Geld bekommen,
wenn sie bestimmte Behandlungen anbieten.
Das heißt:
Das Krankenhaus muss die richtigen Geräte für die Behandlungen haben.
Und die Ärzte und Ärztinnen müssen
für die Behandlungen ausgebildet sein.
Es ist nicht wichtig,
ob die Patienten und Patientinnen die Behandlung auch wirklich bekommen.
Die Krankenhäuser sollen bestimmte Merkmale erfüllen.
Damit gehören sie zu einer bestimmten Leistungs-Gruppe.
Zum Beispiel:
Bestimmte Krankenhäuser machen
eine bestimmte Behandlung gegen Krebs.
Die Krankenhäuser haben die Geräte dafür.
Und die Ärzte und Ärztinnen kennen sich mit der Behandlung aus.
Sie haben viel Erfahrung damit.
Diese Krankenhäuser gehören dann zur gleichen Leistungs-Gruppe.
Dann soll es diese Behandlung
auch nur in diesen Krankenhäusern geben.
Mehr Leistungen für Pflege-Bedürftige
Ab dem 1. Januar 2025 werden die Leistungen
von der Pflege-Versicherung mehr.
Das gilt für die Pflege zu Hause
und für die Pflege in einem Pflege-Heim.
So müssen die Pflege-Bedürftigen weniger für die Pflege selbst bezahlen.
Pflege-Versicherung wird teurer
Die Beiträge zur Pflege-Versicherung werden mehr.
Das ist wichtig,
damit die Pflege-Versicherungen die Leistungen bezahlen können.
Grund-Freibetrag und Kinder-Freibetrag werden höher
Freibetrag bedeutet:
Für dieses Geld müssen Sie keine Einkommens-Steuer bezahlen.
Der Freibetrag wird von Ihrem ganzen Einkommen abgezogen.
Nur für das übrige Geld müssen Sie Steuern bezahlen.
Im Jahr 2025 wird der Grund-Freibetrag für die Steuern höher.
Der Grund-Freibetrag ist dann 12.096 Euro im Jahr.
So viel braucht eine erwachsene Person mindestens zum Leben.
Ein Beispiel:
Sie verdienen 20.096 Euro im Jahr.
Davon werden 12.096 Euro abgezogen.
Übrig bleiben 10.000 Euro.
Nur für diese 10.000 Euro müssen Sie Steuern bezahlen.
Im Jahr 2026 wird der Grund-Freibetrag nochmal mehr.
Dann sind es 12.342 Euro.
Auch der Kinder-Freibetrag wird mehr.
Der Kinder-Freibetrag ist für Eltern mit Kindern.
Der Kinder-Freibetrag wird zum Grund-Freibetrag dazu gezählt.
Im Jahr 2025 ist der Kinder-Freibetrag 9.600 Euro
für beide Eltern-Teile zusammen.
Im Jahr 2026 wird der Kinder-Freibetrag nochmal mehr.
Dann sind es 9.756 Euro für bei Eltern-Teile zusammen.
Vielleicht haben Sie mehrere Kinder.
Dann ist der Kinder-Freibetrag noch höher.
Mehr Geld für Familien
Ab Januar 2025 wird auch das Kinder-Geld mehr.
Für jedes Kind gibt es 5 Euro mehr im Monat.
Und der Kinder-Sofort-Zuschlag wird mehr.
Der Kinder-Sofort-Zuschlag ist auch eine Hilfe vom Staat.
Die Hilfe ist für Familien mit wenig Geld.
Im Jahr 2025 gibt es für jedes Kind 5 Euro mehr im Monat.
Außerdem können mehr Kosten für die Kinder-Betreuung
von der Steuer abgesetzt werden.
Das bedeutet:
Diese Kosten werden von Ihrem Einkommen abgezogen.
Für dieses Geld müssen Sie keine Steuern bezahlen.
Steuern für Vermieter und Vermieterinnen
Vermieter und Vermieterinnen können Wohnungen
für weniger Geld vermieten.
Dadurch haben die Vermieter und Vermieterinnen Vorteile bei der Steuer.
Sie müssen dann weniger Steuern bezahlen.
Brief-Marken werden teurer
Eine Brief-Marke für einen normalen Brief
kostet ab dem 1. Januar 2025 95 Cent.
Eine Brief-Marke für eine Post-Karte
kostet ab Januar 90 Cent.
Briefe müssen immer ankommen.
Dafür hat die Post 4 Werk-Tage Zeit.
Weniger Bürokratie
Bürokratie bedeutet:
Es gibt sehr viele Regeln und Gesetze.
Man muss sehr viele Anträge schreiben.
Und viele Formulare ausfüllen.
Das macht viele Dinge schwierig für die Menschen.
Die Bundes-Regierung hat deshalb ein neues Gesetz gemacht.
Das Gesetz heißt Bürokratie-Entlastungs-Gesetz 4.
Dieses Gesetz soll für weniger Bürokratie sorgen.
Diese Dinge ändern sich jetzt mit diesem Gesetz:
- Firmen müssen manche Papiere nur noch
8 Jahre lang aufbewahren.
Zum Beispiel Rechnungen.
Früher mussten die Firmen die Rechnungen
10 Jahre lang aufbewahren. - Deutsche müssen in Hotels
keinen Zettel mehr mit ihren Daten ausfüllen. - Arbeit-Geber können wichtige Informationen
zum Arbeits-Vertrag jetzt auch als E-Mail schicken.
Führerschein-Umtausch
Bis zum Jahr 2033 soll es überall in der EU
den gleichen Führerschein geben.
Deshalb werden nach und nach alle alten Führerscheine umgetauscht.
Vielleicht haben Sie Ihren Führerschein
nach dem 31. Dezember 1998 bekommen.
Dann müssen Sie Ihren Führerschein noch nicht umtauschen.
Vielleicht haben Sie Ihren Führerschein
vor dem 1. Januar 1999 bekommen.
Und Sie sind im Jahr 1971 oder später geboren.
Dann müssen Sie Ihren Führerschein spätestens
bis zum 19. Januar 2025 umtauschen.
Die neuen Führerscheine gelten nur noch 15 Jahre.
So wird regelmäßig das Pass-Foto auf dem Führerschein erneuert.
Und die Daten auf dem Führerschein werden erneuert.
So sollen die neuen Führerscheine besser vor Fälschung geschützt sein.
Für den neuen Führerschein müssen Sie keine neue Prüfung machen.
Deutschland-Ticket
Das Deutschland-Ticket ist ein Fahr-Schein
für Bus und Bahn.
Es gilt nur im öffentlichen Nah-Verkehr.
Aber es gilt nicht für den Fern-Verkehr.
Sie können also zum Beispiel nicht mit dem ICE fahren.
Das Deutschland-Ticket gilt auch nicht für einen IC-Zug.
Das Deutschland-Ticket ist digital.
Das bedeutet, Sie können es zum Beispiel mit dem Handy benutzen.
Oder mit einer Chip-Karte.
Sie bekommen keinen Fahr-Schein aus Papier.
Das Deutschland-Ticket gibt es seit dem Jahr 2023.
Das Deutschland-Ticket gibt es auch im Jahr 2025 noch.
Aber das Ticket wird teurer.
Ab Januar kostet es 58 Euro im Monat.
Weniger Cookie-Banner im Internet
Ein Cookie ist eine kleine Datei.
Die Datei wird auf Ihrem Computer gespeichert.
Die Datei hilft dem Besitzer von einer Internet-Seite zu erkennen:
Welche Seiten von dieser Internet-Seite haben Sie besucht?
Wie oft haben Sie diese Seiten besucht?
Ein Banner ist hier ein kleines Fenster im Internet.
Das Fenster öffnet sich,
wenn Sie eine Internet-Seite zum ersten Mal besuchen.
In diesem Fenster können Sie den Cookies zustimmen.
Oder Sie können die Cookies ablehnen.
In Zukunft soll das einfacher werden.
Sie können die Entscheidung in Ihrem Internet-Browser speichern.
Ein Browser ist das Programm,
das Sie für das Internet benutzen.
Dann öffnet sich nicht jedes Mal ein Cookie-Banner.
Sie müssen nicht jedes Mal entscheiden,
ob Sie den Cookies zustimmen.
Sie können Ihre Entscheidung aber jederzeit ändern.
Keine Amalgam-Füllungen mehr beim Zahnarzt
Amalgam ist ein Material für Zahn-Füllungen beim Zahn-Arzt.
Es ist eine Mischung aus verschiedenen Metallen.
Ab dem 1. Januar 2025 machen Zahn-Ärzte und Zahn-Ärztinnen
keine Füllungen mehr aus Amalgam.
Das gilt in der ganzen EU.
Denn in Amalgam ist Queck-Silber.
Queck-Silber ist ein Metall.
Queck-Silber ist schlecht für die Umwelt.
Deshalb soll es weniger Queck-Silber geben.
Beim Zahnarzt gibt es auch andere Füllungen.
Diese Füllungen sind genauso gut.
Dafür müssen Sie nichts bezahlen.
Vielleicht haben Sie schon Füllungen aus Amalgam.
Diese Amalgam-Füllungen können Sie behalten.
Das Amalgam-Verbot gilt nur für neue Füllungen.
Entsorgung von Alt-Kleidern
Ab dem 1. Januar 2025 gibt es neue Regeln
für die Entsorgung von Alt-Kleidern.
Die Alt-Kleider dürfen nicht mehr in der Rest-Müll-Tonne
entsorgt werden.
Sie müssen im Alt-Kleider-Container entsorgt werden.
Auch wenn die Kleider kaputt sind.
Das gilt auch für Bett-Wäsche und Hand-Tücher.
Es gilt für alle Textilien.
Textilien sind Stoffe.
Damit soll es immer weniger Müll geben.
Die Textilien sollen recycelt werden.
Das bedeutet:
Aus den alten Textilien sollen neue Dinge hergestellt werden.
Geld-Überweisungen in wenigen Sekunden
Ab dem 9. Januar sollen Geld-Überweisungen schneller gehen.
Das nennt man Sofort-Überweisung.
Das Geld soll innerhalb von 10 Sekunden
auf dem anderen Konto sein.
Egal zu welcher Tages-Zeit Sie die Überweisung machen.
Das gilt für die ganze EU.
Die Bundesregierung informiert monatlich:
Was gibt es für neue Gesetze?
Welche Änderungen in den Gesetzen gibt es?
Hier kommen Sie zu einer Übersicht.