Bundestags-Wahl 2025
Die Bundestags-Wahl
ist am 23. Februar 2025.

Das ist eine Wahl-Kabine
Foto: picture alliance / dpa / Jochen Lübke
Sie wohnen in einem Wahl-Kreis.
Im Wahl-Kreis gibt es Wahl-Lokale.
Im Wahl-Lokal können Sie wählen.
Das Wahl-Lokal ist in Ihrem Wohnort.
Meistens ist das ganz in der Nähe.
Die Wahl-Lokale sind oft
im Rathaus, im Kinder-Garten oder in einer Schule.
Die Wahl-Lokale haben von
8.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet.
Auf Ihrer Wahl-Benachrichtigung steht,
in diesem Wahl-Lokal können Sie wählen.
Wahl-Kabine
Im Wahl-Lokal muss es
eine oder mehrere Wahl-Kabinen geben.
Eine Wahl-Kabine muss so sein:
Keiner darf sehen,
was Sie auf dem Stimm-Zettel ankreuzen.
In der Wahl-Kabine
soll es einen Schreibstift geben.
Der Wahl-Vorstand muss darauf achten,
dass immer nur eine Person in der Wahl-Kabine ist.
Babys dürfen auch mit in die Wahl-Kabine.
Wahl-Vorsteher und Wahl-Helfer
Der Wahl-Vorsteher leitet die Wahl.
Die Wahl-Helfer haben diese Aufgaben:
- Die Wahl-Helfer führen die Wahl durch.
- Die Wahl-Helfer überprüfen die Wähler.
Jeder Wähler soll seine Wahl-Benachrichtigung mitbringen.
Und jeder Wähler soll seinen Ausweis mitbringen.
Wer einen Wahl-Schein beantragt hat,
soll den Wahl-Schein mitbringen. - Die Wahl-Helfer geben den Wählern die Stimm-Zettel.
- Die Wahl-Helfer schreiben sich auf,
wer gewählt hat.
Damit keiner 2 Mal wählt. - Die Wahl-Helfer schreiben auch auf,
wie viele Wähler zum Wählen gekommen sind. - Die Wahl-Helfer geben die Wahl-Urne frei.
Das heißt:
Erst dann können die Wähler
ihre Stimm-Zettel in die Wahl-Urne werfen. - Die Wahl-Helfer berechnen das vorläufige Wahl-Ergebnis.
Und sie geben das Wahl-Ergebnis
an die Stadt oder Gemeinde weiter.
Ausnahme:
Wenn Sie beim Wählen Hilfe brauchen.
Dann darf eine Hilfs-Person mit in die Wahl-Kabine.
Die Hilfs-Person unterstützt beim Ausfüllen oder
beim Falten vom Stimm-Zettel.
Genaue Information zu Hilfs-Personen
finden Sie im Artikel „Wer darf wählen?”
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