Im Wahl-Lokal

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Wahlkabine mit Stimmzettel und Stift

Das ist eine Wahl-Kabine

Foto: picture alliance / dpa / Jochen Lübke

Sie wohnen in einem Wahl-Kreis.
Im Wahl-Kreis gibt es Wahl-Lokale.

Im Wahl-Lokal können Sie wählen.

Das Wahl-Lokal ist in Ihrem Wohnort.
Meistens ist das ganz in der Nähe.
Die Wahl-Lokale sind oft
im Rathaus, im Kinder-Garten oder in einer Schule.

Die Wahl-Lokale haben von
8.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet.
Auf Ihrer Wahl-Benachrichtigung steht,
in diesem Wahl-Lokal können Sie wählen.

Wahl-Kabine

Im Wahl-Lokal muss es
eine oder mehrere Wahl-Kabinen geben.
Eine Wahl-Kabine muss so sein:
Keiner darf sehen,
was Sie auf dem Stimm-Zettel ankreuzen.

In der Wahl-Kabine
soll es einen Schreibstift geben.

Der Wahl-Vorstand muss darauf achten,
dass immer nur eine Person in der Wahl-Kabine ist.
Babys dürfen auch mit in die Wahl-Kabine.

Wahl-Vorsteher und Wahl-Helfer

Der Wahl-Vorsteher leitet die Wahl.

Die Wahl-Helfer haben diese Aufgaben:

  • Die Wahl-Helfer führen die Wahl durch.
  • Die Wahl-Helfer überprüfen die Wähler.
    Jeder Wähler soll seine Wahl-Benachrichtigung mitbringen.
    Und jeder Wähler soll seinen Ausweis mitbringen.
    Wer einen Wahl-Schein beantragt hat,
    soll den Wahl-Schein mitbringen.
  • Die Wahl-Helfer geben den Wählern die Stimm-Zettel.
  • Die Wahl-Helfer schreiben sich auf,
    wer gewählt hat.
    Damit keiner 2 Mal wählt.
  • Die Wahl-Helfer schreiben auch auf,
    wie viele Wähler zum Wählen gekommen sind.
  • Die Wahl-Helfer geben die Wahl-Urne frei.
    Das heißt:
    Erst dann können die Wähler
    ihre Stimm-Zettel in die Wahl-Urne werfen.
  • Die Wahl-Helfer berechnen das vorläufige Wahl-Ergebnis.
    Und sie geben das Wahl-Ergebnis
    an die Stadt oder Gemeinde weiter.

Ausnahme:

Wenn Sie beim Wählen Hilfe brauchen.
Dann darf eine Hilfs-Person mit in die Wahl-Kabine.
Die Hilfs-Person unterstützt beim Ausfüllen oder 
beim Falten vom Stimm-Zettel.
Genaue Information zu Hilfs-Personen
finden Sie im Artikel „Wer darf wählen?”

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