Wer darf wählen? 

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Eine Hand hält einen Umschlag und steckt ihn in einen Behälter mit einem Schlitz und der Aufschrift Bundestags-Wahl.

Bundestags-Wahl

Foto: picture alliance / imageBROKER

Sie dürfen wählen, wenn Sie

  • die deutsche Staatsangehörigkeit haben.
  • mindestens 18 Jahre alt sind.
  • im Wähler-Verzeichnis stehen. 

Sie können nicht allein wählen, weil Sie 

  • nicht lesen oder sehen können.
  • eine körperliche Behinderung haben.
  • eine andere Beeinträchtigung haben.

Eine Person darf Ihnen helfen.

Sie suchen Ihre Hilfs-Person aus.

Die Hilfs-Person können Sie sich aussuchen.
Sie entscheiden alleine,
wer Ihre Hilfs-Person ist.
Die Hilfs-Person kann ein Betreuer oder eine Betreuerin sein.
Oder sie kann eine Person vom Wahl-Vorstand sein.

Sie können Ihre Hilfs-Person zur Wahl mitnehmen.

Die Hilfs-Person hilft Ihnen zum Beispiel beim Ausfüllen vom Stimm-Zettel.
Oder beim Zusammen-Falten vom Stimm-Zettel.
Aber: die Hilfs-Person darf Sie nicht beeinflussen.
Das bedeutet:
Sie entscheiden selbst, 
wen Sie wählen.
Die Hilfs-Person darf Ihnen nicht vorschreiben,
wen Sie wählen sollen.

Außerdem muss die Hilfs-Person 
Ihre Wahl geheim halten.

Stimm-Zettel-Schalone

Für blinde Personen
oder eine Person mit einer Seh-Behinderung
gibt es als Hilfs-Mittel eine Stimm-Zettel-Schablone.

Die Stimm-Zettel-Schalone legt man auf den Stimm-Zettel.
So können die Menschen die Stelle erstasten,
an der sie ankreuzen wollen.

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