Bundestags-Wahl 2025
Die Bundestags-Wahl
ist am 23. Februar 2025.

Bundestags-Wahl
Foto: picture alliance / imageBROKER
Sie dürfen wählen, wenn Sie
- die deutsche Staatsangehörigkeit haben.
- mindestens 18 Jahre alt sind.
- im Wähler-Verzeichnis stehen.
Sie können nicht allein wählen, weil Sie
- nicht lesen oder sehen können.
- eine körperliche Behinderung haben.
- eine andere Beeinträchtigung haben.
Eine Person darf Ihnen helfen.
Sie suchen Ihre Hilfs-Person aus.
Die Hilfs-Person können Sie sich aussuchen.
Sie entscheiden alleine,
wer Ihre Hilfs-Person ist.
Die Hilfs-Person kann ein Betreuer oder eine Betreuerin sein.
Oder sie kann eine Person vom Wahl-Vorstand sein.
Sie können Ihre Hilfs-Person zur Wahl mitnehmen.
Die Hilfs-Person hilft Ihnen zum Beispiel beim Ausfüllen vom Stimm-Zettel.
Oder beim Zusammen-Falten vom Stimm-Zettel.
Aber: die Hilfs-Person darf Sie nicht beeinflussen.
Das bedeutet:
Sie entscheiden selbst,
wen Sie wählen.
Die Hilfs-Person darf Ihnen nicht vorschreiben,
wen Sie wählen sollen.
Außerdem muss die Hilfs-Person
Ihre Wahl geheim halten.
Stimm-Zettel-Schalone
Für blinde Personen
oder eine Person mit einer Seh-Behinderung
gibt es als Hilfs-Mittel eine Stimm-Zettel-Schablone.
Die Stimm-Zettel-Schalone legt man auf den Stimm-Zettel.
So können die Menschen die Stelle erstasten,
an der sie ankreuzen wollen.
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