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Dieser Text erklärt:
Was macht die Bundes-Kanzlerin?

Bundes-Kanzlerin Angela Merkel
Foto: Bundesregierung/Bergmann
- Wo stehen die Aufgaben von der Bundes-Kanzlerin?
- Welche Aufgaben hat die Bundes-Kanzlerin?
- Die Bundes-Kanzlerin istdie Chefin der Bundes-Regierung
- Zusammenarbeit mit Regierungs-Partnern
- Die Bundes-Kanzlerin sucht dieBundes-Ministerinnen und Bundes-Minister aus
- Die Bundes-Kanzlerin machtdie Richt-Linien für die Politik
- Die Bundes-Kanzlerin sucht ihren Stell-Vertreter aus
- Der Verteidigung-Fall
- Die Bundes-Kanzlerin kann die Vertrauens-Frage stellen
Zurzeit ist Angela Merkel die Bundes-Kanzlerin.
Wo stehen die Aufgaben von der Bundes-Kanzlerin?
Die Aufgaben von der Bundes-Kanzlerin
stehen im Grund-Gesetz.
Im Grund-Gesetz stehen Regeln.
Alle Menschen in Deutschland müssen sich
an die Regeln halten.
Im Grund-Gesetz steht zum Beispiel:
Jeder Mensch muss gut behandelt werden.
Im Grund-Gesetz steht auch:
So funktioniert die Politik in Deutschland.
Das Grund-Gesetz ist das
wichtigste Gesetz in Deutschland.
Die Regeln im Grund-Gesetz heißen Artikel.
Welche Aufgaben hat die Bundes-Kanzlerin?
Die Bundes-Kanzlerin ist
die Chefin der Bundes-Regierung
Zur Bundes-Regierung gehören:
• die Bundes-Kanzlerin und
• die Bundes-Ministerinnen und Bundes-Minister.
Ein anderes Wort für Bundes-Regierung ist
Bundes-Kabinett.
Die Bundes-Kanzlerin ist also
die Chefin vom Bundes-Kabinett.
Zusammenarbeit mit Regierungs-Partnern
Oft bilden Personen aus 2 oder 3 Parteien
die Bundes-Regierung.
Die Parteien sind dann Regierungs-Partner.
Das Fachwort dafür ist: Koalition.
Eine Koalition ist ein Bündnis von Parteien.
Zwischen den Regierungs-Partnern
gibt es viele Absprachen.
Die Bundes-Kanzlerin muss sich
an diese Absprachen halten.
Die Bundes-Kanzlerin sucht die
Bundes-Ministerinnen und Bundes-Minister aus
Eine wichtige Aufgabe von der Bundes-Kanzlerin
steht im Artikel 64 vom Grund-Gesetz.
Die Bundes-Kanzlerin darf sagen:
Diese Person soll Bundes-Ministerin oder Bundes-Minister sein.
Jede Bundes-Ministerin und jeder Bundes-Minister
hat eigene Aufgaben.
Zum Beispiel:
• Es gibt eine Familien-Ministerin.
• Es gibt einen Verkehrs-Minister.
• Es gibt eine Umwelt-Ministerin.
Wenn die Bundes-Kanzlerin
die Bundes-Ministerinnen und Bundes-Minister ausgesucht hat,
bekommen sie eine Urkunde.
Auf der Urkunde steht:
Diese Person ist jetzt Bundes-Ministerin oder Bundes-Minister.
Die Urkunde bekommen sie
vom Bundes-Präsidenten.
Man sagt auch:
Der Bundes-Präsident ernennt
die Bundes-Ministerinnen und Bundes-Minister.
Eine kurze Erklärung zum Wort „Bundes-Präsident“:
Der Bundes-Präsident ist
das Oberhaupt von Deutschland.
Man sagt auch:
Er ist das Staats-Oberhaupt.
Der Bundes-Präsident trifft sich oft
mit den Staats-Oberhäuptern von anderen Ländern.
Der Bundes-Präsident vertritt
Deutschland im Ausland.
Die Bundes-Kanzlerin darf auch sagen:
Diese Person soll nicht mehr
Bundes-Ministerin oder Bundes-Minister sein.
Dann entlässt der Bundes-Präsident
die Bundes-Ministerin oder den Bundes-Minister.
Die Bundes-Kanzlerin macht
die Richt-Linien für die Politik
Eine Richt-Linie ist eine Vorschrift.
Die Bundes-Kanzlerin bestimmt
die Richt-Linien der Politik.
Sie gibt die Richtung vor.
Das steht im Artikel 65 vom Grund-Gesetz.
Die Bundes-Kanzlerin bestimmt:
• So soll Deutschland regiert werden.
• Das will die Bundes-Regierung machen.
• Das will die Bundes-Regierung nicht machen.
Die Bundes-Ministerinnen und Bundes-Minister
müssen die Richt-Linien einhalten.
Die Bundes-Kanzlerin hat die Verantwortung
für die Regierungs-Politik.
Die Bundes-Kanzlerin sucht ihren Stell-Vertreter aus
Im Artikel 69 vom Grund-Gesetz
steht noch eine Aufgabe von der Bundes-Kanzlerin.
Die Bundes-Kanzlerin entscheidet:
Wer soll mein Stell-Vertreter sein?
Der Stell-Vertreter übernimmt
die Aufgaben von der Bundes-Kanzlerin.
Zum Beispiel, wenn die Bundes-Kanzlerin
eine Reise macht oder krank ist.
Der Verteidigung-Fall
Auch im Artikel 115 b vom Grund-Gesetz
steht eine Aufgabe von der Bundes-Kanzlerin.
Wenn Deutschland von einem anderen Land
angegriffen wird,
muss es sich verteidigen.
Die Verteidigung machen die Streitkräfte.
Die Streitkräfte heißen in Deutschland: Bundeswehr.
Wenn sich Deutschland verteidigen muss,
dann muss die Bundes-Kanzlerin
den Streitkräften Befehle geben.
Die Bundes-Kanzlerin kann die Vertrauens-Frage stellen
Noch eine Aufgabe von der Bundes-Kanzlerin
steht im Artikel 68 vom Grund-Gesetz.
Die Bundes-Kanzlerin kann zu jeder Zeit fragen,
ob die Abgeordneten im Bundestag ihre Politik gut finden.
Der Bundestag besteht mindestens aus 598 Leuten.
Diese Leute heißen Abgeordnete.
Die Abgeordneten gehören zu verschiedenen Parteien.
Die Abgeordneten wählen die Bundes-Kanzlerin.
Die Bundes-Kanzlerin fragt die Abgeordneten,
ob sie ihr vertrauen.
Das Fachwort heißt:
Die Bundes-Kanzlerin stellt die Vertrauens-Frage.
Wenn die Abgeordneten
der Bundes-Kanzlerin nicht vertrauen,
dann kann die Bundes-Kanzlerin vorschlagen:
Der Bundes-Präsident soll den Bundestag auflösen.
Dann müssen die Menschen in Deutschland
den Bundestag neu wählen.
Es kann aber sein:
Die Abgeordneten wählen sofort
eine neue Bundes-Kanzlerin
oder einen neuen Bundes-Kanzler.
Dann gibt es keine Auflösung vom Bundestag.

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Foto: capito berlin
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