Immer noch stecken sich viele Menschen mit dem Corona-Virus an.
Die Maßnahmen haben nicht ausgereicht.
Die Bundes-Kanzlerin Merkel hat sich mit den Chefs und Chefinnen von den Landes-Regierungen getroffen.
Foto: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Das ist das Ergebnis von dem Treffen.
Die Bundes-Kanzlerin Merkel sagt: "Deshalb sind wir jetzt zum Handeln gezwungen."
Sie hat sich auch bei allen Menschen bedankt.
Weil die sich an die bisher geltenden Regeln so gut gehalten haben.
Ganz besonders hat sich die Bundes-Kanzlerin bei den Pflegern und Pflegerinnen bedankt.
Und auch bei den Ärzten und Ärztinnen.
Die Bundes-Länder können Ausnahmen erlauben.
Dann können sich mehr Menschen treffen.
Höchstens aber 9 Personen.
Auch aus mehreren Haushalten.
Aber nur aus dem engen Familien-Kreis.
Das gilt nicht für Kinder unter 14 Jahren.
In ganz Deutschland gilt ein Versammlungs-Verbot.
Es soll auch keine Feuerwerk gezündet werden.
Auf Plätzen mit vielen Menschen.
Es dürfen auch kein Feuerwerk und Böller verkauft werden.
Außerdem ist Feuerwerk gefährlich.
Der Einzel-Handel wird ab dem 16. Dezember 2020 bis zum 10. Januar 2021 geschlossen.
Der Lebensmittel-Handel bleibt offen.
Die Geschäfte mit notwendigen Waren für den täglichen Bedarf bleiben geöffnet.
Dienstleistungs-Betriebe wie zum Beispiel Friseur-Salons werden geschlossen.
Medizinisch notwendige Behandlungen wie Physio-Therapie bleiben möglich.
In den Schulen sollen die Kontakte deutlich eingeschränkt werden.
Kinder sollen in dieser Zeit wann immer möglich zu Hause betreut werden.
Vom 16. Dezember 2020 bis zu 10. Januar 2021 werden die Schulen geschlossen.
Oder die Eltern können entscheiden ob die Kinder in die Schule gehen.
Es wird eine Notfall-Betreuung sichergestellt.
Es werden Online-Kurse angeboten.
Das gilt auch für die Kinder-Tages-Stätten.
Eltern können für die Betreuung bezahlten Urlaub zu nehmen.
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sollen Home-Office Arbeiten anbieten.
Falls das möglich ist.
Oder den Betrieb durch Betriebs-Ferien schließen.
Restaurants bleiben geschlossen.
Es kann aber Essen abgeholt werden.
Oder durch Liefer-Service nach Hause geliefert werden.
Das trinken von Alkohol in der Öffentlichkeit ist vom 16. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021 verboten.
Wer diese Regeln nicht einhält muss mit einem Bußgeld rechnen.
Gottes-Dienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen sind möglich.
Auch das Zusammentreffen von anderer Glaubens-Gemeinschaften ist möglich.
Es müssen aber bestimmt Regeln beachtet werden.
Das Bundes-Innen-Ministerium wird dazu Gespräche mit den Glaubens-Gemeinschaften führen.
Die Alten- und Pflege-Heime müssen besondere Schutz-Maßnahmen einhalten.
Das gilt auch für mobile Pflege-Dienste.
Das Personal muss regelmäßig Tests durchführen.
Die Bundes-Regierung und die Länder-Regierungen bitten alle Bürgerinnen und Bürger.
Bitte verzichten Sie auf Reisen in Deutschland.
Und ins Ausland.
Viele Firmen und Geschäfte sind besonders hart von den Einschränkungen betroffen.
Die sollen besonders mit Geld-Zahlungen unterstützt werden.