Strengere Energievorschriften für Hausbauer

Bauen und Wohnen Strengere Energievorschriften für Hausbauer

Die beste Energie ist die, die nicht verbraucht wird. Hausbauer müssen sich in Zukunft auf deutlich strengere Energievorschriften einstellen: Die Bundesregierung hat den Entwurf einer neuen Energieeinsparverordnung beschlossen und dabei die vom Bundesrat geforderten Änderungen übernommen.

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Eine Dachdeckerin verlegt Mineralwolle zur Wärmedämmung auf einem Dach

Der Bundestag stellt die Weichen für mehr Energieeffizienz im Gebäudesektor

Foto: picture.alliance/dpa

Mit der Novelle der Energieeinsparverordnung (EnEV) werden die Weichen für mehr Energieeffizienz im Gebäudesektor gestellt. Die neue Verordnung beinhaltet im Wesentlichen folgende Maßnahmen:

  • Kernelement der Novelle ist eine Anhebung der Effizienzanforderungen für Neubauten um einmalig 25 Prozent des zulässigen Jahres-Primärenergiebedarfs ab 1. Januar 2016. Der maximal erlaubte Wärmeverlust durch die Gebäudehülle soll sich um durchschnittlich 20 Prozent reduzieren. 
  • Für bestehende Gebäude sieht die neue EnEV weder verschärfte Einsparregeln noch neue Nachrüstpflichten vor. 
  • Die energetischen Kennwerte sind bei Verkauf und Vermietung in Immobilienanzeigen mit anzugeben. Dabei sind die Energiekennwerte auf die Wohnfläche und nicht wie bisher auf die Gebäudenutzfläche zu beziehen. 
  • Verkäufer und Vermieter sind verpflichtet, den Energieausweis an den Käufer beziehungsweise neuen Mieter zu übergeben. Der Energieausweis muss bereits bei Besichtigung vorgelegt werden. 
  • Auf Wunsch des Bundesrates wird die Pflicht zum Austausch alter Heizkessel (Jahrgänge älter als 1985 beziehungsweise älter als 30 Jahre) erweitert.
  • Eingeführt werden soll ferner ein unabhängiges Stichprobenkontrollsystem für Energieausweise und Berichte über die Inspektion von Klimaanlagen. Ein Betretungsrecht für Wohnungen wird es nicht geben. 

Inkrafttreten erst 2014 

Anlass für die Novellierung ist eine EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden aus dem Jahr 2010. Zudem steht die Bundesregierung in der Pflicht, ihr Energiekonzept sowie die 2011 gefassten Beschlüsse zur Energiewende umzusetzen.

Vor der EnEV musste die Bundesregierung das geltende Energieeinsparungsgesetz (EnEG) novellieren. Das EnEG ermächtigt dazu, Verordnungen für den Baubereich zu erlassen und zu ändern. 

Die EnEV muss nicht nur das nationale Verfahren durchlaufen. Eine Notifizierung in Brüssel ist ebenso erforderlich. Mit einem Inkrafttreten der EnEV ist deshalb erst im Frühsommer 2014 zu rechnen. 

Die Energiesparverordnung regelt die energetischen Anforderungen an Neubauten. Will ein Eigentümer sein Gebäude sanieren, gibt sie vor, in welcher energetischen Qualität er bestimmte Modernisierungsmaßnahmen auszuführen hat. Mit der im Oktober 2009 in Kraft getretenen EnEV hat die Bundesregierung die Anforderungen an Neubauten und größere Sanierungsvorhaben bereits um durchschnittlich 30 Prozent angehoben.