Position eines SED-Opferbeauftragten wird geschaffen

Stasi-Unterlagen  Position eines SED-Opferbeauftragten wird geschaffen

Die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR wurden durch den Einsatz mutiger Bürgerinnen und Bürger gesichert. Ein Gesetzentwurf soll nun die Bestände auch für spätere Generationen bewahren. Zudem soll das Amt eines SED-Opferbeauftragten eingerichtet werden.

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Auf Bundesebene soll die Position eines SED-Opferbeauftragten eingerichtet werden. Damit sollen die Opfer der SED-Diktatur mehr Gehör bekommen. Eine entsprechende Formulierungshilfe hat das Bundeskabinett am Mittwoch beschlossen. Es wird ein neues Gesetz über die Bundesbeauftragte oder den Bundesbeauftragten für die Opfer der SED-Diktatur beim Deutschen Bundestag geben. Dadurch wird das bisherige Amt des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatsicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (BStU) weiterentwickelt.

Zentrale Aufgabe der oder des SED-Opferbeauftragten wird es sein, die Anliegen der Opfer der SED-Diktatur und der kommunistischen Herrschaft in der Sowjetischen Besatzungszone und in der ehemaligen DDR in Politik und Öffentlichkeit zu vertreten. Dabei wird sie oder er mit Verbänden, Vereinigungen und Interessengemeinschaften der Opfergruppen kooperieren.

Stasi-Unterlagen-Gesetz wird angepasst

Das Bundesarchivgesetz und das Stasi-Unterlagen-Gesetz werden noch entsprechend angepasst. Dabei wird die besondere Sensibilität der Stasi-Unterlagen als Aktenbestände der Geheimpolizei einer Diktatur auch weiterhin in besonderer Weise berücksichtigt.

Stasi-Unterlagen werden Teil des Bundesarchivs

Der Deutsche Bundestag hatte am 26. September 2019 beschlossen, das Stasi-Unterlagen-Archiv in die Verantwortung des Bundesarchivs einzugliedern. Für den Zugang zu den Beständen des Stasi-Unterlagen-Archivs gilt weiterhin das Stasi-Unterlagen-Gesetz. Bürgerinnen und Bürger werden wie bisher nach dessen besonderen Zugangsregelungen Einsicht in die Unterlagen erhalten.