Journalismusförderung

Bund startet neues Förderprogramm Starke Strukturen für unabhängigen Journalismus

Eine freie Presse ist ein Garant für eine offene Gesellschaft und eine funktionierende Demokratie. Doch immer öfter sind Journalistinnen und Journalisten auch in Deutschland Hass und Gewalt ausgesetzt. Mit einem neuen Förderprogramm setzt sich der Bund für eine strukturelle Stärkung des unabhängigen Journalismus ein.

Pressefreiheit im Grundgesetz

Grundpfeiler unserer Demokratie: Die Pressefreiheit ist in Artikel 5 des Grundgesetzes verankert.

Foto: BKM

Mindestens 65 Journalistinnen und Journalisten wurden 2020 in Deutschland bei ihrer Arbeit Opfer von Gewalt. Die Anzahl der Übergriffe hat sich damit gegenüber dem Vorjahr verfünffacht. Auf der Internationalen Rangliste der Pressefreiheit von „Reporter ohne Grenzen“ ist Deutschland in diesem Jahr erstmals aus der Reihe jener Länder herausgefallen, in denen die Lage der Presse als „gut“ eingestuft wird.

Förderprogramm zum Schutz und zur strukturellen Stärkung des Journalismus

Angesichts dieser Entwicklungen fördert der Bund mit einem neuen Programm Modellprojekte, die die strukturellen Bedingungen journalistischer Arbeit stärken und zum Schutz des eigenständigen und unabhängigen Journalismus beitragen. Rund eine Million Euro stehen dafür aus dem Haushalt der Staatsministerin für Kultur und Medien bereit.

Damit können Vorhaben gefördert werden, die beispielsweise den Wert und die Bedeutung des Qualitätsjournalismus für die Demokratie vermitteln oder Exilprogramme für ausländische Journalistinnen und Journalisten unterstützen. Auch andere Projektideen, die einen strukturellen Mehrwert für den Journalismus bieten, sind willkommen. Die geförderten Projekte sollen bundesweite Strahlkraft besitzen und möglichst viele gesellschaftliche Gruppen ansprechen. 

Eine Förderung journalistischer Inhalte, einzelner Medien oder einzelner Medienschaffender ist nicht möglich. Damit werden die Staatsferne und die Unabhängigkeit der Presse sowie ein fairer publizistischer Wettbewerb gewährleistet.

Anträge können bis zum 5. Januar 2022 eingereicht werden. Die geförderten Projekte werden durch eine unabhängige Fachjury ausgewählt. Weitere Informationen zum Programm und zur Antragstellung finden Sie in den Fördergrundsätzen und den FAQ.

Fördergrundsätze PDF, 197 KB, barrierefrei
Antragsformular PDF, 647 KB, barrierefrei
Ausgaben- und Finanzierungsplan PDF, 1 MB, barrierefrei

FAQ zum Förderprogramm

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gern an journalismus@bkm.bund.de.