Filmstandort Deutschland
Der Deutsche Filmförderfonds (DFFF) zielt darauf, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Filmwirtschaft in Deutschland zu verbessern. Er sichert die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und hilft, diese weiter auszubauen. Dazu kommen nachhaltige Impulse für den Filmproduktionsstandort Deutschland, die weitere volkswirtschaftliche Effekte zur Folge haben.

Mit dem DFFF stärkt der Bund den Filmstandort Deutschland.
Foto: DFF
Mit dem DFFF setzt der Bund Anreize für die Produktion von Kinofilmen in Deutschland. Seit dem Start des DFFF im Januar 2007 bis Ende 2022 sind Zuschüsse für 1.685 Filme in Höhe von insgesamt rund 882,4 Millionen Euro bewilligt worden.
DFFF sorgt für Folgeinvestitionen
Allein in Deutschland sorgten diese Fördergelder für Folgeinvestitionen in Höhe von rund 5,97 Milliarden Euro bei der Herstellung von Filmen.
Der DFFF I ist mit einem jährlichen Fördervolumen von 50 Millionen Euro ausgestattet. Er wurde 2017 um eine zweite Säule für Großproduktionen ergänzt - den sogenannten DFFF II, der mit 75 Millionen Euro ausgestattet ist. Dieser setzt weitere Anreize für große internationale Aufträge an deutsche Produktionsdienstleister. Das stärkt die deutschen Produktionsstandorte und trägt dazu bei, sie wettbewerbsfähig zu halten. Die Erhaltung hochqualifizierter Produktionsstätten entfaltet zudem wirtschaftliche Hebelwirkungen.
Neue Richtlinie stärkt ökologisch nachhaltige Filmproduktion
Seit März 2023 gilt die neue BKM-Richtlinie „Anreiz zur Stärkung der Filmproduktion in Deutschland“.
Zum Download
BKM-Richtlinie „Anreiz zur Stärkung der Filmproduktion in Deutschland“
PDF, 2 MB,
barrierefrei
Damit werden beim DFFF die bundesweit einheitlichen ökologischen Standards eingeführt, die gemeinsam von der BKM, der Filmförderungsanstalt, den Filmförderungen der Länder sowie dem Arbeitskreis Green Shooting entwickelt wurden.
Der DFFF I in Kürze
Geförderte Projekte
- Zuwendungen für programmfüllende Spiel-, Animations- und Dokumentarfilme
Einstiegsschwelle
- Spielfilme mit Gesamtherstellungskosten von über 1 Million Euro
- Animationsfilme mit Gesamtherstellungskosten von über 2 Millionen Euro
- Dokumentarfilme mit Gesamtherstellungskosten von über 200.000 Euro
Förderung
- 20 bis 30 Prozent der deutschen Herstellungskosten
- Höchstfördersumme 4 Millionen Euro
Antragsberechtigung
- Produktionsunternehmen
Antragstellung
- Keine Antragstermine, Einreichung laufend möglich
- Kumulierbar mit allen Förderungen
Der DFFF II in Kürze
Geförderte Projekte
- Zuwendungen für Produktionsdienstleistungen zur Herstellung eines programmfüllenden Spiel- oder Animationsfilms
Einstiegsschwelle
- Projekte mit deutschen Herstellungskosten von 8 Millionen Euro und Gesamtherstellungskosten von 20 Millionen Euro (bei animierten Filmen: 2 Millionen Euro)
Förderung
- 25 Prozent der deutschen Herstellungskosten
- Höchstfördersumme 25 Millionen Euro
Antragsberechtigung
- Produktionsdienstleistungsunternehmen
Antragstellung
- Keine Antragstermine, Einreichung laufend möglich
- Nicht kumulierbar mit anderen öffentlichen Fördermitteln aus dem Bundeshaushalt
Weitere Informationen zum DFFF finden Sie unter www.dfff-ffa.de.
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 02.05.2023.