Deutscher Filmförderfonds
Der Deutsche Filmförderfonds (DFFF) dient dazu, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Filmwirtschaft in Deutschland zu verbessern, die internationale Wettbewerbsfähigkeit der filmwirtschaftlichen Unternehmen zu sichern und auszubauen und nachhaltige Impulse für den Filmproduktionsstandort Deutschland sowie weitere volkswirtschaftliche Effekte zu erzielen.

Erfolgsmodell Deutscher Filmförderfonds: Mit dem DFFF stärkt der Bund den Filmstandort Deutschland.
Foto: DFF
Mit dem DFFF setzt der Bund Anreize für die Produktion von Kinofilmen in Deutschland. Seit dem Start des DFFF im Januar 2007 bis Ende 2021 sind Zuschüsse für 1.578 Filme in Höhe von insgesamt rund 832,2 Millionen Euro bewilligt worden.
DFFF sorgt für Folgeinvestitionen
Allein in Deutschland sorgten diese Fördergelder für Folgeinvestitionen in Höhe von rund 5,57 Milliarden Euro bei der Herstellung von Filmen.
Der DFFF ist mit einem jährlichen Fördervolumen von 50 Millionen Euro ausgestattet. Er wurde 2017 um eine zweite Säule für Großproduktionen ergänzt - dem sogenannten DFFF II. Dieser setzt weitere Anreize für große internationale Aufträge an deutsche Produktionsdienstleister. Dies stärkt die deutschen Produktionsstandorte und trägt dazu bei, sie wettbewerbsfähig zu halten. Der Erhalt hochqualifizierter Produktionsstätten entfaltet zudem wirtschaftliche Hebelwirkungen.
Der DFFF I in Kürze
Geförderte Projekte
- Zuwendungen für programmfüllende Spiel-, Animations- und Dokumentarfilme
Einstiegsschwelle
- Spielfilme mit Gesamtherstellungskosten von über 1 Million Euro
- Animationsfilme mit Gesamtherstellungskosten von über 2 Millionen Euro
- Dokumentarfilme mit Gesamtherstellungskosten von über 200.000 Euro
Förderung
- 20 bzw. 25 Prozent der deutschen Herstellungskosten
- Höchstfördersumme 4 Millionen Euro
Antragsberechtigung
- Produzenten
Antragstellung
- Keine Antragstermine, Einreichung laufend möglich
- Kumulierbar mit allen Förderungen
Der DFFF II in Kürze
Geförderte Projekte
- Zuwendungen für Produktionsdienstleistungen zur Herstellung eines programmfüllenden Spiel- oder Animationsfilms
Einstiegsschwelle
- Projekte mit deutschen Herstellungskosten von 8 Millionen Euro und Gesamtherstellungskosten von 20 Millionen Euro
Förderung
- 25 Prozent der deutschen Herstellungskosten
- Höchstfördersumme 25 Millionen Euro
Antragsberechtigung
- Produktionsdienstleister
Antragstellung
- Keine Antragstermine, Einreichung laufend möglich
- Nicht kumulierbar mit anderen öffentlichen Fördermitteln aus dem Bundeshaushalt
Seit September 2021 gilt die neue BKM-Richtlinie „Anreiz zur Stärkung der Filmproduktion in Deutschland“ PDF, 2 MB, barrierefrei
Weitere Informationen zum DFFF finden Sie unter www.dfff-ffa.de.