Italien übergibt Statue an Deutschland

Aufarbeitung des NS-Kunstraubes Italien übergibt Statue an Deutschland

Kulturstaatsministerin Grütters hat heute in Berlin vom italienischen Kulturminister Dario Franceschini die Statue "Heilige Maria Magdalena" entgegengenommen. Die als NS-Raubkunst identifizierte Skulptur war nach dem Zweiten Weltkrieg irrtümlich nach Italien gelangt. Nun soll sie zeitnah an die rechtmäßigen Erben zurückgegeben werden. "Damit übernehmen Italien und Deutschland gemeinsam historische Verantwortung", betonte Staatsministerin Grütters.

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Kulturstaatsministerin Grütters und Italien Kulturminister Franceschini geben sich die Hand.

Kulturstaatsministerin Monika Grütters und Italiens Kulturminister Dario Franceschini.

Foto: Bundesregierung/Thomas Imo

Bislang befand sich die "Heilige Maria Magdalena" des Renaissance-Künstlers Andrea della Robbia (1435-1525) im Besitz der Uffizien in Florenz. Ursprünglicher Eigentümer war jedoch das ehemalige Münchner Kunsthaus Drey, dem die Plastik im Zuge des NS-Kunstraubes entzogen wurde.

Aufgrund eines in Deutschland gestellten Restitutionsantrages hatten sich Italien und die Bundesrepublik darauf verständigt, die Skulptur nach Deutschland zu bringen, um die Rückgabe an die Erbberechtigten in die Wege zu leiten.

Internationale Zusammenarbeit verstärken

Bei der heutigen Übergabe unterstrich Kulturstaatsministerin Monika Grütters den Willen der Bundesregierung, den nationalsozialistischen Kunstraub weiterhin rückhaltlos aufzuarbeiten. Da sich die geraubten Kunstwerke teilweise auch außerhalb der Bundesrepublik befinden, so Grütters, müsse Deutschland die internationale Zusammenarbeit in diesem Bereich weiter verstärken. "Das sind wir den Opfern der Nationalsozialisten schuldig!"

Auch für Italiens Kulturminister Dario Franceschini ist diese Rückgabe ein weiterer Schritt, "um das Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus zu ehren und die kulturellen Beziehungen zwischen Italien und Deutschland zu festigen".

1998 haben sich Deutschland und Italien mit den Washingtoner Prinzipien zur Aufarbeitung des NS-Kunstraubs und zur Suche nach gerechten Lösungen bei Restitutionsfragen verpflichtet. Auf dieser Basis unterzeichneten Grütters und Franceschini heute eine gemeinsame Vereinbarung, nach der Italien die Skulptur an Deutschland zur Restitution an die Anspruchsberechtigten übergibt.

Provenienz klären und Rückgabe ermöglichen

Nun sollen sowohl Provenienz als auch Erbansprüche abschließend geprüft werden, um zeitnah eine Rückgabe zu ermöglichen. Verwahrt wird die rund ein Meter große Statue währenddessen im Depot der Kunstverwaltung des Bundes (KVdB).

Aufgrund der Verfolgung der ehemaligen jüdischen Eigentümer durch die Nationalsozialisten wurde 1936 die gesamte Kunstsammlung des Kunsthauses Drey versteigert und das Unternehmen aufgelöst. Wer damals der Käufer der Statue war, ist nicht bekannt. Dokumentiert ist, dass 1941 Hermann Göring die Skulptur von einem italienischen Grafen erworben hatte.

Nach dem Zweiten Weltkrieg erfolgte dann eine irrtümliche Restitution der Terrakottaskulptur durch den Central Collecting Point (CCP) der US-Armee nach Italien.

Kunstverwaltung des Bundes

Die Kunstverwaltung des Bundes verwahrt den umfangreichen Kunstbesitz des Bundes, zu dem unter anderem auch der CCP-Restbestand in München gehört. Dieser beinhaltet Werke aus ehemaligem Reichsbesitz sowie aus privaten Sammlungen von Vertretern des NS-Staates.

Die Objekte kontinuierlich auf ihre Provenienz hin zu untersuchen - und möglicherweise vorhandene NS-Raubkunst zu identifizieren - ist zentrale Aufgabe der KVdB. Seit der Verabschiedung der Washingtoner Prinzipien 1998 hat die Bundesanstalt bereits 61 Werke aus dem CCP-Bestand an die jeweiligen Anspruchsberechtigten zurückgegeben. Die Forschungsergebnisse der KVdB sind in der ProvenienzdatenbankBund veröffentlicht.

Seit dem 1. Februar 2020 gehört die Kunstverwaltung des Bundes zum Geschäftsbereich der Kulturstaatsministerin. Damit liegt die Verwaltung des Kunstbesitzes des Bundes nun zentral in einer Hand, wodurch künftig eine enge Zusammenarbeit der beteiligten Einrichtungen möglich wird - ein wichtiger Schritt, um insbesondere die Aufarbeitung des NS-Kunstraubes weiter zu stärken.