Grütters: Großer Fortschritt für Kultur- und Kreativwirtschaft

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Grütters: Verabschiedung der Urheberrechtsrichtlinie ist wichtiger Erfolg.

Foto: REGIERUNGonline/Stutterheim

Die Reform enthält neben den viel diskutierten Themen Leistungsschutzrecht für Presseverlage und urheberrechtliche Verantwortlichkeit von Plattformen zahlreiche weitere Verbesserungen - unter anderem bei der Verlegerbeteiligung, beim Urhebervertragsrecht, für den Erhalt des kulturellen Erbes, für digitale Nutzungen im Bildungsbereich und bei der Verfügbarkeit vergriffener Werke.

Die Staatsministerin für Kultur und Medien, Monika Grütters, begrüßte die endgültige Verabschiedung durch den Europäischen Rat als "hart erkämpften und wichtigen Erfolg". Grütters betonte: "Ein zeitgemäßes Urheberrecht für einen digitalen Binnenmarkt ist wichtig für Künstlerinnen und Künstler, für Journalistinnen und Journalisten, für Verlage, für Kultur- und Gedächtniseinrichtungen und auch für die Nutzerinnen und Nutzer." Es stärke die kulturelle und journalistische Vielfalt und eine lebendige Kultur- und Kreativwirtschaft in Europa.

Das Urheberrecht habe sich seit den 90er Jahren von einer Spezialisten-Materie zu einem Rechtsgebiet entwickelt, das sehr viele, nicht zuletzt junge Menschen in ihrem Alltag betreffe, bemerkte Grütters zu den Diskussionen um die Reform. "Dies spiegelt auch wider, wie sehr sich der Kontext urheberrechtlicher Nutzungen in den letzten Jahren gewandelt hat und wie notwendig es war, das Urheberrecht an das digitale Zeitalter anzupassen. Die zweijährige Umsetzungsfrist bietet uns die Möglichkeit, mit den Beteiligten in einen Dialog zu treten, um alle betroffenen Interessen umfassend zu berücksichtigen. Bei den Themen Leistungsschutzrecht für Presseverlage und Verlegerbeteiligung muss allerdings eine zeitnahe Umsetzung erfolgen.“