NEUSTART KULTUR
Auf dieser Seite informieren wir Sie über die einzelnen Programme und weisen auf Internetseiten hin, auf denen Sie weitere Informationen finden können. Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 01.03.2022.
INITIAL 2 – Stipendium für Künstlerinnen und Künstler
Die Akademie der Künste (AdK) fördert mit dem Sonderstipendienprogramm INITIAL 2 – Neue Kooperationen in Höhe von 3,5 Millionen Euro professionell arbeitende und in Deutschland ansässige Künstlerinnen und Künstler der Kunstsparten Bildende Kunst, Baukunst, Literatur, Musik, Darstellende Kunst sowie Film- und Medienkunst bei der Recherche und Entwicklung künstlerischer Arbeiten. Der Fokus liegt auf der Förderung von künstlerischen Kooperationsvorhaben mit dem Ziel, die Vernetzung zwischen Kunst, Bildung und Zivilgesellschaft anzustoßen und neue künstlerische Praxis mit gesellschaftlicher Wirkung zu unterstützen. Die Akademie der Künste stellt ihre Infrastruktur und die Expertise ihrer Mitglieder zur Verfügung. Die Auswahl erfolgt durch eine Jury. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Akademie der Künste.
Stipendien für bildende Künstlerinnen und Künstler
Im Rahmen von NEUSTART KULTUR hat die Stiftung Kunstfonds ein Sonderförderprogramm für bildende Künstlerinnen und Künstler in Höhe von bis zu 45 Millionen Euro aufgelegt. Im Rahmen dieses Programms werden halbjährige Stipendien an bildende Künstlerinnen und Künstler vergeben. Antragsberechtigt sind freischaffende, solo-selbständige und dauerhaft in Deutschland lebende bildende Künstlerinnen und Künstler. Das Sonderförderprogram wurde mehrmals aufgestockt. Die aktuelle Bewerbungsfrist ist abgelaufen. Es können keine Anträge mehr eingereicht werden. Weitere Informationen und die Liste der bisher Geförderten finden Sie unter kunstfonds.de.
Neustart für Bildende Künstlerinnen und Künstler
Der Bundesverband Bildende Künstlerinnen und Künstler e.V. und der Deutsche Künstlerbund e.V. setzen gemeinsam das Hilfsprogramm "Digitaler Neustart für Bildende Künstlerinnen und Künstler“ um. Das Programm zielt auf die berufliche Stärkung und Entwicklung bildender Künstlerinnen und Künstler, vor allem im Bereich Digitalisierung, ab. Dazu gehören die Förderung einer entsprechenden berufsbezogenen Fortbildung und Beratung, die Stärkung der Web-Präsenz bildender Künstlerinnen und Künstler sowie ein qualifiziertes Mentoring. Weitere Schwerpunkte des Programms sind die Förderung innovativer Kunstprojekte, die Brücken zwischen analoger und digitaler Kunstproduktion schlagen, sowie die Förderung von Stipendien zur Entwicklung digitaler Vermittlungsformate. Aufgrund der großen Nachfrage wurde das Programm bereits zweimal von 2,5 Millionen Euro auf 8,9 Millionen Euro aufgestockt. Dadurch werden vom Bundesverband Bildende Künstlerinnen und Künstler e.V. erneut Projektzuschüsse (Modul C) und vom Deutschen Künstlerbund Stipendien (Modul D) ausgeschrieben. Aktuelle Informationen und Antragsfristen finden Sie auf den Webseiten des Bundesverbands Bildender Künstlerinnen und Künstler und des Deutschen Künstlerbundes.
Kickstarter-Zuschuss für Absolventinnen und Absolventen von Kunsthochschulen
Mit bis zu 5,1 Millionen Euro fördert die BKM das Sonderprogramm der Stiftung Kunstfonds und der Rektorenkonferenz der deutschen Kunsthochschulen. Das Programm richtet sich an Absolventinnen und Absolventen von Kunsthochschulen. Mit einer Anschubfinanzierung in Höhe von je 7.000 Euro soll ihr Start als freischaffende bildende Künstlerinnen und Künstler unterstützt werden. Gefördert werden Absolventinnen und Absolventen, die in den Jahren 2019, 2020 oder 2021 einen Abschluss im Bereich der freien bildenden Kunst erfolgreich an einer staatlichen Kunsthochschule bestanden haben. Weitere Informationen und die Fördergrundsätze erhalten Sie unter kunstfonds.de.
Förderung für Kunstvereine
Die rund 300 Kunstvereine in Deutschland leisten, oft auf Basis ehrenamtlicher Arbeit, einen wesentlichen Beitrag zur Vielfalt und Sichtbarkeit der zeitgenössischen Kunstszene. Und das nicht nur in den größeren, sondern vor allem auch in mittleren und kleinen Städten ohne Kunstmuseen. Mit bis zu 3 Millionen Euro unterstützte die BKM im Rahmen von NEUSTART KULTUR Ausstellungsprojekte und die Kultur- und Vermittlungsarbeit der Kunstvereine. Die Umsetzung des Programms erfolgte über die Stiftung Kunstfonds. Die Bewerbungsfrist endete am 15.07.2021. Die Fachjury konnte 135 Vorhaben zur Förderung aussprechen. Weitere Informationen erhalten Sie unter kunstfonds.de.
„Galerieplattform_DE“ der Art Cologne
BKM—Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien fördert exemplarisch die "Galerieplattform_DE", eine von der Art Cologne entwickelte Digitalplattform für Verkäufe von Kunstwerken, mit bis zu 500.000 Euro. Vom 28. Mai bis zum 4. Juni 2021 bot die Galerieplattform_DE – Art Cologne Online Sales ein kuratiertes Kunstangebot ausgewählter Galerien für Sammler und alle Kunstinteressierten. Teilnehmer der Plattform waren die zugelassenen Galerien der Art Cologne 2019 und 2020. Der Online Sale konnte 4.500 registrierte Besucher/innen verzeichnen.158 Galerien haben im genannten Zeitraum dort 259 Kunstwerke präsentiert. Um eine nachhaltige Unterstützung auch für Galerien sicherzustellen, die nicht an der Art Cologne teilnehmen, wird die Plattform anschließend ausgewählten Partnern und Institutionen in Deutschland zur Verfügung gestellt. Weitere Informationen auf der Internetseite der Art Cologne.
Bundeskunstsammlung: Mehr Geld für Ankäufe
Die BKM hat den Ankaufetat der Sammlung zeitgenössischer Kunst der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen von NEUSTART KULTUR um weitere 2 Millionen Euro auf 4,5 Millionen Euro erhöht. Bisher wurden rund 250 Kunstwerke für die Sammlung angekauft. Die unabhängige Ankaufkommission kauft nicht nur auf Kunstmessen, sondern auch direkt bei Galerien sowie Künstlerinnen und Künstlern im gesamten Bundesgebiet . Der Wert eines erworbenen Kunstwerks soll im Regelfall 20.000 Euro nicht überschreiten. Die bestehende Ankaufkommission wurde für die Auswahl der im Rahmen von NEUSTART KULTUR zu erwerbenden Kunstwerke personell erweitert, sodass auch ausgedehntere überregionale Aktivitäten möglich sind. Die erweiterte Ankaufkommission tagt in regelmäßigen Abständen, um weiter Ankaufentscheidungen zu treffen. Die angekauften Kunstwerke sollen später deutschen Museen als Leihgabe des Bundes zur Verfügung gestellt werden. Eine Bewerbung um Ankäufe ist nicht möglich.
Informationen zur Bundeskunstsammlung finden Sie hier.
Förderung von Galerien
Für die Förderung von Galerien hat die Kulturstaatsministerin im Rahmen von NEUSTART KULTUR insgesamt 16 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Ziel ist es, die Kultur- und Vermittlungsarbeit von Galerien als wesentliche Partner von Künstlerinnen und Künstlern zu stärken. Gefördert wurden Ausstellungen von Werken zeitgenössischer bildender Künstlerinnen und Künstler sowie innovative Digitalisierungsprozesse, etwa durch Anschaffung erforderlicher Hard- und Software oder Digitalsupport. Antragsberechtigt waren seit mehr als drei Jahren bestehende, hauptberuflich geführte Galerien, die mit Werken zeitgenössischer bildender Künstlerinnen und Künstler handeln, regelmäßig Ausstellungsprojekte organisieren und ihren Sitz in Deutschland haben. Die Abwicklung des Programms erfolgte durch die Stiftung Kunstfonds. Gefördert wurden in zwei Förderrunden knapp 700 Galerien. Das Programm nunmehr abgeschlossen; es ist keine Antragstellung mehr möglich. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite der Stiftung Kunstfonds.
Projektförderung für kunstvermittelnde Akteure
Kunstvermittelnde Akteure wie Solo-Selbständige, Künstlerräume, Produzentengalerien, Kunstvereine, Projekträume konnten sich bei der Stiftung Kunstfonds für die Förderung von Projekten bewerben, die die Vermittlung und den Konsum von bildender Kunst – sei es durch Gespräche, App + Video, Ausstellung, Verleih, Verkauf, Workshops etc. – nachhaltig mit innovativen und unkonventionellen Ideen anregten und an der Kunst vorzugsweise niederschwellig teilhaben lassen. Die Bewerbungsfrist endete am 15.09.2020. Die Fachjury konnte 174 Vorhaben zur Förderung aussprechen. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
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