Hilfe für Soloselbständige

November- und Dezemberhilfen Hilfe für Soloselbständige

Um die wirtschaftlichen Folgen des seit November 2020 geltenden Lockdowns zu mindern, unterstützt die Bundesregierung nicht nur Unternehmen, Vereine und Einrichtungen. Von den Hilfen profitieren vor allem auch Soloselbständige aus der Kultur- und Kreativszene.  

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Leerer Stuhl auf einer Bühne

Soloselbständige können von den November- und Dezemberhilfen besonders profitieren.

Foto: picture-alliance

Soloselbständige können für November bzw. Dezember 2020 bis zu 75 Prozent ihres Umsatzes als direkte Hilfe erhalten. Alternativ zum durchschnittlichen Umsatz im November bzw. im Dezember 2019 können sie auch ihren durchschnittlichen Umsatz im Jahr 2019 als Bezugsrahmen zugrunde legen.

Weitere Informationen zur Antragstellung der außerordentlichen Wirtschaftshilfen für Soloselbstständige "November-/Dezemberhilfen" finden Sie auf dem Portal Überbrückungshilfe für Unternehmen   und in den FAQ .

"Ich bin froh, dass diese Hilfen jetzt ganz unmittelbar und unkompliziert beantragt werden können", sagte Kulturstaatsministerin Monika Grütters. "Von Anfang an habe ich mich dafür stark gemacht, die Soloselbständigen in den Kreis der Antragsberechtigten aufzunehmen. Außerdem ist es ein gutes Signal, dass auch die indirekt von Schließungen Betroffenen von der Novemberhilfe profitieren. Damit bringen wir eine schnelle und effiziente Hilfe für die massiv getroffenen Branchen, gerade auch für die Kultur, auf den Weg."

Schnelle und unbürokratische Unterstützung

Bis zu einer Summe in Höhe von 5.000 Euro können Soloselbständige den Antrag direkt stellen. Bei höheren Summen muss ein Steuerberater die Beantragung übernehmen. Hinsichtlich der Obergrenze der Förderung gelten beihilferechtliche Vorgaben.

Antragsberechtigt sind neben jenen Unternehmen, die von den behördlichen Schließungen direkt betroffen sind, auch diejenigen Betriebe oder Soloselbstständigen als indirekt Betroffene, die nachweislich und regelmäßig 80 Prozent ihres Umsatzes in Zusammenarbeit mit direkt betroffenen Unternehmen erwirtschaften oder diese Umsätze über Dritte – zum Beispiel Agenturen – im Auftrag von Schließungen Betroffener erzielen. Die direkt und indirekt von der behördlichen Schließung betroffenen Betriebe können 75 Prozent ihres Umsatzes aus dem November 2019 erstattet bekommen.

Zeichen der Wertschätzung

"Kultur und Medien leben gerade auch von der Kreativität und Innovationskraft vieler Soloselbständiger", erklärte Monika Grütters. Die Anerkennung der Bedürfnisse dieser wichtigen Beschäftigtengruppe durch die Bundesregierung sei ein großer Fortschritt im Bemühen, diese Krise zu bewältigen. "Es ist vor allem ein Zeichen der Wertschätzung für viele in der Kultur und in der Kreativwirtschaft Tätige", so die Kulturstaatsministerin.