Kulturstaatsministerin Grütters schreibt den Deutschen Kurzfilmpreis 2019 aus

Der Deutsche Kurzfilmpreis ist die höchste und bedeutendste Auszeichnung für Kurzfilme in Deutschland. Die Preisgala wird in Kooperation mit der Hamburg Media School in Hamburg ausgerichtet.

Der Deutsche Kurzfilmpreis wird in fünf Kategorien vergeben:
•    Spielfilm bis 10 Minuten Laufzeit
•    Spielfilm von mehr als 10 Minuten bis 30 Minuten Laufzeit
•    Animationsfilm bis 30 Minuten Laufzeit
•    Experimentalfilm bis 30 Minuten Laufzeit
•    Dokumentarfilm bis 30 Minuten Laufzeit

Die Prämie für die Auszeichnung mit dem Deutschen Kurzfilmpreis beträgt 30.000 Euro. Die Nominierungsprämie in Höhe von 15.000 Euro wird im Falle der Auszeichnung auf die Prämie für den Deutschen Kurzfilmpreis angerechnet. Zudem kann im Rahmen der Verleihung des Deutschen Kurzfilmpreises ein Sonderpreis für die sogenannten mittellangen Filme von mehr 30 Minuten bis 78 Minuten Laufzeit verliehen werden, der mit einer Prämie in Höhe von 20.000 Euro dotiert ist.
Alle Prämien sind zweckgebunden zu verwenden für die Herstellung oder Vorbereitung eines neuen Films mit künstlerischer Qualität.
Die Entscheidung über Auszeichnungen und Nominierungen trifft die Kulturstaatsministerin auf der Grundlage der Empfehlungen einberufener Fachjurys.

Verbände und Einrichtungen des deutschen Films sind aufgerufen, filmkünstlerisch anspruchsvolle Vorschläge für eine Auszeichnung bis zum 15. Mai 2019 an die folgende Anschrift zu übermitteln:

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Referat K 35
Postfach 17 02 86
53028 Bonn

Der zu verwendende Vorschlagsvordruck sowie das dazugehörige Merkblatt sind unter www.kulturstaatsministerin.de (Anträge und Formulare / Kulturelle Filmförderung) abrufbar. Zudem finden Sie dort weitere Informationen zum Deutschen Kurzfilmpreis (Medien / Filmförderung / Preise / Deutscher Kurzfilmpreis).

Kontakt:
BKM, Filmreferat K 35, Tel.: +49 (0) 228 99 681 13672, E-Mail: Sebastian.Schmidt@bkm.bund.de