Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat in seiner gestrigen Sitzung weitere Mittel in Höhe von 20,84 Millionen Euro für das Denkmalschutz-Sonderprogramm freigegeben. Damit werden deutschlandweit 124 ausgewählte Projekte des Denkmalschutzes gefördert.
Kulturstaatsministerin Monika Grütters erklärte: „Denkmäler sind markante und weithin sichtbare Zeugen unserer Geschichte, sie prägen unsere reiche Kulturlandschaft. Dieses einzigartige kulturelle Erbe für künftige Generationen zu bewahren, gehört zu unseren vornehmen gesellschaftlichen Pflichten. Deshalb danke ich dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages, dass er auch in diesem Jahr dem Erhalt des Kulturerbes eine hohe Priorität eingeräumt hat. Das Engagement des Bundes ist eine bleibende Investition in die Zukunft, denn so können dringend erforderliche Sanierungen an herausragenden Kulturdenkmälern in den Regionen ermöglicht werden. Angesichts des großen Bedarfs in allen Bundesländern ist dies ein Segen für Deutschland und seinen Denkmalschutz.“
Im Rahmen des fünften Denkmalschutz-Sonderprogramms – ergänzt durch eine Kofinanzierung durch Länder und Dritte – werden national bedeutsame Kulturdenkmäler vor dem Verfall bewahrt. Zu den 2015 geförderten Projekten gehören zum Beispiel die East Side Gallery in Berlin, die Bauhausvilla Feistel im sächsischen Chemnitz, die St. Georg Kapelle im brandenburgischen Neuruppin, die Benediktinerabtei Plankstetten in der Oberpfalz, das Recklinghäuser Rathaus sowie der Schlossturm in Jever.
Seit 2007 hat die Kulturstaatsministerin mit den Sonderprogrammen mittlerweile insgesamt 170 Millionen Euro zusätzlich zu ihrem nationalen Denkmal-Pflegeprogramm in den Denkmalschutz investiert.