Förderung historischer Aufarbeitung -
Kulturstaatsministerin Grütters: „Innovative Konzepte ermöglichen lebendige Auseinandersetzung mit der Geschichte“

Förderung historischer Aufarbeitung -
Kulturstaatsministerin Grütters: „Innovative Konzepte ermöglichen lebendige Auseinandersetzung mit der Geschichte“

  • Pressemitteilung 427
  • Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA)

Kulturstaatsministerin Monika Grütters hat über die diesjährigen Förderanträge nach der Gedenkstättenkonzeption des Bundes entschieden. Auf der Grundlage der Empfehlungen des fachlich beratenden Expertengremiums sollen drei Projekte zur Aufarbeitung des SED-Unrechts und ein Projekt zur Aufarbeitung des Nationalsozialismus vom Bund gefördert werden.

Staatsministerin Grütters sagte: „Die Aufarbeitung unserer Vergangenheit und das Gedenken an das Leiden der Menschen in zwei deutschen Diktaturen wird auch in Zukunft eine herausgehobene Bedeutung in unserer Erinnerungspolitik haben. Das sind und bleiben wir den Opfern schuldig. Deshalb fördert der Bund vielgestaltige Projekte, die insbesondere die nachfolgenden Generationen aufklären über Entwicklungen, die in unserer Geschichte zu Antisemitismus, Antiziganismus, Rassismus, Gewalt, Überwachung, Bespitzelung und Repression führten.“

„Erfreulich ist es, dass im 30. Jahr nach der Friedlichen Revolution in der DDR und dem Fall von Mauer und innerdeutscher Grenze gleich drei Anträge aus dem Bereich der Aufarbeitung des SED-Unrechts gefördert werden können. Dies zeigt die anhaltende Bedeutung dieses Bereichs in der Erinnerungspolitik des Bundes – unbeschadet der Bemühungen um die Aufarbeitung des Nationalsozialismus –und unterstreicht die feste Absicht der Bundesregierung, die Aufarbeitung des Unrechtsregimes der Einheitspartei und des Staatssicherheitsdienstes engagiert voranzutreiben“, so Grütters weiter.

Die geförderten Projekte zeichnen sich dadurch aus, dass sie dazu beitragen, authentische Orte zu erhalten und mit wissenschaftlich fundierten Konzepten und innovativen Ansätzen neue Formen lebendiger und eindringlicher Vermittlung entwickeln, um so ein möglichst breites Publikum für die Auseinandersetzung mit der Geschichte zu interessieren.

Ausdrücklich dankte Staatsministerin Grütters dem Deutschen Bundestag, der im Rahmen der Haushaltsbereinigung für 2020 Mittel für die Gedenkstätte Hadamar und das Grenzmuseum Schifflersgrund bereitgestellt hat. Die Finanzierung der Projekte setzt sich aus einem Landes- und dem bis zu 50 Prozent des Gesamtvolumens umfassenden Bundesanteil zusammen.

Die Projekte im Einzelnen:

- Die Neugestaltung der Gedenkstätte Hadamar und ihrer Dauerausstellung durch den Landeswohlfahrtsverband Hessen,

- die Errichtung der Gedenkstätte Frauenzuchthaus Hoheneck durch die Große Kreisstadt Stollberg in Sachsen,

- die Errichtung eines Lern- und Gedenkortes Kaßberg-Gefängnis in Chemnitz durch den Verein Lern- und Gedenkort Kaßberg-Gefängnis,

- die Neugestaltung der Gedenkstätte Grenzmuseum Schifflersgrund durch den Verein Arbeitskreis Grenzinformation.

Die Bundesregierung trägt durch Förderungen aufgrund der 2008 fortgeschriebenen Gedenkstättenkonzeption des Bundes der historischen und moralischen Verpflichtung Deutschlands zur Erinnerung an die Opfer und zur differenzierten Aufarbeitung Rechnung. Nach der Gedenkstättenkonzeption kann der Bund Projekte fördern, wenn sie von nationaler bzw. internationaler Bedeutung sind, sich auf einen authentischen Ort beziehen, ein wissenschaftlich fundiertes Konzept vorliegt und das jeweilige Bundesland sich angemessen beteiligt.

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