Die Bürokratiebremse wirkt, weitere Maßnahmen nötig

Die Bürokratiebremse wirkt, weitere Maßnahmen nötig

Das Bundeskabinett hat heute den Jahresbericht Bessere Rechtsetzung 2017 beschlossen. Mit dem Bericht stellt die Bundesregierung dar, wie die Gesetzgebung des Bundes Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Verwaltung be- und entlastet und welche Maßnahmen sie ergriffen hat, um Belastungen in Zukunft möglichst niedrig zu halten.

  • Pressemitteilung 163
  • Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA)

Hierzu erklärt Staatsminister Dr. Hendrik Hoppenstedt, MdB, Koordinator der Bundesregierung für Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung:

„Ziel der Bundesregierung ist es, bürokratische Belastungen für Unternehmen in Deutschland systematisch zu reduzieren. Mit der 2015 eingeführten Bürokratiebremse haben wir bei nationalen Vorhaben ein deutliches Umdenken bei den Folgekosten gesetzlicher Regelungen erreicht. Von 2015 bis 2017 hat die Bürokratiebremse damit zu einer Entlastung der Wirtschaft um insgesamt 1,9 Milliarden Euro an jährlichem Aufwand beigetragen. Das ist ein großer Erfolg. In Zukunft müssen wir aber auch die Folgekosten europäischer Vorgaben stärker in den Blick nehmen und insofern zu einer wirksamen Begrenzung kommen. Im Mittelpunkt der Politik der Bundesregierung wird zudem ein drittes Bürokratieabbaugesetz stehen.“

Hintergrund:
Die Bürokratiebremse hat seit ihrem Inkrafttreten deutliche Wirkung gezeigt. Nach dem Prinzip „One in, one out“ müssen die Bundesministerien seit 2015 neu eingeführte Belastungen für die Wirtschaft durch Entlastungen an anderer Stelle wieder ausgleichen. In den Jahren 2015 bis 2017 sank der laufende jährliche Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft, soweit er unter die Bürokratiebremse fällt, um 1,9 Milliarden Euro. Allein im Jahr 2017 konnte per Saldo eine Entlastung um 305 Mio. Euro im Jahr erreicht werden.

Nicht unter die Bürokratiebremse fallen bisher Belastungen und Entlastungen, die auf EU-Vorgaben beruhen. 2017 hat der Erfüllungsaufwand, der für die Wirtschaft aus der Umsetzung von EU-Richtlinien entstand, deutlich zugenommen.

Für die Verwaltung hat sich der laufende Vollzugsaufwand 2017 um 26 Mio. Euro reduziert. Für Bürgerinnen und Bürger war zuletzt hingegen ein vergleichsweise moderater Anstieg des laufenden Erfüllungsaufwands zu verzeichnen.

Die Bundesregierung hat 2017 erneut eine Vielzahl von Einzelprojekten zum Bürokratieabbau vorangetrieben. Dies gilt insbesondere für zahlreiche Maßnahmen zur Digitalisierung der Verwaltung. Wichtige Fortschritte wurden etwa bei der Einrichtung eines Portalverbundes mit Bürger- und Unternehmenskonten, bei der internetbasierten Zulassung von Fahrzeugen und bei der Vereinfachung von Gewerbeanmeldungen erreicht.

Der Bericht gibt auch einen Überblick über die Ergebnisse der zweiten Runde der sog. Lebenslagenbefragung, die 2017 vom Statistischen Bundesamt durchgeführt wurde. Hier steht die Frage im Mittelpunkt, wo Bürokratie für Bürgerinnen und Bürger einerseits und Unternehmen andererseits besonders spürbar ist. Aus den mehr als 9.000 Interviews hat sich erneut ein großes Vertrauen von Bürgern und Unternehmen in Unbestechlichkeit, Diskriminierungsfreiheit und Fachkompetenz der Behörden in Deutschland ergeben. Als häufige Probleme bei Kontakten mit der Verwaltung haben sich die Verständlichkeit des Rechts und von Formularen erwiesen. Auf einer Skala von +2 bis -2 liegt die Gesamtzufriedenheit der Bürgerinnen und Bürger im Durchschnitt bei 1,07 (2015: 1,06). Die Gesamtzufriedenheit der Unternehmen erreichte einen Wert von 0,93 (2015: 0,94).