Bund vergibt Förderungen für den Filmverleih

Der Bund fördert vier weitere Vorhaben für den Verleih programmfüllender, künstlerisch anspruchsvoller Filme mit 350.000 Euro aus dem Etat für Kultur und Medien.

Um den Filmabsatz zu stärken, hatte Staatsministerin Monika Grütters die kulturelle Verleihförderung im Rahmen des Rettungs- und Zukunftsprogramms NEUSTART KULTUR bis Ende 2022 auf insgesamt rund fünf Millionen Euro erhöht und damit nahezu verfünffacht. Ziel ist es, das wirtschaftliche Risiko insbesondere für den Verleih von Arthouse- und Independent-Filmen während der Corona-Pandemie zu reduzieren, um ein breites und vielfältiges Angebot an hochwertigen Filmen im Kino zu sichern.

Im Einzelnen werden folgende Verleihprojekte gefördert:

„Willi und die Wunderkröte“ – mit 75.000 Euro
Regie: Markus Dietrich
Majestic Filmverleih GmbH, Berlin

„The Case You“ – mit 25.000 Euro
Regie: Alison Kuhn
Mindjazz UG, Köln

Wolke unterm Dach“ – mit 150.000 Euro
Regie: Alain Gsponer
Warner Bros. Entertainment GmbH, Hamburg

„Niemand ist bei den Kälbern“ – mit 100.000 Euro
Regie: Sabrina Sarabi
Filmwelt Verleihagentur GmbH, München

Die Auswahl der Verleih-Projekte erfolgte gemäß der BKM-Filmförderungsrichtlinie auf Vorschlag der Jury Verleihförderung in der Besetzung:
Mychael Berg (Vorsitzender) – Consultant Filmverleih/-Produktion, Berlin
Andreas Fink – Kinobetreiber, Wuppertal
Ruth Rogée – Kinobetreiberin, Lüneburg
Alexandra Schlüter – Verleiherin, Berlin
Anne Kellner – Kinobetreiberin, Rostock
Doris Lerchl-Goldermann – Kinobetreiberin, Regensburg

Der nächste Einreichtermin für Anträge auf Verleihförderung ist am  6. Januar 2022.

Die Anträge sind zu richten an:
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Filmreferat K 35
z. Hd. Frau Isabelle Glaue
Potsdamer Platz 1
10785 Berlin.

Kontakt/Information:
Filmreferat der BKM
Telefon: 030 18 681 43115
E-Mail: K35@bkm.bund.de