Bund vergibt 5 Mio. € für Kinoprogrammpreise 2021 – Kulturstaatsministerin Grütters: "Kinovielfalt nach der Pandemie sichern"

Die Staatsministerin für Kultur und Medien, Monika Grütters, hat die diesjährigen Kinoprogrammpreise vergeben. Insgesamt 245 Kinos bekommen die bis zu 50.000 € hohen Prämien verliehen. Mit dem Kinoprogrammpreis der BKM werden Filmtheater für ein kulturell herausragendes Jahresfilmprogramm ausgezeichnet. Aufgrund der Schließungen der Kinos im vergangenen Jahr, des Pandemie-bedingt eingeschränkten Filmangebots und der regional unterschiedlichen Krisenbedingungen der Pandemie wurde die übliche jurybasierte Entscheidung durch ein automatisiertes Verfahren ersetzt.
Zugleich hat die BKM die für den Kinoprogrammpreis zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von rund 2 Mio. € auf bis zu 5 Mio. € aus dem Programm NEUSTART KULTUR erhöht und damit mehr als verdoppelt.

Staatsministerin Monika Grütters: „Die vorzeitige Vergabe der Kinoprogrammpreisprämien kommt unmittelbar den von der Krise schwer getroffenen Programmkinos zugute. Diese zusätzliche finanzielle Unterstützung ist gerade jetzt, im zeitlichen Kontext zur Wiederaufnahme des Spielbetriebs, ein wichtiges Unterstützungssignal an die Branche. Die Kinoprogrammpreise sollen auch dazu beitragen, die Kinovielfalt und die kulturell anspruchsvolle Programmarbeit der Arthouse-Kinos nach der Pandemie zu sichern.“

Die Liste der in diesem Jahr ausgezeichneten Kinos kann unter www.kulturstaatsministerin.de abgerufen werden.

Ergänzend zu den Kinoprogrammpreisprämien hat der Bund die Kinobranche mit einer Reihe von Hilfsmaßnahmen unterstützt und damit dazu beigetragen, dass nach Branchenangaben bisher nur acht der 1728 Kinos in Deutschland Pandemie-bedingt schließen mussten. Während der Corona-Pandemie stellte die BKM bislang zusätzliche Hilfsmittel für die Kinobranche in Höhe von insgesamt 48 Mio. € zur Verfügung. Hinzu kommen weitere Hilfen an die Verleihwirtschaft und die Filmförderungsanstalt, von der ebenfalls die Kinowirtschaft profitiert. Grundsätzlich stehen allen Kinos auch die allgemeinen Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung wie Überbrückungshilfe III oder November- und Dezemberhilfe zur Verfügung. Auch am Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen werden die Kinos maßgeblich partizipieren.