Modernes Postgesetz
Die Post-Grundversorgung bleibt auch in digitalen Zeiten garantiert. Das bleibt auch mit dem neuen, modernen Postgesetz so. Die Bundesregierung sorgt zudem für bessere Arbeitsbedingungen und mehr Nachhaltigkeit. Die Postnovelle ist jetzt in Kraft.
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„Mit unseren Reformvorschlägen sichern wir eine flächendeckende und erschwingliche Versorgung der Menschen mit Briefen und Paketen – in der Stadt und auf dem Land“, betonte Bundesminister Robert Habeck nach dem Beschluss des Gesetzentwurfes zum Postrecht im Bundeskabinett im Dezember 2023. So fördere man fairen Wettbewerb und sorge für gute Arbeitsbedingungen – „in einem Sektor, in dem jeden Tag hunderttausende tüchtige Menschen arbeiten.“
Die Postnovelle ist am 19. Juli 2024 in Kraft getreten. Mit ihr wird das Gesetz von 1997 erneuert. Digitale Kommunikation ersetzt heute vielfach Briefpost. Dagegen haben Paketlieferungen durch Online-Handel zugenommen. Bundestag und Bundesrat haben die Gesetzesnovelle im Juni beziehungsweise Juli verabschiedet.
Sichere und bezahlbare Grundversorgung
Die Gesetzesnovelle stellt die postalische Grundversorgung, den sogenannten Universaldienst, auch künftig sicher - an sechs Tagen in der Woche - ausreichend und stabil finanziert. Gleichzeitig bleiben die Briefpreise erschwinglich und deutlich unter dem europäischen Durchschnitt. Beides ist angesichts sinkender Briefmengen eine Herausforderung. Aus diesem Grund werden die Brieflaufzeiten angemessen verlängert – und gleichzeitig die Zuverlässigkeit der Zustellung erhöht.
Standardbriefe in der Grundversorgung müssen nun zu 95 Prozent am dritten Werktag und zu 99 Prozent am vierten Werktag den Empfänger erreichen. Die 95-prozentige Zustellung verschiebt sich also um einen Tag, dafür ist am vierten Tag die Zustellung quasi sicher.
Fairer Wettbewerb, bessere Arbeitsbedingungen
Zudem wird der Wettbewerb insbesondere im Onlinehandel bei kleinformatigen Warensendungen gestärkt. Dies hatte auch die Monopolkommission gefordert. Deshalb wird nun den Wettbewerbern der Deutschen Post besserer Zugang zu diesem wachsenden Markt ermöglicht.
Dieser Wettbewerb muss aber fair sein. Gute Arbeitsbedingungen sind vor allem in der Paketbranche unverzichtbar. Pakete ab 20 Kg Gewicht sollen nur noch von zwei Zustellenden gemeinsam oder mit technischer Unterstützung ausgetragen werden.
Der Marktzugang wird daran gekoppelt, dass die Regelungen zu den Arbeitsbedingungen eingehalten werden. Die Paketdienstleister werden noch per Verordnung auch zur stärkeren Kontrolle ihrer Subunternehmensketten verpflichtet.
Wer sich nicht an die Spielregeln hält, verliert den Zugang. Gegen Verstöße kann so wirksam vorgegangen werden, auch durch die Einrichtung einer Beschwerdestelle für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei der Bundesnetzagentur.
Mehr Nachhaltigkeit durch mehr Transparenz
Außerdem rückt das neue Postgesetz die Nachhaltigkeit stärker in den Fokus. So sollen Nutzerinnen und Nutzern beispielsweise durch ein Umweltzeichen nachvollziehen können, wie hoch die Treibhausgasbelastung durch die jeweilige Paketbeförderung sind. Dies gibt ihnen die Möglichkeit, sich für einen Anbieter zu entscheiden, der bei der Paketbeförderung vergleichsweise geringere Treibhausgase emittiert.