Auto online zulassen und losfahren

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Gesetzliche Neuregelungen September 2023 Auto online zulassen und losfahren

Ab dem 1. September können Kfz digital zugelassen werden – und dann sofort auf die Straße. Außerdem wird ein Tierhaltungskennzeichen eingeführt. Für Batterien gelten künftig strengere Regeln, Leuchtstofflampen mit Quecksilber dürfen nicht mehr hergestellt werden. Zudem haben im Notfall Energietransporte auf der Schiene weiter Vorrang. Ein Überblick.

2 Min. Lesedauer

Eine Person hat ein Kfz-Kennzeichen in der Hand.

Den Gang zur Zulassungsstelle können sich Kfz-Fahrerinnen und -Fahrer nun sparen. 

Foto: imago images/Marc Schüler

Wirtschaft und Energie

eForms: Digitalisierung der öffentlichen Auftragsvergabe

Öffentliche Aufträge werden zukünftig in elektronischen Standardformularen digital bekanntgegeben. Die „eForms-Bekanntmachungen“ vereinfachen die Ausschreibungssuche für die Unternehmen. Die entsprechende Verordnung trat am 24. August in Kraft.

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Im Notfall Vorrang für Energietransporte auf der Schiene

Um die Energieversorgung zu sichern, können Kohle und Mineralöl vorrangig auf der Schiene transportiert werden, wenn es beim Güterverkehr oder in der Binnenschifffahrt eng wird. Die Verordnung für den priorisierten Energietransport wird bis zum 31. März 2024 verlängert.

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Umweltbonus

Die Bundesregierung will der Elektromobilität weiteren Schub verleihen. Sie hat die Förderung zudem stärker auf Klimaschutz ausgerichtet. Mit dem Umweltbonus werden seit Januar 2023 nur noch reine Elektrofahrzeuge gefördert. Ab dem 1. September können nur noch private Käufer den Umweltbonus beantragen.

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Verkehr

i-Kfz Stufe 4: Online zulassen und sofort losfahren

Ab September können Kfz sofort nach der digitalen Zulassung am Straßenverkehr teilnehmen. Bürgerinnen und Bürger müssen nicht mehr warten, bis ihnen Kfz-Dokumente und Plaketten per Post zugehen – sie dürfen bis zu zehn Tage ohne diese fahren. Als Nachweis reicht der vorläufige digitale Zulassungsbescheid.

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Landwirtschaft und Ernährung

Einführung des Tierhaltungskennzeichens

Lebensmittel tierischer Herkunft müssen künftig mit der Haltungsform der Tiere gekennzeichnet werden. Zunächst gilt dies ab dem 24. August 2023 für frisches, unverarbeitetes Schweinefleisch, das von in Deutschland gehaltenen und geschlachteten Tieren stammt. Weitere Tierarten Produkte und Vertriebswege werden folgen. Die Kennzeichnung entsprechender ausländischer Ware für den deutschen Markt kann freiwillig erfolgen.

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Küken-Töten nur bis zum 12. Bebrütungstag erlaubt

Nach bestehender Rechtslage ist es ab dem 1. Januar 2024 bis zum 7. Bebrütungstag gestattet, männliche Hühnerembryonen zu töten. Das am 24. August 2023 in Kraft getretene Gesetz regelt, dass dies künftig bis zum 12. Bebrütungstag möglich ist. Ab dem 13. Tag gilt ein Tötungsverbot. Nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen setzt das Schmerzempfinden bei Hühnerembryonen nicht vor dem 13. Bebrütungstag ein.

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Umwelt- und Verbraucherschutz

EU-Batterieverordnung

Batterien sollen nachhaltiger werden. Das sieht die neue EU-Batterieverordnung vor, die am 17. August in Kraft getreten ist. Erstmals wird der gesamte Lebenszyklus eines Produktes zusammen gedacht und geregelt. Ab dem kommenden Jahr ist vorgesehen, dass Batterien nur ein Minimum an schädlichen Substanzen enthalten, einen geringen CO2-Fußabdruck haben, weniger Rohstoffe benötigen und in Europa gesammelt, wiederverwendet und recycelt werden.

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Aus für Leuchtstoffröhren - EU-Ausnahmegenehmigung endet

Quecksilber darf seit über 15 Jahren nicht mehr in Elektro- oder Elektronikgeräten verwendet werden. Es ist ein giftiges Schwermetall, das umwelt- und gesundheitsschädlich ist. Bisher gab es noch Ausnahmen für einige Typen von Leuchtstofflampen. Ab dem 1. September gilt das Produktionsverbot auch für Halogen-Pins (G4, GY6.35 und G9), die die Effizienzmindestanforderungen nicht mehr erfüllen.

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