Energiesicherheit ohne Atomkraftwerke

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Gesetzliche Neuregelungen April 2023 Energiesicherheit ohne Atomkraftwerke

Die letzten Atomkraftwerke werden abgeschaltet. Verwaltungsgerichtsverfahren für große Infrastrukturprojekte werden beschleunigt. Alle Corona-Schutzmaßnahmen entfallen. Vereinssitzungen können ohne Bestimmung in der Satzung hybrid oder virtuell stattfinden. Die gesetzlichen Neuregelungen im April 2023 im Überblick.

1 Min. Lesedauer

Grafik mit der Aufschrift: "April 2023 - Diese neuen Gesetze treten in Kraft"

Ab dem 1. April 2023 treten verschiedene gesetzliche Neuregelungen in Kraft.

Foto: Bundesregierung

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Letzte Kernkraftwerke abgeschaltet

Zum 15. April 2023 werden die letzten Atomkraftwerke vom Netz genommen. Die für das Jahresende 2022 geplante Abschaltung wurde auf Mitte April verschoben, um Engpässen in der Energieversorgung vorzubeugen. Damit die Versorgung im kommenden Winter gesichert ist, bezieht Deutschland nun viel Gas aus Nordwesteuropa.

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Infrastrukturausbau

Schnellere Verwaltungsgerichtsverfahren für große Infrastrukturprojekte

Die Gerichtsverfahren zu großen Infrastrukturprojekten erhalten Vorrang und werden effizienter. Klar korrigierbare Mängel werden Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien, des Ausbaus von Gas- und Stromleitungen sowie von Flüssiggasterminals oder des Schienennetzes nicht mehr aufhalten.

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Gesundheit

Corona-Schutzmaßnahmen entfallen vollständig

Am 7. April entfallen alle Corona-Schutzmaßnahmen. Das heißt: Auch beim Besuch eines Krankenhauses oder Pflegeheimes muss keine FFP2-Maske mehr getragen werden. Außerdem entfällt die Coronavirus-Einreise-Verordnung.

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Vereinsrecht

Hybride und virtuelle Vereinssitzungen künftig einfacher möglich

Hybride und virtuelle Vereinssitzungen sind schon nach bisherigem Recht möglich. Allerdings ist dafür in der Regel eine entsprechende Bestimmung in der Vereinssatzung notwendig. Diese Notwendigkeit entfällt mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Ermöglichung hybrider und virtueller Mitgliederversammlungen im Vereinsrecht.

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