Vertrag
Der Einigungsvertrag bildet die rechtliche Grundlage für die Wiedervereinigung Deutschlands. Der Vertrag wurde im Jahre 1990 von den beiden deutschen Staaten ausgehandelt.
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Wiedervereinigungsfeier
Foto: REGIERUNGonline/Lehnartz
Eine vollständige Dokumentation des Vertrages finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz.