Digitale Neuerungen
Ab Juli 2024 können Arbeitgeber die Arbeitsmarktzulassung an Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Staaten per Mail versenden. Ein neuer digitaler Service der Bundesagentur für Arbeit entlastet so Behörden, Arbeitgeber und ausländische Arbeitskräfte.
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Die Arbeitsmarktzulassung ist eine Voraussetzung dafür, dass Menschen aus Nicht-EU-Staaten, den sogenannten Drittstaaten, ein Visum oder eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten können.
Ab dem 1. Juli 2024 erhalten Arbeitgeber sowie künftige Arbeitnehmende die vorläufige Arbeitsmarktzulassung – die sogenannte Vorabzustimmung durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) – digital.
Durch digitalen Austausch schneller zum Visum
Möchten Arbeitgeber Fachkräfte aus Drittstaaten anstellen, können sie die Arbeitsmarktzulassung bei der BA bereits beantragen, wenn sich die künftige Arbeitskraft noch in ihrer Heimat aufhält.
Die BA prüft den Antrag und entscheidet. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erteilt sie eine sogenannte Vorabzustimmung und hinterlegt sie digital. Ausländerbehörden, Visastellen und Ausländerzentralregister können darauf zurückgreifen.
Arbeitgeber erhalten die Vorabzustimmung künftig digital und können diese dann beispielsweise per E-Mail ins Ausland an ihre künftigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer senden, damit diese ihr Visum beantragen können. Auch die Visumsstelle kann auf die hinterlegten Daten der BA zugreifen. Ein Original – bisher oft lange auf dem Postweg unterwegs – wird nicht mehr benötigt.
Der digitale Datenaustausch zwischen den Behörden erleichtert somit den Visumsantrag und beschleunigt die Visumsvergabe. Ausländische Arbeitskräfte können schneller nach Deutschland einreisen – ein wichtiger Beitrag für die Fachkräftesicherung hierzulande.
Die BA entscheidet jährlich über rund 450.000 Anträge. Der neue eService ist ein Beitrag dazu, den digitalen behördlichen Datenaustausch weiter voranzutreiben.
Weitere Informationen rund um die Arbeits- und Sozialpolitik der Bundesregierung finden Sie auf unserer Themenseite Arbeit und Soziales.