Öffentlicher Dienst
Durch ein neues Gesetz will die Bundesregierung Verfassungsfeinde schneller aus dem öffentlichen Dienst entfernen. Für Bundesinnenministerin Faeser ist klar: „Jeder Extremismusfall muss klare Konsequenzen haben.“
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Das Gesetz zur Beschleunigung von Disziplinarverfahren in der Bundesverwaltung und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften ist in Kraft getreten.
Kein Platz für Verfassungsfeinde
„Wir lassen nicht zu, dass unserer demokratischer Rechtsstaat von innen heraus von Extremisten sabotiert wird“, so Bundesinnenministerin Nancy Faeser. „Wer den Staat ablehnt, kann ihm nicht dienen. Extremismus muss klare Konsequenzen haben.“ Mit einem entsprechenden Gesetz wird nun ein Auftrag aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt. Ziel ist es, die Integrität des öffentlichen Dienstes sicherzustellen.
Rund 190 000 Beamtinnen und Beamte sind beim Bund beschäftigt. Sie arbeiten pflichtbewusst und verhalten sich rechtstreu und integer. Bei weniger als 0,2 Prozent kommt es zu disziplinarischen Folgen. Jedes Dienstvergehen beeinträchtigt aber das Vertrauen der Allgemeinheit in die pflichtgemäße Amtsführung.
Verfahren werden beschleunigt
Disziplinarverfahren, die das Ziel haben, eine Person aus dem Amt zu entfernen oder das Ruhegehalt zu streichen, dauern aufgrund langwieriger Klageverfahren oft mehrere Jahre. Mit dem nun beschlossenen Gesetz sollen Verfahren beschleunigt werden.
Künftig sollen sämtliche Disziplinarmaßnahmen durch Disziplinarverfügung der zuständigen Behörde ausgesprochen werden. Das bedeutet, dass ein Gerichtsverfahren zunächst vermieden werden kann. Die hohen rechtsstaatlichen Standards des Disziplinarverfahrens bleiben aber gewahrt. Ein effektiver Rechtsschutz wird durch eine nachgelagerte gerichtliche Überprüfung ermöglicht.