Landwirte dürfen zusätzliche Flächen nutzen

Trockenheit Landwirte dürfen zusätzliche Flächen nutzen

Die Bundesregierung will Viehhalter unterstützen, denen es nach der diesjährigen Dürrephase an Futter für ihre Tiere mangelt. Sie sollen auch ökologische Vorrangflächen zu Futterzwecken nutzen dürfen. Der Ausnahmeregelung hat der Bundesrat nun zugestimmt.

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Unterstützung für Landwirte bei Dürre: Das Bild zeigt Kühe auf einer Weide.

Wegen der großen Trockenheit konnten Landwirte weniger Futter produzieren. 

Foto: Ronny Hartmann

Landwirten soll die Versorgung ihrer Tiere erleichtert werden. Nach einer Verordnung des Bundeslandwirtschaftsministeriums dürfen in Gebieten mit ungünstigen Witterungsbedingungen Zwischenfrüchte und Gründecken auf ökologischen Vorrangflächen zur Gewinnung von Futter und zur Beweidung genutzt werden. Dabei handelt es sich um eine Ausnahmeregelung, die nur für das Jahr 2020 gilt. Sie kann nun kurzfristig in Kraft treten. Entsprechende Ausnahmen gab es auch in den vergangenen beiden Jahren.

Unbürokratische Umsetzung

Die zuständigen Länderbehörden können jetzt Gebiete ausweisen, in denen aufgrund der Witterungsverhältnisse nicht ausreichend Futter zur Verfügung steht. In den ausgewiesenen Gebieten ist dann die Beweidung oder Schnittnutzung für Futterzwecke von Zwischenfrüchten und Gründecken zulässig. Die Landwirte können von dieser Möglichkeit unbürokratisch Gebrauch machen.

Weitere Unterstützung

Die Bundesregierung nimmt die Sorgen der Landwirte sehr ernst und verfolgt die Entwicklung genau. Neben der erneuten Nutzung ökologischer Vorrangflächen für Futterzwecke gibt es bereits die so genannte steuerliche Gewinnglättung. Für die Dreijahreszeiträume 2014 bis 2016, 2017 bis 2019 und 2020 bis 2022 können Land- und Forstwirte bereits bei ihrem Finanzamt eine Tarifermäßigung beantragen. Sie kann bei stark schwankenden Gewinnen zu einer Steuerermäßigung führen, indem gute mit schlechten Jahren ausgeglichen werden und die nachteilige Wirkung der Progression abgemildert wird.

Seit dem 1. Januar 2020 gilt ein ermäßigter Versicherungssteuersatz bei Dürre: Das Versicherungssteuergesetz wurde dahingehend geändert, dass wie bei anderen Wetterrisiken (etwa Hagelschlag, Sturm, Starkregen) auch für das Risiko Dürre der ermäßigte Versicherungssatz von 0,3 Promille der Versicherungssumme statt 19 Prozent des Versicherungsentgelts gilt.

Beim sogenannten Greening im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU müssen landwirtschaftliche Betriebe fünf Prozent ihrer Ackerflächen als ökologische Vorrangflächen bereitstellen. Sie müssen im Umweltinteresse genutzt werden, zum Beispiel für Hecken oder als Pufferstreifen zu Gewässern. Eine landwirtschaftliche Nutzung ist unter bestimmten Bedingungen aber zulässig, so etwa zum Anbau von Zwischenfrüchten. Zwischenfrüchte werden in den saisonal bedingten Lücken zwischen zwei Hauptkulturen als Gründüngung oder zur Nutzung als Tierfutter angebaut.