Unterstützung in der Coronakrise

SURE-Gewährleistungsgesetz Unterstützung in der Coronakrise

In der Corona-Pandemie sollen besonders betroffene EU-Mitgliedsstaaten günstige Kredite bekommen, um Kurzarbeit und ähnliche Instrumente zu finanzieren. Dafür braucht es aber Garantien aller EU-Länder. Durch das SURE-Gewährleistungsgesetz kann die Bundesregierung den deutschen Anteil an der Finanzierung sicherstellen.

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Eine Frau mit Schutzmaske arbeitet in einer medizinischen Produktion.

Durch SURE wird Kurzarbeit in besonders betroffenen EU-Mitgliedsstaaten finanziert.

Foto: picture alliance/NurPhoto

Das Instrument SURE soll Mitgliedstaaten der EU vorübergehend finanziell dabei unterstützen, Arbeitslosigkeitsrisiken zu mindern, die im Zusammenhang mit dem Covid-19-Ausbruch stehen. Es stellt Mitgliedstaaten günstige Kredite der EU zur Verfügung, insbesondere für Maßnahmen im Bereich der Kurzarbeit oder damit vergleichbaren Instrumenten.  

Meilenstein europäischer Solidarität

Zur Finanzierung benötigt die  Europäische Kommission von allen Mitgliedstaaten Garantien entsprechend ihres Anteils am Bruttonationaleinkommen der EU. Mit dem Entwurf des SURE-Gewährleistungsgesetzes soll die Bundesregierung dazu ermächtigt werden, diese Garantie für den deutschen Anteil zu übernehmen. Nach der Verabschiedung im Bundestag, hat nun auch der Bundesrat das Gesetz gebilligt.

SURE (temporary Support to mitigate Unemployment Risks in an Emergency) ist Teil eines Maßnahmenpakets der Eurogruppe, das vom Europäischen Rat am Dienstag als Meilenstein europäischer Solidarität in der Corona-Krise verabschiedet wurde. Mit den Finanzhilfen sollen Mitgliedsstaaten unterstützt werden, die wirtschaftlich in besonderem Maße von der Pandemie betroffen sind.