Stärkung des Rechtsstaats

Justiz Stärkung des Rechtsstaats

Die Vorschriften des gerichtlichen Strafverfahrens werden modernisiert und noch effektiver ausgestaltet. Dadurch stärkt die Bundesregierung das Vertrauen in den Rechtsstaat. Nach Beschluss durch den Bundestag und nach Billigung durch den Bundesrat ist das Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens in seinen überwiegenden Teilen am 13. Dezember 2019 nun in Kraft getreten.

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Ein Aktenstapel bei Gericht.

Starker Rechtsstaat: Das Strafverfahren soll moderner und effektiver werden.

Foto: picture alliance / dpa

Das Gesetz sieht umfassende Regelungen zur Änderung der Strafprozessordnung (StPO) vor. Ziel ist, einerseits die Opferrechte zu stärken, andererseits Verfahrensabläufe zu beschleunigen und zu vereinfachen. Darüber hinaus sollen auch die Befugnisse der Ermittlungsbehörden passgenau erweitert werden, um ihnen die notwendigen Werkzeuge zur effektiven Kriminalitätsbekämpfung an die Hand zu geben.

Mehr Rechte für Vergewaltigungsopfer

Opfer von Vergewaltigungen sollen bereits im Ermittlungsverfahren vor einer Richterin beziehungsweise einem Richter aussagen. Die bereits bestehende Möglichkeit, Videomaterial von Vernehmungen aus dem Ermittlungsverfahren in der Hauptverhandlung zu nutzen, soll auch auf volljährige Opfer ausgeweitet werden. So können mehrfache Vernehmungen mit oftmals gravierender seelischer Belastung vermieden werden. Darüber hinaus sieht das Gesetz eine Erweiterung der privilegierten Beiordnung von rechtlichem Beistand für Opfer von sexuellen Übergriffen vor.

Verfahren werden einfacher und schneller

Insbesondere bei umfangreichen Strafverfahren mit mehreren Nebenklägern soll ihre Vertretung gebündelt werden, wenn ihre Interessen gleichgelagert sind. Dies ermöglicht eine Straffung des Verfahrens durch die Reduzierung der Verfahrensbeteiligten. Gleichzeitig wird die wirksame Wahrnehmung der Nebenklägerinteressen gewährleistet.

Darüber hinaus sieht das Gesetz eine Verbesserung der Regelungen zum Umgang mit Beweisanträgen und mit Befangenheitsrügen vor. So soll beispielsweise ein Vorabentscheidungsverfahren für Besetzungsrügen eingeführt werden. Eine Besetzungsrüge dient dazu, gerichtlich prüfen zu lassen, ob die im konkreten Fall eingesetzten Richterinnen und Richter an der Entscheidung mitwirken dürfen. Durch die Gesetzesänderungen können Angeklagte künftig die Befangenheitsrüge in einem Vorabentscheidungsverfahren bereits vor Beginn der Hauptverhandlung erheben. Der Vorteil: Im Idealfall besteht vor Beginn der Hauptverhandlung Rechtssicherheit im Hinblick auf die eingesetzten Richterinnen und Richter und Verfahrensverzögerungen bleiben aus.

Erweiterung der Ermittlungsbefugnisse

Um Wohnungseinbruchsdiebstahl effektiv zu bekämpfen, sollen die Ermittlungsbehörden auch die Möglichkeit der Telekommunikationsüberwachung erhalten. Insbesondere bei einer serienmäßigen Begehung sollen dadurch den zuständigen Behörden die notwendigen Werkzeuge für ihre Ermittlungsarbeit zur Verfügung gestellt werden.

Weiterhin soll der technische Fortschritt bei der Ermittlung von möglichen Tätern genutzt werden können. Sofern DNA-Material zur Verfügung steht, kann dieses dazu dienen, Haar-, Augen- und Hautfarbe sowie das Alter des möglichen Täters zu bestimmen.