Weiterentwicklung der Gedenkstättenkonzeption

National bedeutsame Gedenkstätten, die an die nationalsozialistische Terrorherrschaft und ihre Opfer erinnern, sollen intensiver gefördert werden. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Aufarbeitung der Diktatur in der Sowjetischen Besatzungszone und in der ehemaligen DDR. Auch ihrer Opfer soll verstärkt gedacht werden.

Im aktuellen Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD mit dem Titel „Deutschlands Zukunft gestalten“ heißt es unter der Überschrift Gedenken und Erinnern: "Das bewährte Gedenkstättenkonzept ist weiterzuentwickeln."

Dies hat die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, Kulturstaatsministerin Monika Grütters, zum Anlass genommen, gemeinsam mit der Bundeszentrale für politische Bildung eine Fachtagung zur Zukunft der Gedenkstättenarbeit zu initiieren und zu fördern. Unter der Überschrift „70 Jahre danach - Historisches Begreifen und politisch-ethische Orientierung in der Gedenkstättenarbeit des 21. Jahrhunderts“ wurde diese 3-tägige Tagung im September 2015 in Berlin unter reger Teilnahme von Vertretern der Gedenkstätten, namhafter Zeithistoriker, Geschichtsdidaktiker und Experten der Gedenkstättenpädagogik durchgeführt. Ziel der Tagung war es, die bisherige Gedenkstättenarbeit kritisch zu bilanzieren, künftige Herausforderungen zu erörtern und neue Impulse für eine fachlich begründete Weiterentwicklung der Gedenkstättenkonzeption zu geben. Die besondere Perspektive der SED-Aufarbeitung wurde dabei in mehreren Beiträgen mit in den Blick genommen. Im Ergebnis bestand unter den teilnehmenden Wissenschaftlern und Gedenkstättenvertretern ein umfassender Konsens darüber, dass die aktuelle Gedenkstättenkonzeption maßgeblich zur Verstetigung und Professionalisierung der bundesweiten Gedenkstättenarbeit beigetragen hat und als konsistente Grundlage der Förderung unangetastet weitergelten soll.

Auch aus Sicht der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien hat sich die Gedenkstättenkonzeption des Bundes in ihrer aktuellen Fassung derart bewährt, dass sich die Weiterentwicklung auf neue Akzentsetzungen und die Optimierung der Förderpraxis auf der Grundlage der geltenden Konzeption konzentrieren kann. So erscheint es zum Beispiel unabweisbar, dass es nach der jahrelang im Vordergrund stehenden baulichen Ertüchtigung der Gedenkstätten und der Entwicklung beispielhafter Dauerausstellungen künftig verstärkt auch um die Entwicklung neuer didaktischer Konzepte und um eine Stärkung der Gedenkstättenpädagogik gehen muss. Dies folgt aus den großen didaktischen Herausforderungen, vor denen eine zukunftszugewandte Gedenkstättenarbeit steht. Der wachsenden zeitlichen Distanz zum Nationalsozialismus, der ethnisch und religiös zunehmend heterogenen Zusammensetzung der Besuchergruppen und einer wieder wachsenden Fremdenfeindlichkeit in der Gesellschaft bis hin zu antisemitischen Haltungen gilt es, mit neuen pädagogischen Konzepten Rechnung zu tragen. Eine solche Neujustierung und -akzentuierung kann sicherlich nicht von heute auf morgen erfolgen und dann als abgeschlossen betrachtet werden. Vielmehr wird sie in den kommenden Jahren kontinuierlich entwickelt, umgesetzt und evaluiert werden müssen - ein "Work in Progress".

Erste vielversprechende und richtungsweisende Konzepte liegen bereits vor und werden insbesondere im Rahmen der jährlichen Sitzungen der Expertenkommission, die die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien bei der Vergabe ihrer Projektmittel im Gedenkstättenbereich berät, zu diskutieren sein. Bereits 2015 hat die Kommission sich ausdrücklich für diesen Ansatz einer verstärkt pädagogischen Ausrichtung der bundesdeutschen Gedenkstättenarbeit und -förderung ausgesprochen. Ein 2016 zur Beratung vorgelegter Projektantrag formuliert diesbezüglich gar ausdrücklich den Anspruch, als nachhaltiges Pilotprojekt eine konzeptionelle und innovative Signalwirkung in der Gedenkstättenlandschaft zu entfalten und nicht zuletzt dadurch einen über das Projekt hinausweisenden Mehrwert zu entfalten. Für die Zukunft erwartet die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien daher eine wachsende Anzahl an Projektanträgen.

Da erkennbar ist, dass für die Arbeit mit den Migrantinnen und Migranten in den Gedenkstätten, aber auch für die Fortbildung von Lehrern und anderen Multiplikatoren in der Jugend- und Flüchtlingsarbeit spezielle Arbeitsmaterialien benötigt werden, steht die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien mit der Stiftung Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora, der Gedenkstätte Flossenbürg und der Bundeszentrale für politische Bildung in Verbindung, um hier ein entsprechendes ebenfalls pilothaftes Projekt zu entwickeln.

Aber auch über die dargestellte Weiterentwicklung der Gedenkstättenförderung des Bundes im engeren Sinne hinaus setzt die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien im Bereich der Erinnerungskultur wichtige Akzente. Nur beispielhaft sei hier auf die im Juni 2016 durchgeführte Fachkonferenz "Den Opfern einen Namen geben - Gedenken und Datenschutz im Zusammenhang mit der öffentlichen Nennung der Namen von NS-Opfern in Ausstellungen, Gedenkbüchern und Datenbanken" hingewiesen, in deren Rahmen Vertreter aus den Bereichen Forschung, Archivwesen, Gedenkstätten und von Opferangehörigen über die rechtlichen und ethischen Voraussetzungen und Einschränkungen einer namentlichen Nennung insbesondere der Opfer der NS-"Euthanasie" diskutierten - einer Opfergruppe, die die Gedenkstättenkonzeption des Bundes von 2008 ausdrücklich in das nationale Gedenken einschließt.

Eine wichtige Rolle für die Weiterentwicklung der Gedenkstättenförderung spielt selbstverständlich auch der stetige Austausch aller Beteiligten sowie die Präsenz vor Ort und im Gespräch mit den Betroffenen. Zu nennen sind hier insbesondere die wiederholten Besuche von Mitgliedern der Bundesregierung in den einzelnen Gedenkstätten, wobei die durch den Bund mit zusätzlichen Mitteln geförderten Gedenkfeierlichkeiten zum 70. Jahrestag der KZ-Befreiungen 2015 besonders hervorzuheben sind. Aus diesem Anlass nahm zum Beispiel Bundeskanzlerin Merkel an der zentralen Gedenkfeier in der KZ-Gedenkstätte Dachau, Kulturstaatsministerin Grütters an der Gedenkfeier in der KZ-Gedenkstätte Flossenbürg oder Außenminister Steinmeier an der Gedenkfeier in der Gedenkstätte Sachsenhausen teil. Auch Gespräche mit den noch verbliebenen Zeitzeugen - etwa dem zwischenzeitlich verstorbenen Auschwitz-Überlebenden und ehemaligen polnischen Außenminister Władisław Bartoszewski - dienen nicht zuletzt dazu, deren Vermächtnis zu sichern und in eine zukunftsgerichtete Gedenkstättenarbeit einzubinden.

Die genannten Prämissen/Essentials bei der Weiterentwicklung der Gedenkstättenförderung gelten auch für die Aufarbeitung der SED-Diktatur. So eröffnete Bundeskanzlerin Merkel zusammen mit Kulturstaatsministerin Grütters am 9. November 2014, also am 25. Jahrestag des Mauerfalls, die nach der Gedenkstättenkonzeption des Bundes geförderte neue Dauerausstellung im Dokumentationszentrum der Stiftung Berliner Mauer. Begleitet wurde sie bei ihrem Besuch von namhaften Zeitzeugen und Akteuren der Friedlichen Revolution in der DDR 1989.

Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 6. November 2018.