Das Gesetz über die Mitwirkung des Bundes an der Besetzung von Gremien (BGremBG) wurde parallel zur Verabschiedung des Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft novelliert. Die neuen Regeln sind zum 1. Mai 2015 in Kraft getreten.
Sie sahen zunächst für eine Übergangsphase in den Jahren 2016 und 2017 vor, dass bei Besetzungen von Aufsichtsgremien, in denen der Bund mindestens drei Mitglieder bestimmt, für Frauen und Männer eine Geschlechterquote von jeweils mindestens 30 Prozent gilt. Seit dem 1. Januar 2018 ist das Ziel, die genannten Anteile auf 50 Prozent zu erhöhen. Bestehende Mandate können gleichwohl bis zu ihrem vorgesehenen Ende wahrgenommen werden.
Bei wesentlichen Gremien haben die Institutionen des Bundes darauf hinzuwirken, dass eine paritätische Vertretung von Frauen und Männern geschaffen wird oder erhalten bleibt. Dieses Ziel kann ebenfalls stufenweise erreicht werden.
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien veröffentlicht entsprechend § 6 Abs. 1 und 2 des BGremBG an dieser Stelle, wie viele Frauen und Männer in den Aufsichtsgremien und wesentlichen Gremien ihrer Förderbereiche zum Stichtag, jeweils der 31. Dezember, vertreten waren. Die Veröffentlichungen werden jährlich aktualisiert.
Übersicht Aufsichtführende Gremien gemäß § 3 Nr. 1 BGremBG PDF, 516 KB, barrierefrei
Übersicht Wesentliche Gremien gemäß § 3 Nr. 2 BGremBG PDF, 479 KB, barrierefrei
Zuletzt aktualisiert am 12.07.2022.