Veröffentlichungen gemäß § 6 Gesetz über die Mitwirkung des Bundes an der Besetzung von Gremien

Sie sahen zunächst für eine Übergangsphase in den Jahren 2016 und 2017 vor, dass bei Besetzungen von Aufsichtsgremien, in denen der Bund mindestens drei Mitglieder bestimmt, für Frauen und Männer eine Geschlechterquote von jeweils mindestens 30 Prozent gilt. Seit dem 1. Januar 2018 ist das Ziel, die genannten Anteile auf 50 Prozent zu erhöhen. Bestehende Mandate können gleichwohl bis zu ihrem vorgesehenen Ende wahrgenommen werden.

Bei wesentlichen Gremien haben die Institutionen des Bundes darauf hinzuwirken, dass eine paritätische Vertretung von Frauen und Männern geschaffen wird oder erhalten bleibt. Dieses Ziel kann ebenfalls stufenweise erreicht werden.

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien veröffentlicht entsprechend § 6 Abs. 1 und 2 des BGremBG an dieser Stelle, wie viele Frauen und Männer in den Aufsichtsgremien und wesentlichen Gremien ihrer Förderbereiche zum Stichtag, jeweils der 31. Dezember, vertreten waren. Die Veröffentlichungen werden jährlich aktualisiert.

Übersicht Aufsichtführende Gremien gemäß § 3 Nr. 1 BGremBG PDF, 516 KB, barrierefrei

Übersicht Wesentliche Gremien gemäß § 3 Nr. 2 BGremBG PDF, 479 KB, barrierefrei

Zuletzt aktualisiert am 12.07.2022.