Filmförderung soll flexibler werden

Bundeskabinett verabschiedet Gesetzesentwurf Filmförderung soll flexibler werden

Das Filmförderungsgesetz (FFG ) soll in Zeiten von Corona anpassungsfähiger werden. Der heute vom Bundeskabinett verabschiedete Entwurf zur Novellierung des FFG  enthält außerdem Verpflichtungen zu Klimaschutz und Geschlechtergerechtigkeit.

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Kamerafrau mit Kamera

Bundeskabinett verabschiedet Entwurf zur Novellierung des FFG.

Foto: picture alliance / dpa - Karl-Josef Hildenbrand

"Wir wollen die Filmförderung in Zeiten der Pandemie flexibler machen und so die Weichen Richtung Zukunft stellen", erläutert Kulturstaatsministerin Monika Grütters den Entwurf zur Änderung des Filmförderungsgesetzes (FFG ). Pandemiebedingt sieht er Anpassungen bei den Fördervoraussetzungen, den Sperrfristen sowie der Verwendung der Mittel vor. Am Mittwoch wurde der Entwurf durch das Bundeskabinett verabschiedet.

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Regierungsentwurf FFG PDF, 636 KB, barrierefrei

Die Filmförderungsanstalt (FFA ), die das FFG  ausführt, kann so in Zukunft Ausnahmen gewähren – zum Beispiel, wenn einzelne Förder- oder Auszahlungsvoraussetzungen aufgrund höherer Gewalt nicht erfüllt werden können. Außerdem soll unter engen Voraussetzungen die Auswertung von Filmen im Kino durch eine Online-Auswertung auf kostenpflichtigen Videoabrufdiensten ersetzt werden können.

Das Filmförderungsgesetz (FFG ) ist die Rechtsgrundlage für die Filmförderung durch die Filmförderungsanstalt (FFA ). Ziel der Filmförderung ist es, die Struktur der deutschen Filmwirtschaft zu sichern und den deutschen Film als Wirtschafts- und Kulturgut zu stärken. Das Filmförderungsgesetz wird aufgrund finanzverfassungsrechtlicher Vorgaben in einem regelmäßigen Turnus erneuert.

Verpflichtung zum Klimaschutz und zu mehr Geschlechtergerechtigkeit

"Das Zukunftsthema Klimaschutz muss von der Filmförderung weiter mit größtem Nachdruck unterstützt werden“, fordert Grütters. Der Gesetzentwurf enthält daher eine Verpflichtung zum Klimaschutz. So sollen bei der Produktion von Filmen künftig wirksame Maßnahmen zur Verbesserung der ökologischen Nachhaltigkeit getroffen und eine Klimabilanz erstellt werden.

Darüber hinaus sollen die Geschlechtergerechtigkeit in den FFA -Gremien verbessert und die Belange von Menschen mit Behinderung durch faire Arbeitsbedingungen stärker berücksichtigt werden. Ebenfalls vorgesehen ist eine Anpassung der Abgabe der Veranstalter von Bezahlfernsehen und der Programmvermarkter aufgrund geänderter Marktverhältnisse. "Ich wünsche mir, dass die Branche hier Vorbild und Vorreiterin wird“, sagt Kulturstaatsministerin Grütters.

Die Laufzeit des FFG  beträgt nur zwei Jahre

Aufgrund der Corona-Pandemie gilt die Neufassung des Filmförderungsgesetzes, anders als üblich, nicht für fünf, sondern nur für zwei Jahre. Sie wird lediglich rechtlich sowie förderpolitisch zwingende Änderungen beinhalten. Weitere Gesetzesänderungen sollen im Rahmen der nächsten FFG -Novelle gemeinsam mit der Filmwirtschaft diskutiert werden.