NEUSTART KULTUR

Konjunkturprogramm für den Kultur- und Medienbereich NEUSTART KULTUR

Mit NEUSTART KULTUR hat die Bundesregierung ein milliardenschweres Rettungs- und Zukunftsprogramm für den Kultur- und Medienbereich aufgelegt. Gefördert werden unter anderem pandemiebedingte Investitionen und Projekte verschiedener Kultursparten.

Logo des Bundesprogramms NEUSTART KULTUR

Das Rettungspaket für den Kultur- und Medienbereich: NEUSTART KULTUR

Foto: BKM

Das milliardenschwere Rettungsprogramm NEUSTART KULTUR sieht die Förderung ganz verschiedener Bereiche von Kultur und Medien vor. Im Fokus stehen dabei vor allem Kultureinrichtungen, die überwiegend privat finanziert werden. Sie sollen in die Lage versetzt werden, ihre Häuser erneut zu öffnen und Programme wieder aufzunehmen, um Künstlerinnen, Künstlern und Kreativen eine Erwerbs- und Zukunftsperspektive zu bieten.

Die Förderprogramme im Rahmen von NEUSTART KULTUR laufen sukzessive an. Eine aktuelle Übersicht der Programme und weiterer Hilfen für Künstler und Kreative finden Sie hier.                                  

Programm für digitale Interaktionen "dive in"

Das Programm „dive in“ der Kulturstiftung des Bundes richtet sich an Kulturinstitutionen aller künstlerischen Sparten, an Gedenkstätten, Bibliotheken, Soziokulturelle Zentren, Archive sowie Festivals. Ziel ist es, diese Einrichtungen darin zu unterstützen und zu motivieren, mit innovativen digitalen Dialog- und Austauschformaten auf die aktuelle pandemiebedingte Situation zu reagieren. Die Kulturstaatsministerin fördert das Programm im Rahmen von NEUSTART KULTUR mit fünf Millionen Euro. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bundeskunstsammlung: Mehr Geld für Ankäufe

Der Ankaufetat der Sammlung zeitgenössischer Kunst der Bundesrepublik Deutschland wird im Rahmen von NEUSTART KULTUR um 2,5 Millionen Euro auf 3 Millionen Euro erhöht. Damit sollen noch in diesem Jahr rund 150 Kunstwerke angekauft werden, und zwar nicht nur auf Kunstmessen, sondern ganz gezielt auch bei Künstlerinnen und Künstlern sowie bei Galerien im gesamten Bundesgebiet. Der Wert des einzelnen Kunstwerks soll im Regelfall 20.000 Euro nicht überschreiten. Eine Bewerbung um Ankäufe ist nicht möglich. Weitere Informationen zur Bundeskunstsammlung finden Sie hier.

Verleih von Kinofilmen stärker gefördert

Im Rahmen von NEUSTART KULTUR hat die Kulturstaatsministerin die Bedingungen für die Verleihförderung angepasst und die Mittel erhöht. Bis Ende 2021 soll die Kinoverleih- und Vertriebsförderung um bis zu 15 Millionen Euro aufgestockt werden. Vier Millionen Euro mehr sind für die kulturelle Verleihförderung vorgesehen. Informationen zur kulturellen Verleihförderung finden Sie hier.
Darüber hinaus ist eine neue wirtschaftliche Fördersäule der BKM zur Stärkung des Filmverleihs mit bis zu 10 Millionen Euro und zur Unterstützung des Vertriebs von Filmen ins Ausland mit bis zu 1 Million Euro geplant. Diese Förderung soll durch die Filmförderungsanstalt (FFA) abgewickelt werden. Die betreffenden Förderregularien werden derzeit abgestimmt.

20 Millionen Euro für die freie Tanzszene

Bis zu 20 Millionen Euro stellt die Kulturstaatsministerin im Rahmen von NEUSTART KULTUR für ein mehrteiliges Hilfsprogramm zur Unterstützung der freien professionellen Tanzszene zur Verfügung. Sie kommen Künstlerinnen und Künstlern, aber auch Produktionsstätten oder Festivals zugute, die von der Corona-Krise besonders hart getroffen sind. Einzelheiten zu den Förderprogrammen DIS-TANZEN, TANZPAKT Reconnect und NPN-STEPPING OUT sowie die Antragsunterlagen finden Sie auf den Internetseiten der Partnerorganisationen www.dachverband-tanz.de, www.diehl-ritter.de und www.jointadventures.net

Zusätzliche Mittel für die Initiative Musik

Die Kulturstaatsministerin stellt 10 Millionen Euro zusätzlich für die Förderung von Künstlerinnen und Künstler durch die Initiative Musik bereit. Antragsberechtigt sind nicht nur Musikerinnen und Musiker, sondern auch Autorinnen und Autoren.

Neu ist außerdem, dass nicht nur Ausgaben für produktive, künstlerische Arbeit, sondern auch die Vorproduktion als förderfähig anerkannt werden. Außerdem wurde für die Maßnahmen im Rahmen des NEUSTART KULTUR-Programms der Förderanteil von ursprünglich 40 Prozent auf bis zu 90 Prozent der Gesamtkosten angehoben. Weitere Informationen finden Sie hier.

Weitere Programme im Rahmen von NEUSTART KULTUR, die sich an Veranstalterinnen und Veranstalter von Livemusikprogrammen, Programmreihen und Musikfestivals sowie Musikclubs richten, folgen im August 2020.

Unterstützung pandemiebedingter Investitionen

Mit insgesamt 250 Millionen Euro fördert die Bundesregierung investive Schutzmaßnahmen in Kultureinrichtungen, deren regelmäßiger Betrieb nicht überwiegend von der öffentlichen Hand finanziert wird. Dazu gehören Museen, Theater, Musikclubs und Festivals, Literaturhäuser, soziokulturelle Zentren und Kinos.
Unterstützt werden zum Beispiel Sicherungsmaßnahmen in Kassenbereichen oder auch der Umbau von Lüftungsanlagen oder Sanitärbereichen.

Hier finden Sie Fördergrundsätze und weitere Informationen zu den Maßnahmen für überwiegend privat finanzierte

50 Millionen Euro für die Bundeskulturfonds

Die Bundeskulturfonds erhalten aus dem Programm NEUSTART KULTUR insgesamt 50 Millionen Euro zusätzlich, um Projekte in den von ihnen vertretenen Kultursparten zu fördern. Viele der Förderungen richten sich unmittelbar an Künstlerinnen und Künstler und werden ihnen damit auch persönlich einen Neustart ermöglichen.

Hilfen für die Frankfurter Buchmesse

Mit vier Millionen Euro aus dem Programm NEUSTART KULTUR fördert die Kulturstaatsministerin die Frankfurter Buchmesse. Durch Zuschüsse soll vor allem kleinen und mittleren Verlagen die Teilnahme an der weltweit größten Buchmesse auch in Zeiten der Corona-Krise ermöglicht werden. Zudem soll mit der Förderung die Digitalisierung der Messe weiter vorangetrieben werden, unter anderem durch eine digitale Rechteplattform. Weitere Informationen finden Sie hier.

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