Die Filmbranche ist nicht nur einer der größten Teilmärkte in der Kultur- und Kreativwirtschaft. Sie verbraucht auch entsprechende Ressourcen. Klima- und Umweltschutz spielen daher im Film- und Medienbereich schon länger eine zentrale Rolle. Der Bund unterstützt die Branche dabei und setzt gezielt Impulse für eine umweltschonende Produktion.

Gerade im Bereich Energie gibt es bei Filmproduktionen viele Möglichkeiten, CO2-Emissionen einzusparen.
Foto: picture alliance/dpa | Silas Stein
Ob durch Verwendung von Ökostrom, den Verzicht auf Flugreisen oder auf Einweggeschirr am Set – es gibt viele Möglichkeiten, den ökologischen Fußabdruck in der Film- und Serienproduktion zu reduzieren. Die Film- und Medienbranche ist hier bereits mit verschiedenen Initiativen vorangegangen. Ziel der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) ist es, dauerhafte Strukturen für eine ressourcenschonendere Herstellungsweise im Film- und Medienbereich zu schaffen.
BKM wird daher im Schulterschluss mit den Filmförderungen der Länder, der Filmförderungsanstalt (FFA) sowie dem Arbeitskreis Green Shooting bundesweit einheitliche ökologische Mindeststandards für die audiovisuelle Produktion einführen. Sie sollen ab 2023 gelten.
Ökologische Mindeststandards für audiovisuelle Produktionen
Die Einhaltung dieser Mindeststandards soll zukünftig eine verpflichtende Voraussetzung dafür sein, Fördermittel im Filmbereich zu erhalten. Sie soll in allen Förderregularien des Bundes und der Länder sowie bei den im Arbeitskreis Green Shooting zusammengeschlossenen Medienunternehmen, Plattformen, Sendern und weiteren Akteuren Anwendung finden.
Hierfür sollen die ökologischen Mindeststandards des Arbeitskreises Green Shooting, die seit dem 1. Januar 2022 unter dem Label „green motion" gelten, und die Nachhaltigkeitskriterien der Filmförderungen von Bund und Ländern, die im sogenannten Reallabor erprobt wurden, vereinheitlicht werden.
Das Reallabor wurde im Auftrag der BKM und in Kooperation mit den Filmförderungen der Länder von Juli 2021 bis Februar 2022 durchgeführt. Im Rahmen des Projekts wurden die Nachhaltigkeitskriterien, die den ökologischen Mindeststandards zugrunde liegen, auf ihre Praxistauglichkeit hin geprüft. 22 Produktionen unterschiedlicher Genres und Formate nahmen an dem Praxistest teil. Die Institute Ökopol und KlimAktiv übernahmen die wissenschaftliche Leitung, die FFA begleitete das Reallabor administrativ.
Zum Download
Abschlussbericht des Reallabors (Erster Teil)
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Der zweite Teil wird in Kürze ergänzt.
Anforderungen und Kriterien
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Kooperationspartnerinnen und Teilnehmende
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Der Prozess zur Vereinheitlichung der ökologischen Mindeststandards hat im Juli 2022 gemeinsam mit allen beteiligten Akteuren begonnen.
Zertifikat „green motion“
Das Label „green motion“, das der Arbeitskreis Green Shooting ins Leben gerufen hat, soll im Zuge der Vereinheitlichung künftig für alle Produktionen gültig werden, die diesen Standards entsprechen – also auch für alle von Bund und Ländern geförderten Produktionen.
BKM kooperiert mit dem Arbeitskreis Green Shooting auch im Rahmen der Nachhaltigkeitsinitiative „100 grüne Produktionen“.
Ein Preis für nachhaltige Filmproduktion
Ökologisch nachhaltige Filmproduktionen würdigt der Bund außerdem mit dem neuen Filmpreis „Eisvogel“, der erstmals im Juni 2022 verliehen wurde. Die mit 20.000 Euro dotierte, international ausgerichtete Auszeichnung prämiert Filmproduzentinnen und -produzenten aller Genres, die in ihrer Arbeit Umweltverträglichkeit besonders berücksichtigen und ihre Umweltbelastungen auf innovative Weise erheblich reduzieren konnten. Der „Eisvogel“ wird in Kooperation mit BKM vom Bundesumweltministerium und der Heinz Sielmann Stiftung vergeben.
Ökologische Nachhaltigkeit in der Filmförderung
In ihren Filmförderregularien hat BKM bereits frühzeitig Impulse für eine ressourcenschonende Film- und Serienproduktion gesetzt. So werden beim Deutschen Filmförderfonds (DFFF) und German Motion Picture Fund (GMPF) Maßnahmen zur Verbesserung der ökologischen Produktionsbilanz berücksichtigt (Selbstverpflichtungserklärung).
Außerdem werden beim DFFF und GMPF, bei der kulturellen Filmförderung der BKM sowie bei den Förderungen nach dem Filmförderungsgesetz (FFG) die Kosten für eine ökologische Beratung als zuwendungsfähige Herstellungskosten anerkannt.
Darüber hinaus verpflichtet das FFG die FFA zur Berücksichtigung ökologischer Belange bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Seit Inkrafttreten des neuen FFG am 1. Januar 2022 müssen die Herstellerinnen und Hersteller im Rahmen der Produktionsförderung wirksame Maßnahmen zur Förderung der ökologischen Nachhaltigkeit treffen. Außerdem müssen sie mittels eines CO2-Rechners eine Klimabilanz der Produktion erstellen.
Dieser Beitrag wurde zuletzt am 24. Januar 2023 aktualisiert.