Förderprogramm geht in zweite Runde
Eine freie Presse ist ein Garant für eine offene Gesellschaft und eine funktionierende Demokratie. Doch immer öfter sind Journalistinnen und Journalisten auch in Deutschland Hass und Gewalt ausgesetzt. Der Bund setzt sich daher mit einem Förderprogramm für eine strukturelle Stärkung des unabhängigen Journalismus ein. Jetzt startet die neue Runde – bis zum 30. September 2023 können Anträge gestellt werden.
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Grundpfeiler unserer Demokratie: Die Pressefreiheit ist in Artikel 5 des Grundgesetzes verankert.
Foto: BKM
103 Journalistinnen und Journalisten wurden 2022 in Deutschland bei ihrer Arbeit Opfer von Gewalt – gegenüber dem Vorjahr erneut ein deutlicher Anstieg. Auf der Internationalen Rangliste der Pressefreiheit von „Reporter ohne Grenzen“ ist Deutschland bereits 2020 aus der Reihe jener Länder herausgefallen, in denen die Lage der Presse als „gut“ eingestuft wird. Aktuell liegt Deutschland nur noch auf Rang 21.
Förderprogramm zum Schutz und zur strukturellen Stärkung des Journalismus
Auch vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen fördert der Bund seit 2021 Modellprojekte, die die strukturellen Bedingungen journalistischer Arbeit stärken und zum Schutz des eigenständigen und unabhängigen Journalismus beitragen. Für die zweite Programmrunde stellt die Staatsministerin für Kultur und Medien im Jahr 2023 rund eine Million Euro aus ihrem Haushalt bereit.
Damit können Vorhaben gefördert werden, die beispielsweise den Wert und die Bedeutung des Qualitätsjournalismus für die Demokratie vermitteln oder Exilprogramme für ausländische Journalistinnen und Journalisten unterstützen. Auch Projekte, die die Arbeit von Faktenchecker-Organisationen stärken oder in denen Sicherheitskräfte in den Sonderrechten der Presse geschult werden, sind willkommen. Die geförderten Projekte sollen bundesweite Strahlkraft besitzen und möglichst viele gesellschaftliche Gruppen ansprechen.
Eine Förderung journalistischer Inhalte, einzelner Medien oder einzelner Medienschaffender ist nicht möglich. Damit werden die Staatsferne und die Unabhängigkeit der Presse sowie ein fairer publizistischer Wettbewerb gewährleistet.
Anträge können bis zum 30. September 2023 eingereicht werden. Die geförderten Projekte werden durch eine unabhängige Fachjury ausgewählt. Weitere Informationen zum Programm und zur Antragstellung finden Sie in den Fördergrundsätzen und den FAQ.
Fördergrundsätze
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Antragsformular
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Ausgaben- und Finanzierungsplan
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FAQ zum Förderprogramm
Gefördert werden können zum Beispiel Vorhaben, die
- Exilprogramme für ausländische Journalistinnen und Journalisten in Deutschland unterstützen;
- Projekte in Journalistenschulen stärken;
- Konzepte entwickeln, um staatliche und / oder private Sicherheitskräfte in den Sonderrechten der Presse zu schulen;
- die wissenschaftliche Erforschung alternativer Geschäftsmodelle unterstützen;
- Beratung / Unterstützung anbieten für (im Netz) verfolgte, diffamierte oder bedrohte Journalistinnen und Journalisten in Deutschland;
- Beratung / Unterstützung anbieten für Journalistinnen und Journalisten, die durch „Strategic Lawsuits against Public Participation“ (SLAPP) eingeschüchtert werden sollen;
- Journalistinnen und Journalisten dabei unterstützen, ihre sich aus der Pressefreiheit ergebenden Rechte durchzusetzen;
- dem stärkeren Sichtbarmachen von Qualitätsjournalismus dienen;
- die Fortbildung von Journalistinnen und Journalisten unterstützen, unter anderem im Umgang mit elektronischer Sicherheit und Kommunikationsverschlüsselung;
- die aktuelle Situation der Presselandschaft und den Zustand des Journalismus in Deutschland erforschen und entsprechende Handlungsempfehlungen erstellen;
- die Diversität des Journalismus in Deutschland stärken;
- den Austausch und die Vernetzung von Journalistinnen und Journalisten fördern.
Weitere Projektideen sind möglich und willkommen. Wichtig ist, dass die Projekte eine überregionale Strahlkraft oder Modellcharakter haben. Bei der Antragstellung ist darzulegen, warum das Projekt durch den Bund und nicht durch ein Land oder eine Kommune gefördert werden sollte.
Hier finden Sie einen Überblick über die Projekte, die in der ersten Programmrunde gefördert wurden.
Die Freiheit der Presse ist im Grundgesetz in Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 verfassungsrechtlich geschützt. Das schließt eine staatliche Förderung nicht aus, diese muss aber staatsfern ausgestaltet sein und darf auf Inhalte keinen Einfluss nehmen. Deshalb ist eine Förderung von journalistischen Inhalten oder Recherchevorhaben ausgeschlossen. Um das Gebot der Staatsferne zu wahren, entscheidet über die Förderanträge zudem eine unabhängige Jury, die aus Vertreterinnen und Vertretern der Medien und der Wissenschaft besteht.
Das Prüfverfahren ist zweistufig ausgestaltet: Die BKM prüft zunächst, ob die Antragsunterlagen vollständig vorliegen und ob die Durchführung des jeweiligen Projekts rechtlich möglich ist. Das heißt insbesondere, ob das Vorhaben auf dem Boden der verfassungsrechtlichen Ordnung steht und ob es beihilferechtlich zulässig ist.
Nach dieser formalen Prüfung entscheidet eine unabhängige Fachjury über die Anträge. Ausschlaggebend ist dabei die Frage, inwiefern das Projekt die journalistischen Grundstrukturen stärken kann. Es muss außerdem mit den journalistischen Standards des Deutschen Pressekodex vereinbar sein.
Einen Antrag können juristische Personen mit Sitz oder einer Niederlassung in Deutschland stellen. Voraussetzung ist, dass sie entsprechende Kenntnisse über die Strukturen des Journalismus in Deutschland sowie eine Expertise in der Projektdurchführung nachweisen können.
Grundsätzlich beträgt die Mindestantragssumme 200.000 Euro. Im Haushalt 2023 stehen für entsprechende Projekte insgesamt rund eine Million Euro zur Verfügung. Wie hoch die mögliche Fördersumme im Einzelfall ausfällt, hängt zum einen von der beantragten Summe ab, zum anderen davon, wieviele andere Projekte sich erfolgreich beworben haben.
Mit dem Projekt wurde noch nicht begonnen, wenn noch keine unwiderruflichen rechtlichen Verpflichtungen eingegangen wurden. Dies ist beispielsweise dann nicht mehr der Fall, wenn bereits ein unwiderruflicher Kaufvertrag oder Dienstleistungsvertrag abgeschlossen wurde.
Nach Abschluss der Bewerbungsphase entscheidet eine unabhängige Jury über die Anträge. Die Antragstellerinnen und Antragsteller werden anschließend informiert. Grundsätzlich darf erst begonnen werden, wenn ein sogenannter Zuwendungsbescheid vorliegt. In eiligen Fällen können Sie einen Antrag auf sogenannten vorzeitigen Maßnahmenbeginn stellen. Bei Zustimmung der BKM können Sie dann mit dem Projekt beginnen, bis zum Erhalt einer positiven Förderentscheidung (Zuwendungsbescheid) tragen Sie aber alle Kosten auf eigenes Risiko.
Die für die Zuwendung vorgesehenen Haushaltsmittel stehen überjährig zur Verfügung, eine zeitliche Beschränkung für die Projektlaufzeit gibt es daher nicht.
Ja, die Finanzierung durch weitere Zuwendungsgeber ist möglich. Dafür müssen dem Antrag die entsprechenden Zusagen beigefügt werden. Aus diesen muss ersichtlich sein, dass mit der beantragten Bundeszuwendung die Gesamtfinanzierung des Projekts gesichert wäre.
Verpflichtend sind ein ausgefülltes und unterzeichnetes Antragsformular mit Projektbeschreibung sowie ein ausgeglichener Kosten- und Finanzierungsplan (siehe oben). Die weiteren Dokumente (unter anderem Handelsregisterauszug, Satzung, Vertretungsberechtigung, Nachweis über ordnungsgemäße Geschäftsführung) hängen vom Einzelfall ab und dienen als Nachweis, dass die Antragsteller über die entsprechenden Strukturen verfügen.
Die Antragsunterlagen müssen im Original unterschrieben per Post an diese Anschrift versendet werden:
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Referat K 32
Postfach 17 02 86
53028 Bonn
Zur Einhaltung der Frist ist eine Vorabeinreichung der Antragsunterlagen per E-Mail unter journalismus@bkm.bund.de möglich.
Von den Gesamtkosten können grundsätzlich maximal 80 Prozent durch die Förderung übernommen werden. In gut begründeten Ausnahmefällen sind auch 100 Prozent möglich.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gern an journalismus@bkm.bund.de.
Dieser Beitrag wurde zuletzt am 31. Juli 2023 aktualisiert.