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Journalismusförderung

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Förderprogramm geht in zweite Runde Roth: „Qualitätsjournalismus braucht starke Strukturen“ 

Eine freie Presse ist ein Garant für eine offene Gesellschaft und eine funktionierende Demokratie. Doch immer öfter sind Journalistinnen und Journalisten auch in Deutschland Hass und Gewalt ausgesetzt. Der Bund setzt sich daher mit einem Förderprogramm für eine strukturelle Stärkung des unabhängigen Journalismus ein. Jetzt startet die neue Runde – bis zum 30. September 2023 können Anträge gestellt werden.

5 Min. Lesedauer

Pressefreiheit im Grundgesetz

Grundpfeiler unserer Demokratie: Die Pressefreiheit ist in Artikel 5 des Grundgesetzes verankert.

Foto: BKM

103 Journalistinnen und Journalisten wurden 2022 in Deutschland bei ihrer Arbeit Opfer von Gewalt – gegenüber dem Vorjahr erneut ein deutlicher Anstieg. Auf der Internationalen Rangliste der Pressefreiheit von „Reporter ohne Grenzen“ ist Deutschland bereits 2020 aus der Reihe jener Länder herausgefallen, in denen die Lage der Presse als „gut“ eingestuft wird. Aktuell liegt Deutschland nur noch auf Rang 21.

Förderprogramm zum Schutz und zur strukturellen Stärkung des Journalismus

Auch vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen fördert der Bund seit 2021 Modellprojekte, die die strukturellen Bedingungen journalistischer Arbeit stärken und zum Schutz des eigenständigen und unabhängigen Journalismus beitragen. Für die zweite Programmrunde stellt die Staatsministerin für Kultur und Medien im Jahr 2023 rund eine Million Euro aus ihrem Haushalt bereit. 

Damit können Vorhaben gefördert werden, die beispielsweise den Wert und die Bedeutung des Qualitätsjournalismus für die Demokratie vermitteln oder Exilprogramme für ausländische Journalistinnen und Journalisten unterstützen. Auch Projekte, die die Arbeit von Faktenchecker-Organisationen stärken oder in denen Sicherheitskräfte in den Sonderrechten der Presse geschult werden, sind willkommen. Die geförderten Projekte sollen bundesweite Strahlkraft besitzen und möglichst viele gesellschaftliche Gruppen ansprechen. 

Eine Förderung journalistischer Inhalte, einzelner Medien oder einzelner Medienschaffender ist nicht möglich. Damit werden die Staatsferne und die Unabhängigkeit der Presse sowie ein fairer publizistischer Wettbewerb gewährleistet.

Anträge können bis zum 30. September 2023 eingereicht werden. Die geförderten Projekte werden durch eine unabhängige Fachjury ausgewählt. Weitere Informationen zum Programm und zur Antragstellung finden Sie in den Fördergrundsätzen und den FAQ.

Fördergrundsätze PDF, 197 KB, barrierefrei
Antragsformular PDF, 647 KB, barrierefrei
Ausgaben- und Finanzierungsplan PDF, 1 MB, barrierefrei

FAQ zum Förderprogramm

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gern an journalismus@bkm.bund.de. 


Dieser Beitrag wurde zuletzt am 31. Juli 2023 aktualisiert.