Koproduktionsfonds Eurimages

Koproduktionsfonds EURIMAGES

EURIMAGES wurde 1988 mit deutscher Beteiligung beim Europarat in Straßburg eingerichtet. Dem als Teilabkommen des Europarates errichteten Förderfonds gehören mittlerweile 37 Mitgliedsstaaten an. Kanada ist seit 2017 Associate Member.

Ziel von EURIMAGES ist die Förderung unabhängiger Filmproduktionen in grenzüberschreitender Zusammenarbeit. Der paneuropäische Förderfonds unterstützt hauptsächlich die Herstellung bi- und multilateraler europäischer Kinoproduktionen mit bedingt rückzahlbaren Darlehen. Ein Teil des Fördervolumens steht der Kinoförderung und der Verbreitung europäischer Kinofilme zur Verfügung.

Über EURIMAGES wurden insgesamt rund 22 Millionen Euro im Jahr 2017 für die Förderung europäischer Koproduktionen bereitgestellt. Die Mittel stammen aus jährlichen Pflichtbeiträgen der EURIMAGES-Mitglieder. Mit circa 3,15 Millionen Euro aus dem Haushalt der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) ist die Bundesrepublik Deutschland einer der drei größten Beitragszahler.

Die BKM repräsentiert Deutschland bei den vier Mal jährlich europaweit stattfindenden Sitzungen des Board of Management. Die Geschäftsführung, insbesondere die Bearbeitung der Anträge und die Auszahlung der Fördermittel, erfolgt durch das Sekretariat von EURIMAGES beim Europarat in Straßburg.

Anträge sind einzureichen bei:
Conseil de l’Europe
EURIMAGES
Palais de l’Europe
Avenue de l’Europe
67075 Strasbourg CEDEX
Tel.: +33 (0)388412640
Fax: +33 (0) 3 88 41 27 60

Um eine möglichst erfolgreiche Präsentation eines Projektes zu ermöglichen, empfehlen wir deutschen Koproduzenten, die BKM rechtzeitig vor der Einreichung über das Projekt zu informieren und ihr eine ausführliche Darstellung des Projektes mit Informationen und Filmographien über den deutschen Koproduzenten sowie Stab und Besetzung zu übermitteln.

Gerne stehen wir Ihnen für Fragen zur Antragstellung zur Verfügung. Eine Übersicht über die zuständigen Ansprechpartner finden Sie hier.