Produktionsförderung für Kurzfilme

Kurzfilmförderung ist vor allem Nachwuchsförderung: Sie ermöglicht es jungen Filmschaffenden, sich auszuprobieren und ihrer Experimentierfreude losgelöst von wirtschaftlichen Zwängen oder standortpolitischen Erwägungen freien Lauf zu lassen. Aber auch bereits etablierte Filmschaffende, die sich dem Kurzfilm als besonders anspruchsvolles künstlerisches Format verschrieben haben, profitieren von der Kurzfilmförderung des Bundes. Sie ist daher ein wichtiger Beitrag zur Vielfalt des deutschen Films.

Gefördert werden Kurzfilme mit einer Vorführdauer von bis zu 30 Minuten, die für die öffentliche Vorführung in Filmtheatern oder auf Filmfestivals bestimmt und geeignet sind. Der Förderhöchstbetrag beläuft sich auf 30.000 Euro. Die Förderung wird als Zuwendung gewährt.

Die Förderentscheidung trifft die Kulturstaatsministerin auf Vorschlag der Jury Produktionsförderung (Kurzfilm).

Jury

Ordentliche Jurymitglieder
  • Driehorst, Fabian – Produzent / Hamburg
  • Glombitza, Birgit – Autorin, Filmjournalistin, Producerin, Dramaturgin, Dozentin, Kuratorin / Hamburg
  • Schlüssel, Sarah – Kuratorin / Berlin
  • Todorovic, Dennis – Autor, Regisseur, Professor für Stoffentwicklung / Potsdam
  • Wittmann, Helena – Regisseurin, Kamerafrau / Leipzig
  • Zorn, Peter – Produzent / Werkleitz
Stellvertretende Jurymitglieder
  • Colas, Catherine – Redakteurin / Mainz 
  • Friese, Linda – Redakteurin /Berlin
  • Grobien, Leonard – Drehbuchautor, Regisseur und Schauspieler / Köln
  • Hartwig, Lili – Kuratorin / Hamburg 
  • Künemund, Jan – Filmjournalist, Kurator /Berlin
  • Orozco Ramirez, Victor – Filmemacher / Mettlach

Informationen zu aktuellen Förderentscheidungen finden Sie auf unserer Übersichtsseite.

Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 03.04.2023.