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Filmerbe

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Kulturelles Filmerbe erhalten

Filme sind Teil unseres nationalen Kulturerbes. Die Bundesregierung fördert die Sicherung, Restaurierung und Digitalisierung des nationalen Filmerbes.

1 Min. Lesedauer

Nosferatu - Eine Symphonie des Grauens (Stummfilm, silent movie, D 1922, Regie: Friedrich Wilhelm Murnau) Max Schreck in der Titelrolle / Vampir, Horror, Gruselfilm

F.W. Murnaus "Nosferatu" - einer der wichtigsten Filme aus der Zeit der Weimarer Republik.

Foto: picture-alliance

Filme dokumentieren auf einzigartige Weise die historische und kulturelle Entwicklung eines Landes. Dieses Material zu erhalten, zu pflegen, der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und beständig zu ergänzen, ist Anliegen jeder Kulturnation. 

Die Bundesrepublik Deutschland nimmt diese Aufgabe vor allem durch das Bundesarchiv wahr. Die Friedrich-Wilhelm-Murnau-Stiftung, die Transit-Film GmbH München und die DEFA-Stiftung flankieren dieses Engagement.

Das filmische Erbe dokumentiert die Entwicklung seiner eigenen künstlerischen Ausdrucksmöglichkeiten. Gleichzeitig reflektiert es die jeweiligen politischen und sozialen Gegebenheiten. Die Vereinnahmung des Mediums Film durch die Nationalsozialisten lässt dies ebenso erkennen wie die Entwicklung des deutschen Films in den beiden deutschen Staaten bis zur Wiedervereinigung 1990.

Die Auseinandersetzung mit der Vergangenheit ist ein zentrales Thema der gegenwärtigen Filmkultur. Der Bund fördert deshalb die Stiftung Deutsche Kinemathek in Berlin und das Deutsche Filminstitut in Frankfurt/Main, die mit anderen filmhistorischen Einrichtungen im Kinematheksverbund zusammenwirken.

Eine grundlegende Voraussetzung für den Erhalt des nationalen Filmerbes ist die Sicherung des Materials, sowohl analog als auch digital. Als Beitrag zum Erhalt stellt die Bundesregierung Einrichtungen des Kinematheksverbunds seit 2012 Gelder zur Restaurierung und Digitalisierung wichtiger Filme aus ihren Beständen zur Verfügung. So konnten bereits Klassiker wie ‚Metropolis‘ restauriert und mittlerweile rund 500 Filme digitalisiert werden. Angesichts der gewaltigen Zahl an Filmtiteln und des enormen archivarischen Aufwands kann die langfristige Aufgabe der Sicherung und Zugänglichmachung allerdings nur durch den Bund, die Länder und die Filmbranche zusammen bewältigt werden. Die Bundesregierung setzt sich daher intensiv für eine gemeinsame Strategie zur Digitalisierung des nationalen Filmerbes ein.

Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 11.6.2018.