Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien fördert ausgewählte Filmfestivals. Voraussetzung ist, dass sie für die Entwicklung und Verbreitung des künstlerisch anspruchsvollen deutschen Films sowie für die kulturelle Repräsentanz unseres Landes von besonderer Bedeutung sind.

Fotografen am Roten Teppich der Berlinale
Foto: BKM / Henning Schacht
Als „Schaufenster“ des nationalen und internationalen Films sind Festivals sowohl für Filmschaffende als auch das Publikum von großem Interesse. Sie setzen aktuelle Maßstäbe und vermitteln neue Impulse.
Besonders hervorzuheben sind sicherlich die Internationalen Filmfestspiele Berlin, eines der weltweit größten und wichtigsten Filmfestivals überhaupt. Zunächst gemeinsam vom Land Berlin und dem Bund getragen, ging die „Berlinale“ im Jahr 2001 im Rahmen des Hauptstadtvertrags vollständig in die finanzielle Obhut des Bundes über. Sie wird von den Kulturveranstaltungen des Bundes (KBB) ausgerichtet und aus dem Etat der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien mitfinanziert.
Kontinuierliche Unterstützung des Bundes erhalten außerdem einige ausgewählte Festivals von besonderer überregionaler Bedeutung wie die Nachwuchsfestivals von Saarbrücken und Hof, die internationalen Kurzfilmtage in Oberhausen und Dresden, das internationale Leipziger Festival für Dokumentar- und Animationsfilm sowie die dem Kinder- und Jugendfilm gewidmeten Festivals Goldener Spatz, Lucas und Schlingel.
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 25. Februar 2021.