Stiftungsrat beschließt Reform

Stiftung Preußischer Kulturbesitz Stiftungsrat beschließt Reform

Der Stiftungsrat der SPK hat in seiner Sitzung am 29. Juni 2021 auf Grundlage der „Strukturempfehlungen zur Stiftung Preußischer Kulturbesitz“ der Reformkommission Eckpunkte für die Strukturreform beschlossen.

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Blick auf die James-Simon-Galerie und das Pergamon Museum in Berlin

Die James-Simon-Galerie: Das neue Tor zu Museen der SPK auf der Berliner Museumsinsel. 

Foto: Staatliche Museen zu Berlin/David von Becker

In seiner Sitzung am 29. Juni 2021 hat der Stiftungsrat den Bericht und die Empfehlungen der Reformkommission zur Strukturreform der SPK zur Kenntnis genommen und auf dieser Grundlage folgende Eckpunkte beschlossen:

  • Wie vom Wissenschaftsrat vorgeschlagen, ist es das prioritäre Ziel der Reform, die Autonomie der Einrichtungen, vor allem in Personal- und Budgetfragen, deutlich zu stärken. Hierarchieebenen sollen konsequent auf den Prüfstand gestellt werden.
  • Die Gesamtstiftung soll in grundlegend reformierter Form mit der Maßgabe erhalten bleiben, dass sie der Öffentlichkeit und den einzelnen Einrichtungen einen echten Mehrwert als spartenübergreifender Kultur- und Wissenschaftsverbund bietet. Künftig sollen die Einrichtungen stärker mit eigenem Profil an die Öffentlichkeit treten und gezielter ihre Publika ansprechen.
  • Verbunden damit ist die Erwartung, dass alle Einrichtungen der SPK künftig weitaus stärker inhaltlich einrichtungsübergreifend und interdisziplinär zusammenarbeiten und sich deutlich aktiver um eine Kooperation untereinander bemühen. Der Gedanke eines funktionierenden und gelebten Netzwerks von Museen, Bibliotheken, Archiven und Forschungsinstituten soll sich im reformierten Stiftungsmodell widerspiegeln.  
  • Die Gesamtstiftung wird künftig von einem Kollegialorgan geleitet, dessen Mitglieder auf Zeit bestellt werden. Bei dessen personeller Zusammensetzung sollen die Einrichtungen repräsentiert werden. Den Vorsitz führt ein/e hauptamtliche/r Präsident/in. Diese/r wird vertreten durch Vizepräsidenten/innen, die aus den Einrichtungen stammen und diese Aufgabe im Nebenamt wahrnehmen. Ganz allgemein sollen herausgehobene Führungspositionen künftig nur noch auf Zeit besetzt werden.
  • Bislang vor allem in der Hauptverwaltung angesiedelte Serviceaufgaben werden künftig von einem „Servicezentrum“ insbesondere für Verwaltungs- und IT-Dienstleistungen sowie Bauangelegenheiten wahrgenommen, das hierarchisch nicht über den Einrichtungen steht, sondern neben ihnen. Der/die Leiter/in des Servicezentrums gehört dem Kollegialorgan an.
  • Um den einzelnen Museen und Instituten der Staatlichen Museen zu Berlin mehr Eigenständigkeit zu geben, soll es eine weitere Entscheidungs- und Verwaltungsebene zwischen ihnen und dem Kollegialorgan der SPK zukünftig nicht mehr geben.
  • Es soll geprüft werden, ob sich der Zusammenschluss einzelner Museen zu sog. Clustern empfiehlt, insbesondere soll deren Praxistauglichkeit geprüft werden.
  • Die Zusammensetzung des Stiftungsrats der Stiftung soll angepasst werden. So ist die Zahl der im Stiftungsrat vertretenen Länder zu verringern, zugleich soll er um fachliche Expertise Dritter erweitert werden.


Der Stiftungsrat verlängert das Mandat der Reformkommission bis auf Weiteres. Er bittet die Reformkommission, insbesondere die folgenden Punkte zu prüfen:

  • Welche Maßnahmen sind geeignet, um die Autonomie der Einrichtungen insbesondere in Personal- und Haushaltsangelegenheiten zu stärken?
    • Die Einrichtungen sollen dazu befähigt werden, selbständig und eigenverantwortlich zu handeln. Welche Kompetenzen sind dafür erforderlich, und wie könnte die genaue Aufbau- und Ablauforganisation dieser Verwaltungen aussehen? Wie würden Controlling sowie ordnungsgemäße, professionelle und effiziente Aufgabenerfüllung in den Einrichtungen (und ggf. Clustern) sichergestellt?
    • In welchem Umfang sollen die Einrichtungen Personalentscheidungen treffen können?
    • Welche Verwaltungsaufgaben sollten neben dem Servicezentrum direkt in den Einrichtungen angesiedelt werden, um die Eigenverantwortung zu gewährleisten?
    • In welchem Umfang sollen die Einrichtungen eigene Budgetverantwortung haben?
  • Welche Kernaufgaben verbleiben bei der Gesamtstiftung?
  • In welchem Verfahren werden die Mitglieder des Kollegialorgans berufen, insbesondere die aus den Einrichtungen? Wer schlägt geeignete Personen vor? Für welche Dauer sollten die Mitglieder ihre Aufgabe wahrnehmen?
  • Zusammensetzung des Stiftungsrats: Geborene und gekorene Mitglieder? Wahl der Ländervertreter/innen in der KMK? Abhängig vom Finanzierungsanteil?
  • Künftige Finanzierung der Stiftung: Wie wirkt sich der gewünschte Qualitätszuwachs auf den Mittelbedarf der Stiftung aus?

Der Stiftungsrat nimmt das Einvernehmen in der Reformkommission zur Kenntnis, dass Bund und Länder Verhandlungen über eine künftige Finanzierungsstruktur für die Stiftung aufnehmen sollten, die auch gewünschte Qualitätszuwächse berücksichtigt, und dies zunächst Gegenstand des nächsten kulturpolitischen Spitzengesprächs sein soll.