Rückführung von Beutekunst

Rückführung von "Beutekunst"

Im Zweiten Weltkrieg wurden zahlreiche Kulturgüter aus Deutschland als "Beutekunst" nach Russland und in andere Staaten vor allem Osteuropas verbracht. Ihre Rückführung ist ein wichtiges Ziel der Bundesregierung.

Zuständig für die Verhandlungen über Kulturgüterrückführungen mit Russland ist die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien. Für die Konsultationen mit allen anderen Staaten ist das Auswärtige Amt verantwortlich.

In den Verhandlungen mit ausländischen Gesprächspartnern handelt die Bundesregierung im Bewusstsein ihrer besonderen Verantwortung für die Verbrechen, die während des Zweiten Weltkriegs in den besetzten Gebieten begangen wurden. Der systematische Kulturgüterraub des nationalsozialistischen Regimes hat Museen, Bibliotheken und Archiven in diesen Gebieten schweren Schaden zugefügt. Die Bemühungen der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien gelten daher gleichermaßen für die Rückführung von Kunst- und Kulturgütern, die am Ende des Zweiten Weltkriegs von sowjetischen Truppen aus Deutschland in die UdSSR verbracht und bislang nicht zurückgegeben wurden, als auch für Kunst- und Kulturgüter, die im Zuge des Kriegsgeschehens unrechtmäßig nach Deutschland gelangten.

Bei den Verhandlungen wird auch berücksichtigt, dass die Sowjetunion in den 1950er Jahren eine beträchtliche Anzahl Kulturgüter an die damalige Deutsche Demokratische Republik (DDR) zurückgegeben hat.

"Beutekunst" in Russland

Auf dem Gebiet der Russischen Föderation werden nach groben Schätzungen noch über eine Million kriegsbedingt aus Deutschland verbrachter Kunst- und Kulturgüter (sogenannte „Beutekunst“) vermutet, darunter ca. 200.000 Kunst- und Kulturschätze von besonderer musealer Bedeutung. Hinzukommen rund 3,6 Millionen Bücher aus öffentlichen Einrichtungen und Privatsammlungen sowie Archivgut im Umfang von drei Regalkilometern. Unter den kriegsbedingt verbrachten Kulturgütern befinden sich Sammlungsbestände großer Einrichtungen, Nachlässe von Personen der Zeitgeschichte sowie viele Gegenstände aus Privatbesitz.

Dialog mit Russland

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien sucht regelmäßig Kontakt zu Ansprechpartnern der russischen Regierung und des russischen Kulturbetriebs. Das Thema kriegsbedingt verbrachter Kulturgüter gehört für sie auch zur Agenda der Deutsch-Russischen Regierungskonsultationen, die seit der Krimannexion im Jahr 2014 allerdings ausgesetzt sind.

Grundlagen der Verhandlungen

Die Bundesrepublik Deutschland hält den Anspruch auf Rückführung aller kriegsbedingt aus Deutschland verbrachten Kulturgüter gegenüber der Russischen Föderation aufrecht. Deutschland verhandelt dabei auf der Grundlage völkerrechtlicher Prinzipien und Vereinbarungen (Recht der Staatenverantwortlichkeit, Haager Landkriegsordnung von 1907, deutsch-russisches Abkommen über kulturelle Zusammenarbeit von 1992). Nach Artikel 15 des Abkommens von 1992 stimmen die Vertragsparteien darin überein, dass verschollene oder unrechtmäßig verbrachte Kulturgüter, die sich in ihrem Hoheitsgebiet befinden, an den Eigentümer oder seinen Rechtsnachfolger zurückgegeben werden.

Die Gespräche gestalten sich wegen unterschiedlicher Standpunkte schwierig. Ein Grund hierfür ist ein 1998 verabschiedetes russisches Gesetz. Darin werden nahezu alle kriegsbedingt aus Deutschland verbrachten Kulturgüter zu russischem Staatseigentum erklärt. Dieses „Beutekunstgesetz“ steht nicht im Einklang mit international gültigem Völkerrecht.

Verhandlungen über Einzelfälle

Einzelne Erfolge, wie die Rückgabe der mittelalterlichen Fenster der Marienkirche in Frankfurt/Oder, konnten bereits erzielt werden. Für die Mehrzahl der betroffenen Kulturgüter ist jedoch noch keine von beiden Seiten akzeptierte Lösung gefunden worden.

Die russische Seite führt bisher lediglich Verhandlungen zu ausgewählten Einzelfällen, vor allem über Kulturgut von Opfern des NS-Regimes oder Religionsgemeinschaften. Anlässlich der 7. Deutsch-Russischen Regierungskonsultationen 2004 wurden vier bilaterale Arbeitsgruppen gegründet, die sich eben diesen Sonderfällen widmen. Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien bemüht sich um die Fortführung der Arbeitsgruppen-Gespräche.

Kooperationen zwischen deutschen und russischen Fachleuten

Russland und Deutschland sind Partner, die auf dem Gebiet der Kultur eng zusammenarbeiten. Die Bundesregierung unterstützt daher Museen, Archive und Bibliotheken beim Ausbau ihrer bilateralen Beziehungen.

Die engen Arbeitsbeziehungen zwischen deutschen und russischen Fachleuten aus Museen, Archiven und Bibliotheken sind die Basis dafür, dass so erfolgreiche Projekte, wie die 2013/14 in Sankt Petersburg gezeigte Ausstellung "Bronzezeit - Europa ohne Grenzen" und die 2020/21 in Sankt Petersburg und Moskau präsentierte Ausstellung „Eisenzeit – Europa ohne Grenzen“, realisiert werden.

Diese Projekte stimmen zuversichtlich, dass auch in der Frage der Rückführung kriegsbedingt verbrachter Kulturgüter gemeinsam mit den russischen Partnern einvernehmliche Lösungen erarbeitet werden.

Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 11.01.2022.