Deutschlands Literaturlandschaft gehört zu den vielfältigsten und lebendigsten der Welt.

Deutsches Literaturarchiv Marbach
Foto: Deutsches Literaturarchiv Marbach
- Pflege und Bewahrung des literarischen Erbes
- Förderung der zeitgenössischen Literatur
- Förderung der deutschen Sprache
Der Bund verfolgt mit seiner Literaturförderung vor allem zwei Ziele: zum einen die Bewahrung des literarischen Erbes, zum anderen die Vermittlung aktueller literarischer Erzeugnisse. Das erste Ziel wird durch die Unterstützung von Einrichtungen und Organisationen erreicht, die sich der Erforschung und Pflege des deutschsprachigen Literaturschatzes widmen, das zweite durch die Förderung zeitgenössischer Autorinnen und Autoren und die Verbesserung ihrer Arbeitsbedingungen über Fonds.
Dabei dient Literaturförderung sowohl den "Herstellern" wie auch den "Konsumenten" von Literatur. Dazu tragen, ganz praktisch, auch die Reformen zum Urheberrecht, zur Buchpreisbindung und zur Künstlersozialversicherung bei. Denn Literatur gedeiht besser, wenn die Bedingungen für Autorinnen und Autoren, Buchhandel und Verlage stimmen.
Weitere Informationen zu Urheberrecht, Buchpreisbindung und Künstlersozialversicherung
Pflege und Bewahrung des literarischen Erbes
Der Pflege und Bewahrung des literarischen Erbes widmen sich Bibliotheken, literarische Archive und Literaturmuseen. Die wichtigsten Einrichtungen dieser Art sind die Klassik Stiftung Weimar, das Goethe-Geburtshaus und -Museum in Frankfurt am Main und das Deutsche Literaturarchiv/Schiller-Nationalmuseum in Marbach am Neckar, die alle vom Bund gefördert werden. Aber auch kleinere Häuser wie das Kleist-Museum in Frankfurt (Oder) oder das Lessing-Museum in Kamenz werden unterstützt. Zudem fördert der Bund das Buddenbrookhaus in Lübeck, in dem das literarische Erbe von Thomas und Heinrich Mann gepflegt wird, sowie das Günter-Grass-Haus, ebenfalls mit Sitz in Lübeck. Das Engagement des Bundes in diesem Bereich basiert auf der Überzeugung, dass gerade die Beschäftigung mit den Werken der Literatur und ihren Schöpfern eine wichtige Grundlage für die literarische Entwicklung in Gegenwart und Zukunft bildet.
Große Bedeutung an der Schnittstelle zwischen der Pflege des literarischen Erbes und der Entwicklung einer zeitgenössischen Literatur haben die Literaturgesellschaften. Mit Hilfe des Bundes fördert die Arbeitsgemeinschaft Literarischer Gesellschaften und Gedenkstätten vor allem Projekte, die sich der Vermittlung von Werken historischer oder zeitgenössischer Autoren oder auch der besseren Kenntnis einer bestimmten literarischen Gattung widmen.
Auch die literarischen Akademien üben großen Einfluss auf die wissenschaftliche und künstlerische Kommunikation aus. Die für den Literaturbereich bedeutendste Einrichtung dieser Art ist die von der Kulturstaatsministerin geförderte Deutsche Akademie für Sprache und Dichtung in Darmstadt. Seit 1951 vergibt sie jedes Jahr den mit 50.000 Euro dotierten Georg-Büchner-Preis.
Zur Bewahrung des literarischen Erbes Deutschlands gehört auch der Erhalt des schriftlichen Kulturguts. Hierfür hat der Bund 2017 ein entsprechendes Sonderprogramm aufgelegt, für das die Kulturstaatsministerin 2018 zusätzliche Mittel zur Verfügung stellt. Weitere Informationen finden sie hier.
Förderung der zeitgenössischen Literatur
Die Förderung der zeitgenössischen Literatur ist ein ebenso wichtiges Anliegen der Kulturpolitik der Bundesregierung. Deshalb finanziert die Beauftragte für Kultur und Medien über die Kulturstiftung des Bundes den 1980 gegründeten Deutschen Literaturfonds, der Stipendien an Autorinnen und Autoren vergibt, aber auch Initiativen und Modellvorhaben im Bereich der Autorenförderung unterstützt.
Förderung erfahren auch die bundesweiten oder internationalen Jahrestagungen der großen Schriftstellerverbände Verband Deutscher Schriftsteller (VS) und P.E.N. Zentrum Deutschland, die der Bund zusammen mit anderen Institutionen fördert.
Eine Kulturnation kann sich nicht als Insel verstehen, sie lebt vom kulturellen Austausch. Deshalb kommt im Bereich der Literaturförderung auch der Kunst des Übersetzens eine besondere Bedeutung zu. Mit finanzieller Hilfe des Bundes vergibt der Deutsche Übersetzerfonds e.V. Stipendien an Übersetzerinnen und Übersetzer. Damit werden ausländische Werke der Gegenwartsliteratur für die deutsche Leserschaft erschlossen. Die Mittel für diesen Fonds wurden 2009 um 50.000 Euro auf 350.000 Euro aufgestockt.
Informationen zu BKM-geförderten Literatur- und Übersetzerpreisen
Förderung der deutschen Sprache
Wer die eigene Sprache beherrscht, ist fähig zu kritischer Reflexion und zur Teilhabe am gesellschaftlichen Geschehen. Er entwickelt ein tieferes Selbst- und Weltverständnis. Die Vermittlung und Pflege der deutschen Sprache im In- und im Ausland sind deshalb zentrale Aufgaben der Länder und der Kommunen sowie der Auswärtigen Kulturpolitik.
Die Beauftragte für Kultur und Medien stellt zur Pflege der deutschen Alltags- und Gegenwartssprache erhebliche finanzielle Mittel zur Verfügung, etwa um die Arbeit der Gesellschaft für deutsche Sprache zu unterstützen, die sich auf vielfältige Weise mit der deutschen Sprachkultur auseinandersetzt, sie kritisch begleitet, fördert und pflegt. Gefördert wird auch die Deutsche Akademie für Sprache und Dichtung. Ihr Ziel ist es, das deutsche Schrifttum im In- und Ausland zu vertreten und auf einen differenzierten Umgang mit der deutschen Sprache im öffentlichen und privaten Gebrauch hinzuwirken.
Die Erhaltung der deutschen Sprache beinhaltet jedoch ausdrücklich nicht den Erlass eines Sprachschutzgesetzes - wie in letzter Zeit aufgrund der Zunahme der Anglizismen in der deutschen Umgangssprache vielfach gefordert. Die deutsche Sprache war nie eine "reine" Sprache, sondern hat im Laufe ihrer Geschichte Wörter aus zahlreichen Sprachen übernommen; vor allem aus dem Lateinischen, Griechischen, Französischen und in letzter Zeit verstärkt aus dem Englischen. Sie hat sich - wie jede andere Sprache - stets gewandelt und weiterentwickelt, und sie muss auch wandlungsfähig bleiben, um sich der stetig ändernde Wirklichkeit anpassen zu können. Überdies hat der Bund nach dem Grundgesetz für den Bereich der Sprache, abgesehen von Teilbereichen wie der Gesetzes- und Verwaltungssprache des Bundes, keine Gesetzgebungskompetenz.
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 24.5.2018.