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Kunst- & Kulturförderung

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Die Kunst- und Kulturförderung ist nach dem Grundgesetz in Deutschland in erster Linie Sache der Länder und Gemeinden. Der Bund übernimmt mit rund 2,3 Milliarden Euro 17 Prozent der Gesamtausgaben für Kunst und Kultur. Er ist dabei für kulturelle Einrichtungen und Projekte von nationaler Bedeutung zuständig. Dadurch trägt er dazu bei, unser kulturelles Erbes zu erhalten und sorgt mit dafür, dass sich Kunst und Kultur entfalten können.

  • Stiftungen und geförderte Einrichtungen

    Der Bund fördert Stiftungen, Bibliotheken und Archive ebenso wie Museen, Ausstellungen, wenn sie national und international bedeutsam sind. ...

  • Förderbereiche

    Die Kulturstaatsministerin fördert Einrichtungen und Projekte in allen Bereichen von Kunst und Kultur: von Musik, Literatur und bildender ...

  • Kultur in Berlin und in Ostdeutschland

    Der Bund engagiert sich in besonderem Maß für kulturelle Einrichtungen und Projekte in Berlin. In den ostdeutschen Ländern engagiert er sich ...

  • Bundeskunstsammlung

    Seit 1971 sammelt der Bund Kunst. Die umfangreiche Sammlung dokumentiert die Entwicklung der zeitgenössischen Kunst in Deutschland.