Kulturgutschutz

Kulturgutschutz

Kulturgüter zu sichern, zu erhalten und für künftige Generationen zu bewahren, ist eine wichtige Aufgabe der Kulturpolitik. Um das eigene kulturelle Erbe besser schützen und den illegalen Handel mit Kulturgütern anderer Staaten effektiver bekämpfen zu können, hat der Bund 2016 das Kulturgutschutzgesetz verabschiedet. 

Franz Marcs "Kühe rot, grün, gelb" von 1911

Franz Marcs „Kühe rot, grün, gelb" von 1911 ist als national wertvolles Kulturgut geschützt.

Foto: Städtische Galerie im Lenbachhaus und Kunstbau München

Das Kulturgutschutzrecht verfolgt zwei Schutzrichtungen: einerseits den nationalen Kulturgutschutz, der national wertvolles Kulturgut vor der Abwanderung ins Ausland bewahrt. Andererseits den internationalen Kulturgutschutz, der die illegale Einfuhr ausländischer Kulturgüter nach Deutschland verhindern soll und die Rückgabe von unrechtmäßig nach Deutschland verbrachtem Kulturgut an den jeweiligen Herkunftsstaat regelt.

Kulturgutschutzgesetz

Um den Schutz von Kulturgut umfassend zu stärken und besser gegen den illegalen Handel mit Kulturgut vorzugehen, hat der Gesetzgeber 2016 die bisher bestehenden Gesetze im Bereich des Kulturgutschutzes in einem neuen, einheitlichen Kulturgutschutzgesetz (KGSG) zusammengeführt. 

Durch dieses Gesetz wurde der Kulturgutschutz in Deutschland an geltendes EU-Recht und internationale UNESCO-Standards angepasst. Das Kulturgutschutzgesetz umfasst eindeutige Ein- und Ausfuhrregelungen, klare Rückgaberegelungen sowie Sorgfaltspflichten beim Inverkehrbringen und Erwerb von Kulturgut.

Internetportal Kulturgutschutz Deutschland

Mit dem Internetportal Kulturgutschutz Deutschland bietet die Bundesregierung eine Informationsplattform zu den vielfältigen Kulturgutschutzmaßnahmen in Deutschland, aber auch im Ausland. Sammlerinnen und Sammler, künstlerisch und kreativ Tätige sowie Kulturgut bewahrende Einrichtungen können hier gezielt auf die für ihren jeweiligen Interessens- und Geschäftsbereich relevanten Informationen zugreifen.

Neben den deutschen Kulturgutschutzregelungen finden sich dort Informationen zu den jeweiligen rechtlichen Bestimmungen zum Kulturgutschutz in mehr als 100 Staaten. Ein Fokus liegt auf Ländern mit einem reichen historischen und archäologischen Erbe. Nutzerinnen und Nutzer können so schnell einen Überblick über national geschützte Kulturgüter, maßgebliche Ausfuhrbestimmungen, exportverantwortliche Stellen und gegebenenfalls erforderliche Ausfuhrgenehmigungen der Herkunftsstaaten erhalten. Alle Informationen sind in deutscher und englischer Sprache abrufbar.

Foto der antiken Marmorbüste „Antonia Minor“

Die antike Marmorbüste „Antonia Minor“ konnte 2020 erfolgreich in ihr Herkunftsland Spanien rückgeführt werden.

Foto: Bayerisches Landeskriminalamt

Weitere Projekte für den Kulturgutschutz

Um die zuständigen Stellen und weitere Akteure bei der Umsetzung der Kulturgutschutzregelungen zu unterstützen und um illegalen Handel mit Kulturgut möglichst effektiv zu bekämpfen, werden derzeit unter anderem folgende Projekte vorangetrieben. Im Forschungsprojekt „KIKu“ wird  eine App entwickelt, die mithilfe künstlicher Intelligenz eine Ersteinschätzung über Alter und Herkunft archäologischer Kulturgüter geben kann. 

Ein anderes Projekt ist das „Kompetenznetzwerk Kulturgutschutz in Deutschland (NEXUD)“. Zuständige Behörden können mithilfe des Netzwerks auf wissenschaftliche Expertise zugreifen, um antikes und archäologisches Kulturgut zügig als solches verifizieren zu können. Auf dieser Basis können sie dann beispielsweise entscheiden, ob ein Ermittlungsverfahren eingeleitet oder ein Objekt behördlich sichergestellt werden muss.