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Inklusion in Kultur und Medien

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Vielfalt in der Kultur Inklusion in Kultur und Medien

Die Teilnahme am Kulturleben ist eine grundlegende Voraussetzung, um das gesellschaftliche Zusammenleben mit zu gestalten. Die Staatsministerin für Kultur und Medien setzt sich deshalb dafür ein, auch Menschen mit Beeinträchtigungen den Zugang zu Kunst und Kultur sowie die Entfaltung kreativer Talente zu erleichtern.

5 Min. Lesedauer

Führung in Deutscher Gebärdensprache durch die Bundeskunsthalle in Bonn

Ausstellungsführung in Deutscher Gebärdensprache in der Bundeskunsthalle in Bonn

Foto: David Ertl, 2010 © Kunst- und Ausstellungshalle der Bundesrepublik Deutschland

Mit dem Programm „Vermittlung und Integration“ stärkt die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) auch die Teilhabe von Menschen mit Behinderung an Kunst und Kultur. Gefördert werden unter anderem neue strategische und methodische Ansätze im Bereich Inklusion. Ziel ist es, bereits erfolgreiche Projekte in andere Einrichtungen und Sparten zu übertragen.

Die Antragsunterlagen für das Förderprogramm "Vermittlung und Integration" finden Sie auf unserer Themenseite zu Modellprojekten .

Zudem unterstützt die BKM die Umsetzung des Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (BBG) in den von ihr geförderten Einrichtungen.

Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Auch das Netzwerk Kultur und Inklusion  an der Akademie Remscheid wird von der BKM gefördert. Das bundesweit angelegte Projekt ermöglicht als Dialog- und Fachforum den Austausch zwischen Theorie und Praxis, Wissenschaft und Forschung sowie Verbändelandschaft und Politik. Diskutiert werden unter anderem Fragen, die bei der praktischen Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Kunst und Kultur entstehen.

Angebote für Menschen mit Beeinträchtigungen öffnen

Die kulturelle Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen ist der Bundesregierung ein zentrales Anliegen. In dauerhaft von der BKM geförderten Einrichtungen sind Zuwendungen daher mit der Auflage verbunden, Inklusion in den Institutionen zu stärken.

Mehr Inklusion auch im Filmbereich 

Auch im Bereich Film wurde einiges erreicht: So ist die Förderung der Produktion von Kinofilmen und Serien durch die BKM an die Herstellung einer barrierefreien Fassung gebunden. Die Kosten hierfür werden von der BKM im Rahmen der Förderung anteilig bezuschusst. Dies betrifft sowohl die kulturelle Filmförderung als auch den Deutschen Filmförderfonds (DFFF) und den German Motion Picture Fund (GMPF).

Entsprechendes gilt für das Kinofilmerbe, das im Rahmen der von BKM, den Ländern und der Filmförderungsanstalt (FFA) gemeinsam finanzierten Digitalisierungsstrategie gefördert wird. Bei den beiden investiven Kinoförderungen der BKM, den Zukunftsprogrammen I und II, werden in Kinos aller Größen Maßnahmen unterstützt, die die Barrierefreiheit verbessern.

Im Filmförderungsgesetz (FFG) gibt es für die Produktion und Digitalisierung von Kinofilmen ebenfalls entsprechende Vorgaben. Auch Förderhilfen für Kinos und den Absatz von Filmen werden nach dem FFG nur gewährt, wenn barrierefreie Fassungen in geeigneter Weise und in angemessenem Maße zugänglich gemacht werden. Das am 1. Januar 2022 in Kraft getretene FFG ermöglicht der FFA darüber hinaus, noch stärker auf Maßnahmen zur Förderung von Inklusion hinzuwirken.