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Kulturfonds Energie des Bundes

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Gezielte Hilfen für die Kultur Kulturfonds Energie des Bundes

Der Kulturbereich ist von den gestiegenen Energiepreisen massiv betroffen. Um Kultureinrichtungen und –veranstalter bei der Bewältigung der Krise zu unterstützen, stellt die Bundesregierung bis zu eine Milliarde Euro für den Kulturfonds Energie bereit. Eine Antragstellung ist weiterhin möglich.  

3 Min. Lesedauer

Alte Nationalgalerie im Dunklen

Viele Kulturbetriebe haben bereits mit großem Einsatz für erhebliche Energieeinsparungen in ihren Einrichtungen gesorgt.

Foto: picture alliance / dpa | Christophe Gateau

Nachdem die Corona-Pandemie den Kulturbetrieb weitgehend zum Erliegen und viele Kreative in existenzielle Notlagen gebracht hat, drohen mit den gestiegenen Energiepreisen neue Herausforderungen auch für Kultureinrichtungen und -veranstalter. Selbst die gedeckelten Energiekosten sind für sie aus eigener Kraft häufig nicht zu stemmen.

„Wir brauchen als Gesellschaft die Kultureinrichtungen gerade jetzt in dieser Zeit sich überlagernder Krisen“, betont Kulturstaatsministerin Claudia Roth. „Denn sie bewahren und zeigen nicht nur unsere Kulturgüter, sie sind auch Bildungseinrichtungen und wichtige soziale Orte des gesellschaftlichen Austauschs. Ob Museum, Theater, Kino, Opernhaus oder Club – sie alle leisten einen wichtigen Beitrag zum gesellschaftlichen Diskurs in einer damit gestärkten, lebendigen Demokratie.“

Eine Milliarde für Kultureinrichtungen und -veranstalter

Um den Kultursektor mit gezielten Hilfsmaßnahmen zu unterstützen und gerade in der Krise flächendeckend kulturelle Angebote sicherzustellen, stellt die Bundesregierung bis zu eine Milliarde Euro aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) bereit.

Der Kulturfonds Energie des Bundes wird als Bund-Länder-Kooperation umgesetzt, aufbauend auf den bewährten Strukturen des Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen. Administrativ betreut wird er von den Kulturministerien der Länder. Nachdem die Kulturministerinnen und -minister der Länder einer notwendigen Verwaltungsvereinbarung zugestimmt haben, konnte das Programm im März 2023 an den Start gehen. Es umfasst fünf Fördertranchen und läuft bis zum 30. April 2024. Die Antragsfrist für die letzte Fördertranche endet am 30. Juni 2024. Betroffene Kultureinrichtungen und Kulturveranstaltende können online  einen Antrag stellen.  

Der Kulturfonds Energie soll Belastungen abfedern, denen Kultureinrichtungen und Kulturveranstaltende trotz Steuererleichterungen und Energiekosteneffekten ausgesetzt sind. Dazu wird der Mehrbedarf zur Deckung der Energiekosten anteilig bezuschusst. Das Programm richtet sich an private und öffentlich-rechtliche Kultureinrichtungen sowie Kulturveranstalter, sofern sie ticketfinanzierte Kulturveranstaltungen in geschlossenen Räumen durchführen, die nicht selbst als Kultureinrichtung förderfähig sind.

Weitere Informationen zum Fonds, den Förderkriterien sowie zu Antragstellung und -fristen finden Sie auf der Webseite des Kulturfonds Energie .  Potentielle Nutzerinnen und Nutzer können sich auch kostenlos telefonisch (Hotline 0800 6645685) oder per E-Mail (service@kulturfonds-energie.de ) informieren und beraten lassen.

Energiesparen weiterhin großgeschrieben

Zugleich sind Kultureinrichtungen angesichts der drohenden Gas- und Energiekrise weiterhin dazu aufgerufen, Energie zu sparen. „Jeder muss einen Beitrag leisten“, so die Kulturstaatsministerin. Wo und wie der Energieverbrauch im Einzelnen reduziert werden kann, ist je nach Sparte und Einrichtung genau zu prüfen. Museen und Bibliotheken stehen dabei vor ganz anderen Herausforderungen als Theater und Konzerthäuser, Kinos oder Clubs.

Neben der Reduktion ihres Energieverbrauchs sind die Einrichtungen auch angehalten, zeitnah Krisenpläne zu erarbeiten. Ziel ist es, auch im Fall von Notfallszenarien Schließungen möglichst zu vermeiden. 

Das Team des SicherheitsLeitfaden Kulturgut hat im Auftrag der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien Empfehlungen zur Energieeinsparung und Notfallplanung Energiekrise für Kultureinrichtungen erstellt. Sie richten sich an kleine und große Kulturgut bewahrende Einrichtungen, wie Museen, Bibliotheken und Archive, und geben ihnen praxisnahe Hinweise für den Fall eines Gasnotstands an die Hand.

Leitfäden und Checklisten für einen ressourcenschonenderen Kulturbetrieb finden Sie auf unserer Themenseite zu Nachhaltigkeit in Kultur und Medien Tipps zum Energiesparen für Unternehmen und Privathaushalte hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) auf der Kampagnenseite 80 Millionen gemeinsam für Energiewechsel  zusammengestellt.

Der Deutsche Bühnenverein hat eine Checkliste mit Handlungsempfehlungen  insbesondere für die Kommunikation mit Energieversorgern veröffentlicht. Sie kann in den Darstellenden Künsten, aber auch in anderen Kulturbereichen Unterstützung bieten. Nicht nur an Museen wenden sich auch die Praktischen Handlungsempfehlungen zur Energieeinsparung des Deutschen Museumsbundes. Dieser hat angesichts der drohenden Energieknappheit außerdem neue Richtlinien für die Museumsklimatisierung erarbeitet.

Energiespartipps für Kinos  hat der Kinoverband HDF Kino e.V. zusammengestellt. Der Deutsche Bibliotheksverband hat neben Handlungsempfehlungen zum Energiesparen auch eine Handreichung publiziert, die darlegt, wie sich die Anpassung klimatischer Bedingungen zum Energiesparen auf Bibliotheksbestände auswirkt. Der Verband deutscher Archivarinnen und Archivare hat Empfehlungen zur Energieeinsparung erarbeitet, die die speziellen Anforderungen von Archiven berücksichtigen. An Kommunalarchive und ihre Träger richtet sich eine Handreichung der Bundeskonferenz der Kommunalarchive.

Dass ein fest verankertes Risiko- und Krisenmanagement in Kulturgut bewahrenden Einrichtungen ein zentraler Baustein in der Krisenvorsorge ist, hat die Arbeitsgruppe Notfallvorsorge Kulturgut in einem Positionspapier dargelegt. Darin skizziert sie auch zentrale Schritte für den Auf- oder Ausbau eines umfassenden Risiko- und Krisenmanagements.

Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 30.08.2023.