Bundeskanzler-Helmut-Kohl-Stiftung
Als Bundeskanzler hat Helmut Kohl die deutsche Wiedervereinigung maßgeblich mitgestaltet und die Integration in Europa entschieden vorangebracht. Um das Andenken an sein politisches Wirken zu wahren, wird eine „Bundeskanzler-Helmut-Kohl-Stiftung“ errichtet. Dem Gesetzentwurf dazu hat der Deutsche Bundestag jetzt zugestimmt.

Ein historischer Moment: Helmut Kohl inmitten von Menschen, als im Dezember 1989 das Brandenburger Tor in Berlin für Fußgänger geöffnet wurde.
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Der Deutsche Bundestag hat am 6. Mai die Errichtung einer Bundeskanzler-Helmut-Kohl-Stiftung beschlossen. Wie bei vergleichbaren Politikergedenkstiftungen zuvor ging die Initiative für das Gesetz aus dem Bundestag selbst hervor. Der Entwurf dafür war von den Koalitionsfraktionen eingebracht worden.
Kulturstaatsministerin Monika Grütters nannte Helmut Kohl eine der prägenden politischen Persönlichkeiten der Bundesrepublik Deutschland. Die Stiftung sei die verdiente Würdigung für diesen bedeutenden Staatsmann und Ehrenbürger Europas, so die Staatsministerin. Wie die bereits bestehenden Politikergedenkstätten wird die „Bundeskanzler-Helmut-Kohl-Stiftung“ der Rechtsaufsicht der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien unterstehen und aus ihrem Etat finanziert.
Helmut-Kohl-Zentrum in Berlin geplant
Helmut Kohls Verdienste für die deutsche Einheit sind unbestritten: Dem sechsten Kanzler der Bundesrepublik waren die Freiheit und Einheit des deutschen Volkes, der Frieden in der Welt, die Versöhnung mit den europäischen Nachbarstaaten und die europäische Integration wichtige Anliegen.
Das Andenken an dieses politische Wirken zu wahren, Kohls Lebensleistung zu veranschaulichen, aber auch zur Diskussion anzuregen, ist Zweck der neuen Stiftung. In Berlin wird dazu ein Helmut-Kohl-Zentrum mit einer ständigen zeitgeschichtlichen Ausstellung und wechselnden Sonderausstellungen eingerichtet. Auch Veranstaltungen und Veröffentlichungen gehören zu den Aufgaben der Stiftung.
Bei der Erfüllung ihres Stiftungszwecks wird die Stiftung durch andere Einrichtungen des Bundes wie dem Bundesarchiv unterstützt. Insbesondere kooperiert sie mit der Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland.
Die Bundesregierung unterhält bisher insgesamt sechs überparteiliche Politikergedenkstiftungen, um an die jüngere Geschichte zu erinnern und einen Beitrag zum besseren Verständnis der Geschichte Deutschlands und Europas im 19. und 20. Jahrhundert zu leisten. Finanziert werden sie aus dem Etat der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien.